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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00   

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https://dejure.org/2001,8666
VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00 (https://dejure.org/2001,8666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2001 - 6 S 354/00 (https://dejure.org/2001,8666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 6 S 354/00 (https://dejure.org/2001,8666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Aufnahme iSd BVFG § 26 - weitere Familienangehörige iSd BVFG § 8 Abs 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung ; Verlassen des Herkunftsgebiets "im Wege des Aufnahmeverfahrens" ; Erfolgreiches Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens; Erhalten eines Aufnahmebescheides; Einbeziehungsbescheid als Ehegatte oder Abkömmling

  • Judicialis

    BVFG § 4 Abs. 1; ; BVFG § 8 Abs. 2; ; BVFG §§ 26 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 4 Abs. 1; BVFG § 8 Abs. 2; BVFG §§ 26 ff.
    Benennung einer Person als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG "

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 911
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 03.04.2000 - 24 B 99.762
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00
    Die bloße Benennung einer Person als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG" in der Anlage zu einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid ist keine "Aufnahme" i.S. von §§ 4, 26 ff. BVFG (im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 15.4.1999 - 7 UZ 657/99 - OVG NRW, Urteil vom 1.12.1999 - 2 A 5855/98 - Bay. VGH, Urteil vom 3.4.2000 - 24 B 99.762 - ).

    Zusammenfassend ist nach allem festzuhalten, dass die Regelung der §§ 26 ff. BVFG abschließend und erweiternder Auslegung nicht zugänglich ist und dass die bloße Benennung als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG" die Voraussetzungen der "Aufnahme" nicht erfüllt; in dieser Einschätzung sieht sich der Senat durch mehrere Obergerichte bestätigt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.4.1999 - 7 UZ 657/99 - OVG NRW, Urteil vom 1.12.1999 - 2 A 5855/98 - Bay. VGH, Urteil vom 3.4.2000 - 24 B 99.762 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 2 A 5855/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00
    Die bloße Benennung einer Person als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG" in der Anlage zu einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid ist keine "Aufnahme" i.S. von §§ 4, 26 ff. BVFG (im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 15.4.1999 - 7 UZ 657/99 - OVG NRW, Urteil vom 1.12.1999 - 2 A 5855/98 - Bay. VGH, Urteil vom 3.4.2000 - 24 B 99.762 - ).

    Zusammenfassend ist nach allem festzuhalten, dass die Regelung der §§ 26 ff. BVFG abschließend und erweiternder Auslegung nicht zugänglich ist und dass die bloße Benennung als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG" die Voraussetzungen der "Aufnahme" nicht erfüllt; in dieser Einschätzung sieht sich der Senat durch mehrere Obergerichte bestätigt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.4.1999 - 7 UZ 657/99 - OVG NRW, Urteil vom 1.12.1999 - 2 A 5855/98 - Bay. VGH, Urteil vom 3.4.2000 - 24 B 99.762 - ).

  • VGH Hessen, 15.04.1999 - 7 UZ 657/99

    Nennung als Familienangehörige des Spätaussiedlers in der Anlage zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00
    Die bloße Benennung einer Person als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG" in der Anlage zu einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid ist keine "Aufnahme" i.S. von §§ 4, 26 ff. BVFG (im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 15.4.1999 - 7 UZ 657/99 - OVG NRW, Urteil vom 1.12.1999 - 2 A 5855/98 - Bay. VGH, Urteil vom 3.4.2000 - 24 B 99.762 - ).

    Zusammenfassend ist nach allem festzuhalten, dass die Regelung der §§ 26 ff. BVFG abschließend und erweiternder Auslegung nicht zugänglich ist und dass die bloße Benennung als "weiterer Familienangehöriger im Sinne von § 8 Abs. 2 BVFG" die Voraussetzungen der "Aufnahme" nicht erfüllt; in dieser Einschätzung sieht sich der Senat durch mehrere Obergerichte bestätigt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.4.1999 - 7 UZ 657/99 - OVG NRW, Urteil vom 1.12.1999 - 2 A 5855/98 - Bay. VGH, Urteil vom 3.4.2000 - 24 B 99.762 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - 16 S 1883/93

    Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3F: 1990-06-28

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00
    Dem entspricht, dass der Senat bereits vor Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes zum 1.1.1993 und auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler vom 28.6.1990 entschieden hat, dass nur derjenige das Tatbestandsmerkmal "im Wege der Aufnahme" erfüllt, der entweder vor Verlassen des Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid gemäß § 27 Abs. 1 BVFG oder - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - nach Einreise ins Bundesgebiet einen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 2 BVFG erhalten hat (Urteil vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - Beschluss vom 19.3.1996 - 16 S 3027/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 16 S 3027/95

    Vertriebenenrecht: Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - Anforderungen an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00
    Dem entspricht, dass der Senat bereits vor Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes zum 1.1.1993 und auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler vom 28.6.1990 entschieden hat, dass nur derjenige das Tatbestandsmerkmal "im Wege der Aufnahme" erfüllt, der entweder vor Verlassen des Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid gemäß § 27 Abs. 1 BVFG oder - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - nach Einreise ins Bundesgebiet einen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 2 BVFG erhalten hat (Urteil vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - Beschluss vom 19.3.1996 - 16 S 3027/95 -).
  • Drs-Bund, 02.09.1992 - BT-Drs 12/3213
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 6 S 354/00
    Dem entspricht, dass auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu § 8 BVFG von der Vorstellung geleitet war, bei der dort vorgesehenen Einbeziehung ins Verteilungsverfahren gehe es um solche Familienangehörige, die gerade nicht in das Aufnahmeverfahren einbezogen waren (BT-Drs. 12/3213, S. 24).
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