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   FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04 PKH   

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FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04 PKH (https://dejure.org/2008,11700)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2008 - 6 S 1617/04 PKH (https://dejure.org/2008,11700)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2008 - 6 S 1617/04 PKH (https://dejure.org/2008,11700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbliebene Mitwirkung eines Antragstellers im Veranlagungsverfahren und Einspruchsverfahren als Versagungsgrund für Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; Verletzung der Mitwirkungspflicht eines Antragstellers durch unvollständige Offenlegung von Kapitaleinnahmen; ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 4 Abs. 1; ; EStG § 19; ; EStG § 23; ; EStG § 41; ; LStDV § 4; ; AO § 162; ; AO § 370; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; ; FGO § 110; ; FGO § 117; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 137; ; FGO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung werterhellender Tatsachen bei fehlender Bilanz; Feststellungslast bei unklarer Zuordnung von Einnahmen zu gewerblichen oder nichtselbständigen Einkünften; Geltung des Vorrangs der Vorschrift des § 23 EStG vor § 17 EStG auch in 1998; Prüfung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung werterhellender Tatsachen bei fehlender Bilanz - Feststellungslast bei unklarer Zuordnung von Einnahmen zu gewerblichen oder nichtselbständigen Einkünften - Geltung des Vorrangs der Vorschrift des § 23 EStG vor § 17 EStG auch in 1998 - Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Z... GmbH erst im Jahr 1995 das Hotelgrundstück erwarb, so dass bei Zugrundelegung einer angemessenen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl. II 2007, 874) im September 1996 die Einkünfteerzielungsabsicht des Antragstellers grundsätzlich nicht ausgeschlossen war.

    Im Hauptsacheverfahren wird zu klären sein, ob private Gründe für die Veräußerung des Anteils des Antragstellers an der Z... GmbH an seine Ehefrau und die anschließende Begründung der stillen Beteiligung sprachen, insbesondere ob sich der Antragsteller auf Grund der Beteiligung seiner Ehefrau und seines Sohnes an der Z... GmbH zu einer finanziellen Unterstützung der GmbH durch die Begründung einer stillen Beteiligung verpflichtet fühlte (zur Berücksichtigung privater Motive bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht s. BFH in BStBl. II 2007, 874).

  • BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07

    Grundsätze des PKH-Verfahrens - Erfolgsaussichten eines PKH-Antrages - Zeitpunkt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf nicht vorgenommen werden, vgl. BFH, Beschluss vom 07. Dezember 2007 VIII S 13/07(PKH) , BFH/NV 2008, 591.

    Soweit das Finanzamt während des Klageverfahrens Änderungsbescheide zu Gunsten des Antragstellers erlassen hat, sind zwar grundsätzlich die Erfolgsaussichten zu bejahen; denn maßgeblich für die Prüfung der Erfolgsaussichten ist der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe, vgl. BFH, Beschluss vom 07. Dezember 2007 VIII S 13/07(PKH) , BFH/NV 2008, 591.

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Allerdings ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der in den Jahren 1997 und 1998 durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 09. März 2004 2 BvL 17/02, BStBl. II 2005, 56) für nichtig erklärt worden, soweit es um die Veräußerung von Wertpapieren geht.
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 21/06

    Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter, kein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Dies ist der Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses des Geschäftsinhabers, in dem der Verlustanteil von der Einlage abgebucht wird ( BFH, Urteil v. 16.10.2007 - VIII R 21/06, BStBl. II 2008, 126).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten, damit festgestellt werden kann, ob der Vertrag dem privaten oder dem einkünfterelevanten Bereich zuzuordnen ist ( BFH, Beschluss vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340).
  • BFH, 27.03.1986 - I S 16/85

    Zurechnung von Einkünften aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) trotz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    a) Mutwilligkeit liegt vor, wenn ein verständiger, ausreichend bemittelter Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihm eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. BFH, Beschluss vom 27. März 1986 I S 16/85, BFH/NV 1986, 632).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2006 - 16 K 139/04

