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   OVG Berlin, 18.03.2003 - 6 S 21.03   

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https://dejure.org/2003,18293
OVG Berlin, 18.03.2003 - 6 S 21.03 (https://dejure.org/2003,18293)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2003 - 6 S 21.03 (https://dejure.org/2003,18293)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2003 - 6 S 21.03 (https://dejure.org/2003,18293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilferechtlicher Antrag auf Übernahme von Stromschulden; Vorliegen einer dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbaren Notlage; Berücksichtigung des Verhaltens des "Hilfe Suchenden" im Rahmen einer Ermessensausübung; Zur Frage der Ermessensreduzierung im Rahmen ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; BSHG § 15 a; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • SG Berlin, 31.05.2016 - S 205 AS 6486/16

    Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung - Darlehen - Stromschulden

    ist § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II nicht analog auf den Fall einer drohenden Sperrung des Stroms anzuwenden (vgl. bereits SG Berlin, B. v. 18.01.2006 - S 49 SO 6304/05, Rn. 7, juris; OVG Berlin, B. v. 18.03.2003 - 6 S 21.03, Rn. 12ff., juris).

    Eine existenzielle Gefährdung folgt aus dem Ausfall der Stromzufuhr nicht (OVG Berlin, B. v. 18.03.2003 - 6 S 21.03, Rn. 20, juris).

    Die Frage, ab welcher Dauer eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu OVG Berlin, B. v. 18.03.2003 - 6 S 21.03, Rn. 21, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - L 7 AS 2309/08

    Arbeitslosengeld II - Übernahme von Stromschulden gem § 22 Abs 5 SGB 2 - kein

    Bereits unter der Geltung des § 15a des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass zur vergleichbaren Notlage auch rückständige Kosten der Energieversorgung zu rechnen waren (vgl. nur Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Mai 1985 - 8 B 2185/84 - FEVS 35, 24; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 1993 - 6 S 2619/91 - FEVS 44, 160; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003 - 6 S 21.03 - ; Birk in LPK-BSHG, 6. Auflage, § 15a Rdnr. 9; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Auflage, § 15a Rdnr. 8).

    Einer näheren Prüfung der Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II für die - im Ermessen des Leistungsträgers stehende Übernahme - von Stromschulden (vgl. nochmals LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2006 a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003 a.a.O.; - ; Berlit in LPK-SGB II, a.a.O; Rdnr. 118) bedarf es indessen hier mangels eines glaubhaft gemachten Anordnungsgrundes nicht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 23 B 78/06

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Unbegründetheit gegen einen eine

    Zwar stellt eine gesperrte Stromversorgung grundsätzlich eine dem Verlust der Unterkunft vergleichbare Notlage dar, zu deren Behebung nach § 34 SGB XII Leistungen gewährt werden können (vgl. zu § 15 a BSHG OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003 - 6 S 21.03 - m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2005 - L 23 B 1079/05

    Übernahme von Schulden aus rückständigen Stromzahlungen durch den

    Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB XII können zwar Schulden aus Stromrechnungen dann übernommen werden, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie in Frage gestellt ist, weil es sich dabei um eine vergleichbare Notlage im Hinblick auf die Sicherung der Unterkunft handelt (OVG Münster, Urteil vom 28. April 1999, Az.: 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003, Az.: 6 S 21.03, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - L 20 B 1361/07

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges

    Im Rahmen des § 22 Abs. 5 SGB II können zwar Schulden aus Stromrechnungen dann übernommen werden, wenn die Belieferung eines Haushaltes mit Energie in Frage gestellt ist, weil es sich dabei um eine vergleichbare Notlage im Hinblick auf die Sicherung der Unterkunft handelt (OVG Münster, Urteil vom 28. April 1999, 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003, 6 S 21.03, zitiert nach juris).
  • OVG Bremen, 01.02.2006 - S3 B 29/06

    Übernahme von Energieschulden durch Sozialbehörde; Ermessensentscheidung der

    Denn die Energieversorgung gehört angesichts des Zuschnitts nahezu aller privaten Haushalte nach den heutigen Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard (OVG Münster, U. v. 28.04.1999 - FEVS 51, 89 ff.; OVG Berlin, B. v. 18.03.2003 - 6 S 21.03).
  • VG Braunschweig, 04.02.2004 - 3 B 31/04

    Familiengerechte Hilfe; Großfamilie; Heizkosten; Notlage; Stromnachzahlung;

    Eine Stromsperre stellt eine dem Verlust der Unterkunft vergleichbare Notlage dar, zu deren Behebung nach § 15a BSHG Hilfe gewährt werden kann (vgl. OVG Berlin, B. v. 18.03.2003 - 6 S 21.03 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2010 - L 23 SO 66/10
    Im Rahmen des § 34 Abs. 1 SGB XII können zwar Schulden aus Stromrechnungen dann übernommen werden, wenn die Belieferung eines Haushaltes mit Energie in Frage gestellt ist, weil es sich dabei um eine vergleichbare Notlage im Hinblick auf die Sicherung der Unterkunft handelt (zu § 15a Bundessozialhilfegesetz - BSHG -: OVG Münster, Urteil vom 28. April 1999, 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91; OVG Berlin, Beschluss vom 18. März 2003, 6 S 21.03, zitiert nach juris; Beschluss des Senats v. 16. Januar 2007, L 23 B 216/06 SO ER; LSG Berlin-Brandenburg v. 20. November 2007, L 20 B 1361/07 AS ER).
  • SG Oldenburg, 26.09.2005 - S 48 AS 762/05
    Zwar handelt es sich bei dem vom Antragsteller geltend gemachten Stromkosten um einen von den Regelleistungen umfassten Bedarf (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 6 B 92/97 - OVG Berlin Beschluss vom 18. März 2003 - 6 S 21.03 - OVG Münster, Beschluss vom 9. November 2000 - 22 A 351/99 -).
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