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   LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03   

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https://dejure.org/2003,10369
LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03 (https://dejure.org/2003,10369)
LG Schwerin, Entscheidung vom 15.08.2003 - 6 S 144/03 (https://dejure.org/2003,10369)
LG Schwerin, Entscheidung vom 15. August 2003 - 6 S 144/03 (https://dejure.org/2003,10369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung durch PKW und Nichtbenutzung des Radwegs durch Fahrradfahrer; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund Vorfahrtverletzung; Höhe des Schmerzensgeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 581
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 6 U 91/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn anstatt des vorhandenen

    Auszug aus LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03
    Der Verstoß gegen das Gebot, einen Radweg zu nutzen, fällt gegenüber der hier gegebenen Verletzung des Vorfahrtsrechts, bei dem sich der Beklagte zu 1. zudem die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen lassen muss, nicht derart ins Gewicht, dass den Kläger hier eine überwiegende Haftungsquote trifft (vgl. hierzu OLG Hamburg NZV 1995, 26, 27; Hentschel, aaO., § 2 StVO Rn. 67 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 6 U 149/12

    Schmerzensgeldbemessung bei einer Schulterverletzung

    Die Bemessung des Schmerzensgeldes auf einen Betrag von 4.500,- EUR liegt auch im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die von Gerichten in vergleichbaren Fällen zugesprochen worden sind (vgl. LG Schwerin, Urteil v. 15.08.2003, 6 S 144/03: 2.000,- EUR bei Schultergelenkssprengung Typ Tossy III rechts, 8 Tage Krankenhaus mit operativem Eingriff, 6 Wochen arbeitsunfähig, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeld-Beträge 2013, Nr. 2181; LG Bonn, Urteil v. 17.07.2003, 15 O 135/02: 3.999,84 EUR bei Schleimbeutelentzündung mit Schultersehnenriß, zitiert nach Slizyk, Beck"sche Schmerzensgeld-Tabelle, IMMDAT Stand 01.09.2013; OLG Schleswig, Urteil v. 01.03.2012, 7 U 95/11: 4.000,- EUR bei operativ behandelter Schulterluxation, zitiert nach juris.de; LG Kiel, Urteil v. 06.07.2007, 6 O 231/06: 6.000,- EUR bei Luxationsfraktur der linken Schulter sowie Abriss des unteren Pfannenrandes und Deformierung des Oberarmkopfes, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 2199; OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.02.2008, 1 U 98/07: 7.500,- EUR bei Schultergelenkssprengung mit Schweregrad Tossy II mit inkompletter Zerreißung der Bänder zwischen Schlüsselbein und Schulterblatt, vorhersehbarer Eintritt zunehmender Verschleißerscheinungen, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 2207).
  • OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

    Der Kläger hat durch die verbotswidrige Benutzung des Seitenstreifens eine wesentliche Unfallursache gesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2011, Az. 24 U 134/11 [[...]]; LG Schwerin, NZV 2004, 581 ) und damit selbst zu seiner Körperverletzung beigetragen, was gem. § 254 BGB zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 21.05.1996, Az. VI ZR 283/95 [[...]]).
  • LG Köln, 19.10.2007 - 20 O 127/07

    Anspruch auf Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall; Abwägung der

    Teilweise wird für eine solche Verletzung wesentlich weniger zugesprochen (vgl. z.B. LG Schwerin, NZV 2004, 581: 1000 EURO bei 8 Tagen stationärem Aufenthalt; OLG Hamm, Urt. vom 18.06.2001 - 13 U 27/01: 3.500 EURO bei 5 Tagen stationärem Aufenthalt, einer langen Narbe sowie 10 % dauerhafter MdE von 10 %; OLG Celle, VersR 1997, 633: 5.000 EURO bei 1/3 Mitverschulden, stationärem Aufenthalt von 11 Tagen, Bewegungseinschränkung des Armes und MdE von 10 %).
  • OLG Rostock, 12.07.2018 - 5 U 86/16

    Verkehrsunfall -Wertersatz bei Tattoo-Beschädigung

    1782 (LG Schwerin, Urteil vom 15.08.2003, 6 S 144/03).
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