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   LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02   

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LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02 (https://dejure.org/2002,5772)
LG Mainz, Entscheidung vom 30.04.2002 - 6 S 4/02 (https://dejure.org/2002,5772)
LG Mainz, Entscheidung vom 30. April 2002 - 6 S 4/02 (https://dejure.org/2002,5772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückbehaltungsrecht des Tierarztes gegen Anspruch auf Herausgabe eines Hundes; Zahlungsanspruch aus Tierarztbehandlungsvertrag; Überschreitung der ursprünglich angesetzten Kosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tierarztbehandlungsvertrag und Zurückbehaltungsrecht am Tier bis zur Bezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht am Hund: tiefe Verbundenheit ist entscheidend - I

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Einem Tierarzt steht bis Entrichtung seines Honorars ein Zurückbehaltungsrecht an dem behandelten Hund zu

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Müssen Tierarzthonorare gezahlt werden?

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 22.05.1990 - 21 O 161/90
    Auszug aus LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02
    Zwar kann aus der im "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht" getroffenen gesetzgeberischen Wertung, dass Tiere rechtlich von Sachen abzugrenzen sind, und aus § 1 Tierschutzgesetz gefolgert werden, dass eine rein sachenrechtliche Betrachtungsweise der Betrachtung des Tieres als Mitgeschöpf nicht mehr gerecht wird (LG Stuttgart NJW-RR 1991, 446; Mühe, NJW 1990, 2238).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem vom Landgericht Stuttgart entschiedenen ähnlich gelagerten Fall, in dem ein Zurückbehaltungsrecht an Hunden verneint wurde (NJW-RR 1991, 446).

  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung;

    Auszug aus LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02
    Die Stellung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Fälligkeit einer Forderung (vgl. OLG München NJW 1988, 270, 271; Münchner Kommentar-Keller, 3. Aufl., § 271 Rn. 14).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02
    Dies muss aus Gründen des gerechten Interessenausgleichs zwischen Unternehmer und Besteller, insbesondere im Hinblick auf die sonst durch die Verzögerung der Rechnungsstellung mögliche Herauszögerung des Zeitpunkts des Verjährungsbeginns, selbst für den Werkvertrag gelten (vgl. BGHZ 79, 176, 178; OLG Celle NJW 1986, 327; Grimme, NJW 1987, 468 ff.).
  • OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84

    Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02
    Dies muss aus Gründen des gerechten Interessenausgleichs zwischen Unternehmer und Besteller, insbesondere im Hinblick auf die sonst durch die Verzögerung der Rechnungsstellung mögliche Herauszögerung des Zeitpunkts des Verjährungsbeginns, selbst für den Werkvertrag gelten (vgl. BGHZ 79, 176, 178; OLG Celle NJW 1986, 327; Grimme, NJW 1987, 468 ff.).
  • OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04

    Zurückbehaltungsrecht an einem Tier

    Dagegen spielen die Gesichtspunkte des Tierschutzes, nach denen das Tier als Mitgeschöpf keiner rein sachenrechtlichen Betrachtungsweise unterzogen werden darf, keine entscheidende Rolle, wenn im konkreten Einzelfall eine Beeinträchtigung des Tieres nicht ersichtlich ist (so zutreffend LG Mainz, Urteil vom 30. April 2002 - 6 S 4/02, NJW-RR 2002, 1181).
  • LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10

    Zurückbehaltungsrecht an einem Hund wegen eines Honoraranspruchs aus einem

    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
  • LG Lübeck, 02.02.2017 - 14 S 231/15

    Pferdeeinstellvertrag: Einordnung des Vertrages; Recht des Pensionswirts,

    Ergänzend weist die Kammer insoweit darauf hin, dass ein Tierarzt Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat, die nach Abschluss der Behandlung fällig ist (LG Mainz, Urteil vom 30.04.2002, - 6 S 4/02 -) Zweck einer ärztlichen Dokumentationspflicht ist, den Behandlungserfolg sicher zu stellen.
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   LG Lüneburg, 09.04.2002 - 6 S 4/02   

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LG Lüneburg, 09.04.2002 - 6 S 4/02 (https://dejure.org/2002,43710)
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Volltextveröffentlichung

  • LG Lüneburg

    BGB § 535, BGB § 557 a. F., BGB § 269
    Unklarheitenregelung; Rückgabeort; Schaden aus vertragsgemäßem Gebrauch; Verjährung und Schadensersatz bei Schönheitsreparaturen.

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