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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13154
OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12 (https://dejure.org/2012,13154)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 6 S 3.12 (https://dejure.org/2012,13154)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 6 S 3.12 (https://dejure.org/2012,13154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Plausibilisierungsanforderungen an Bewertung durch Beurteiler, der weder den zu beurteilenden Beamten noch den Berichterstatter persönlich kennt

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt; Konkurrentenstreit; einheitlicher Versetzungstermin 2011; A16-Auswertung; Beurteilungen; zentraler Beurteiler; Beurteilungsermessen; Gremienentscheidung; Plausibilisierung der Beurteilung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Plausibilisierung der Bewertung eines Beamten i.R.d. sog. A 16-Auswertung zum einheitlichen Versetzungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Anforderungen an die Plausibilisierung der Bewertung eines Beamten i.R.d. sog. A 16-Auswertung zum einheitlichen Versetzungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12
    Wird die Beurteilung auf allgemeine oder pauschal formulierte Werturteile gestützt, hat der Dienstherr diese aber auf Verlangen des Beamten im Beurteilungsverfahren zu konkretisieren bzw. plausibel zu machen und ihre Grundlagen zu erläutern (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, DVBl 2002, 1203, Rn. 13 bei juris; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, Rn. 20, 25 bei juris).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12
    Die Einrichtung von Stellen im öffentlichen Dienst dient grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben; hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Beamten wahr (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, NVwZ 2008, 69, Rn. 16 bei juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12
    Wird die Beurteilung auf allgemeine oder pauschal formulierte Werturteile gestützt, hat der Dienstherr diese aber auf Verlangen des Beamten im Beurteilungsverfahren zu konkretisieren bzw. plausibel zu machen und ihre Grundlagen zu erläutern (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, DVBl 2002, 1203, Rn. 13 bei juris; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, Rn. 20, 25 bei juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12
    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, Rn. 7 ff. bei juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 6.07

    Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12
    Das Auswärtige Amt ist vielmehr gehalten, auf der Grundlage der beim Bundeskanzleramt bzw. beim Bundespräsidialamt erstellten Beurteilungen eine eigene Leistungseinschätzung vorzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 6 S 6.07 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 6 S 37.09

    Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12
    Eine vollständige oder teilweise Delegation des dem zentralen Beurteiler allein eingeräumten Beurteilungsermessens etwa auf Mitarbeiter des Personalreferats wäre hiermit nicht zu vereinbaren (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2010 - OVG 6 S 37.09 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14

    Rechtswidrigkeit einer nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage

    Ähnlich im Ausgangspunkt schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012- OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20: "Es liegt aber in der Natur der Sache, dass verbale Einschätzungen in freien Texten sich oft nicht eindeutig einer bestimmten Notenstufe zuordnen lassen und erst durch die mit ihnen verbundene Benotung deutlich wird, wie der Beurteiler oder Berichterstatter seine Ausführungen verstanden wissen will.".

    vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20.

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 2303/16

    Umfang des "Vier-Augen-Prinzips" im Hinblick auf die Erstellung dienstlicher

    Ähnlich im Ausgangspunkt schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012- OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20: "Es liegt aber in der Natur der Sache, dass verbale Einschätzungen in freien Texten sich oft nicht eindeutig einer bestimmten Notenstufe zuordnen lassen und erst durch die mit ihnen verbundene Benotung deutlich wird, wie der Beurteiler oder Berichterstatter seine Ausführungen verstanden wissen will.".

    Der zentrale, für die jeweiligen Beurteilungen im Auswärtigen Amt zuständige Beurteiler kennt, wie das OVG Berlin-Brandenburg wiederholt allgemein formuliert hat, in vielen Fällen den (Erst- und/oder Zweit-) Berichterstatter nicht persönlich vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, juris, Rn. 20.

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt." vgl. hierzu auch schon: Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 47.

  • VG Köln, 20.10.2016 - 15 K 6796/15
    Ähnlich im Ausgangspunkt schon OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20: "Es liegt aber in der Natur der Sache, dass verbale Einschätzungen in freien Texten sich oft nicht eindeutig einer bestimmten Notenstufe zuordnen lassen und erst durch die mit ihnen verbundene Benotung deutlich wird, wie der Beurteiler oder Berichterstatter seine Ausführungen verstanden wissen will.".

    vgl. etwa OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20.

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.".

  • VG Köln, 30.01.2017 - 15 L 2480/16
    Ähnlich im Ausgangspunkt schon OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20: "Es liegt aber in der Natur der Sache, dass verbale Einschätzungen in freien Texten sich oft nicht eindeutig einer bestimmten Notenstufe zuordnen lassen und erst durch die mit ihnen verbundene Benotung deutlich wird, wie der Beurteiler oder Berichterstatter seine Ausführungen verstanden wissen will.".

    vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20.

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11

    Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung

    Ob im Vergleich hiermit den Beurteilungsgrundlagen des Beigeladenen zu 21. ein Leistungsbild zu entnehmen ist, das eine bessere Beurteilung rechtfertigt, kann dahingestellt bleiben (vgl. zur Frage der Beurteilung des Leistungsmerkmals "Engagement" Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 1 A 7/11

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf Kenntnisse anderer Personen bei fehlender

    In diesem Sinne OVG Berlin-Brandenburg, u.a. Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, juris, Rn. 20, und vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Insbesondere ist nicht anzunehmen, dass die Beurteilung des Antragstellers - und die der gesamten Mitbewerber - deshalb fehlerhaft wäre(n), weil der zentrale Beurteiler das ihm eingeräumte Beurteilungsermessen nicht ausgeübt hätte (vgl. dazu schon den Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -).
  • VG Berlin, 12.03.2014 - 7 L 300.13

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches

    Die nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erhöhten Anforderungen an die Plausibilisierung der Beurteilung gelten nur im Fall ihrer Erforderlichkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, juris, Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 18. September 2013, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 62.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Das gilt auch im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 2.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Dass er hierbei Entwürfe des Personalreferats herangezogen hat, rechtfertigt nicht die Annahme, dass er diese ohne eigene Wertung übernommen hätte (Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, S. 11 des Entscheidungsabdrucks).
  • VG Köln, 27.05.2013 - 15 L 1717/12

    Herleitung des Anspruchs eines Beamten auf Beförderung aus einer Zusicherung des

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