Rechtsprechung
LG Aachen, 08.05.2009 - 6 S 226/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Haftung Firmenfortführung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Keine Haftung aus Betriebsübernahme bei Fortführung einer Internetplattform
- webshoprecht.de
Keine Haftung aus Betriebsübernahme bei Fortführung einer Internetplattform
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Firmenfortführung i.S.d. § 25 Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Nutzung eines Namens einer Internetplattform
- kanzlei.biz
Keine Firmenfortführung durch Nutzung einer Internetplattform
- sewoma.de
Haftung nach § 25 HGB für Altverbindlichkeiten bei Übertragung eines Internetauftritts
- kanzlei.biz
Keine Firmenfortführung durch Nutzung einer Internetplattform
- RA Kotz
Firmenfortführung bei Übernahme einer Internetdomain
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGB
Haftung für Vorgänger wegen Übernahme einer Internetplattform - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Handelsrecht: Keine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB bei Weiternutzung des Namens einer Internetplattform
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Firmenfortführung durch Weiternutzung einer Internetplattform
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Weiterführung einer Firma durch Nutzung des früheren Internetauftritts
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Firmenfortführung durch bloße Weiterführung des Domainnamens
Verfahrensgang
- AG Aachen, 16.10.2008 - 117 C 280/08
- AG Aachen, 06.11.2008 - 117 C 280/08
- LG Aachen, 08.05.2009 - 6 S 226/08
Papierfundstellen
- MMR 2010, 258 (Ls.)
- K&R 2009, 816
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05
Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung
Auszug aus LG Aachen, 08.05.2009 - 6 S 226/08
Der tragende Gesichtspunkt für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Mithaftung des Nachfolgers für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten seines Vorgängers liegt in der Kontinuität des Unternehmens, die durch die Fortführung der bisherigen Firma nach außen in Erscheinung tritt (vgl. LG Bonn NJW-RR 2005, 1559). - BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06
Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag
Auszug aus LG Aachen, 08.05.2009 - 6 S 226/08
Solange eine Fristversäumung nicht feststeht, ist für eine Wiedereinsetzung kein Raum (vgl. BGH NJW 2007, 1457).
- OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des mit dem Erwerber eines …
Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559). - LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 77/20 Dieser enthält keinen Hinweis auf den Inhaber des Unternehmens, sondern adressiert lediglich das Geschäftslokal, in dem die Beklagte ihre Leistungen anbietet (vgl. LG Aachen, Urteil vom 08.05.2009 - 6 S 226/08).