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Schätzung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Im Hinblick auf die Kostenfreiheit des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens sowie des eigentlichen Veranlagungsverfahrens (einschließlich Außenprüfung) führt eine unterbliebene Mitwirkung des Antragstellers im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren zur Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; dies gilt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, aber auch nach dem Rechtsgedanken des § 137 FGO insbesondere dann, wenn das Finanzamt Schätzungen oder Hinzuschätzungen vorgenommen hat und das anschließende Klageverfahren dazu genutzt wird, die ausstehenden Steuererklärungen oder Unterlagen und damit den Abschluss der Steuerveranlagung in das Klageverfahren zu verlagern ( BFH, Beschluss vom 05. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324; FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2006 16 K 139/04 E [PKH], EFG 2006, 577; FG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2004 10 K 1157/04, EFG 2004, 1627; FG München, Beschluss vom 28. November 2003 6 S 3900/03, nicht veröffentlicht; FG Hamburg, Beschluss vom 08. November 2002 IV 58/00, EFG 2003, 719; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 142 FGO Rz. 49; a.A. BFH, Beschluss vom 11. August 2000 IV B 27-28/00, BFH/NV 2001, 191; Gräber/Stapperfend, FGO, 6. Aufl., § 142 FGO Rz. 43, mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 28.11.2003 - 6 S 3900/03

    Prozesskostenhilfe und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Bewilligung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Im Hinblick auf die Kostenfreiheit des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens sowie des eigentlichen Veranlagungsverfahrens (einschließlich Außenprüfung) führt eine unterbliebene Mitwirkung des Antragstellers im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren zur Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; dies gilt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, aber auch nach dem Rechtsgedanken des § 137 FGO insbesondere dann, wenn das Finanzamt Schätzungen oder Hinzuschätzungen vorgenommen hat und das anschließende Klageverfahren dazu genutzt wird, die ausstehenden Steuererklärungen oder Unterlagen und damit den Abschluss der Steuerveranlagung in das Klageverfahren zu verlagern ( BFH, Beschluss vom 05. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324; FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2006 16 K 139/04 E [PKH], EFG 2006, 577; FG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2004 10 K 1157/04, EFG 2004, 1627; FG München, Beschluss vom 28. November 2003 6 S 3900/03, nicht veröffentlicht; FG Hamburg, Beschluss vom 08. November 2002 IV 58/00, EFG 2003, 719; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 142 FGO Rz. 49; a.A. BFH, Beschluss vom 11. August 2000 IV B 27-28/00, BFH/NV 2001, 191; Gräber/Stapperfend, FGO, 6. Aufl., § 142 FGO Rz. 43, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Dies bestimmt sich danach, ob der Antragsteller insoweit selbständig oder nichtselbständig tätig geworden ist (zu den Kriterien vgl. BFH, Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, DStR 2008, 1526, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Köln, 18.06.2004 - 10 K 1157/04

    Keine Prozesskostenhilfe bei Vorlage von bescheidändernden Unterlagen erst im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04
    Im Hinblick auf die Kostenfreiheit des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens sowie des eigentlichen Veranlagungsverfahrens (einschließlich Außenprüfung) führt eine unterbliebene Mitwirkung des Antragstellers im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren zur Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; dies gilt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, aber auch nach dem Rechtsgedanken des § 137 FGO insbesondere dann, wenn das Finanzamt Schätzungen oder Hinzuschätzungen vorgenommen hat und das anschließende Klageverfahren dazu genutzt wird, die ausstehenden Steuererklärungen oder Unterlagen und damit den Abschluss der Steuerveranlagung in das Klageverfahren zu verlagern ( BFH, Beschluss vom 05. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324; FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2006 16 K 139/04 E [PKH], EFG 2006, 577; FG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2004 10 K 1157/04, EFG 2004, 1627; FG München, Beschluss vom 28. November 2003 6 S 3900/03, nicht veröffentlicht; FG Hamburg, Beschluss vom 08. November 2002 IV 58/00, EFG 2003, 719; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 142 FGO Rz. 49; a.A. BFH, Beschluss vom 11. August 2000 IV B 27-28/00, BFH/NV 2001, 191; Gräber/Stapperfend, FGO, 6. Aufl., § 142 FGO Rz. 43, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.11.1992 - X B 167/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Unmöglichkeit des Aufbringens der

  • FG Hamburg, 08.11.2002 - IV 58/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache:

  • BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00

    Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung

  • FG Sachsen, 24.02.2009 - 5 K 1694/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mutwilligkeit i.S.v. § 142 Abs. 1

    Nach der neuerlichen Finanzgerichts-Rechtsprechung (zum Beispiel Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2008 6 S 1617/04 PKH in [...], Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Juni 2004 10 K 1157/04, EFG 2004, 1627; vgl. auch Gräber/Stapperfend, Kommentar zur FGO, 6. Auflage, § 142 Rz 43 mit weiteren Nachweisen) liegt Mutwilligkeit vor, wenn ein verständiger, ausreichend bemittelter Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihm eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1986 I S 16/85, BFH/NV 1986, 632).
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