Rechtsprechung
LG Mainz, 05.07.2011 - 6 S 27/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Gebäudeversicherung aufgrund des Bruchs der unter dem Kellerboden verlegten Abwasserleitung
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudeversicherung - Bruch der unter dem Kellerboden verlegten Abwasserleitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Worms, 15.01.2010 - 2 C 217/09
- LG Mainz, 05.07.2011 - 6 S 27/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1998 - IV ZR 137/97
Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung für unterhalb des Kellerbodens …
Auszug aus LG Mainz, 05.07.2011 - 6 S 27/10
Der erkennbare Sinn und Zweck des § 35 Nr. 4.4 der allgemeine Bedingung, mit dem außerhalb des Gebäudes verlegte Ableitungsrohre der Wasserversorgung vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, soll zum Einen dem Risiko Rechnung tragen, dass bei außerhalb des Gebäudes verlegten Ableitungsrohren ein besonderer Aufwand für die Schadensfeststellung und Beseitigung entstehen kann, zum Anderen, dass mit einer größeren Schadenshäufigkeit bei außerhalb des Gebäudes verlegten Ableitungsrohren zu rechnen ist (vgl. BGH IV ZR 137/97). - AG Worms, 15.01.2010 - 2 C 217/09
Was ist eine Bodenplatte?
Auszug aus LG Mainz, 05.07.2011 - 6 S 27/10
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Worms - Aktenzeichen 2 C 217/09 - aufgehoben. - OLG Saarbrücken, 20.09.2000 - 5 U 345/00
Umfang der Gebäudeversicherung bei Frost- und Bruchschäden
Auszug aus LG Mainz, 05.07.2011 - 6 S 27/10
In gleicher Weise hat das Saarländische Oberlandesgericht (Aktenzeichen 5 U 345/00) am 20.09.2009 entschieden, dass die Klausel dem Risiko eines besonderen Aufwandes für die Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung außerhalb des versicherten Gebäudes und dem Risiko einer größeren Schadenshäufigkeit dort Rechnung tragen soll.
Rechtsprechung
LG Darmstadt, 14.05.2010 - 6 S 27/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Offenbach, 14.01.2010 - 350 C 63/09
- LG Darmstadt, 14.05.2010 - 6 S 27/10
- BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10