Rechtsprechung
LG Aachen, 04.05.2006 - 6 S 4/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einigung; einseitiges Nachgeben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 5 Abs. 3 lit. b)
Einigung; einseitiges Nachgeben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 16.12.2005 - 84 C 501/05
- LG Aachen, 04.05.2006 - 6 S 4/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus LG Aachen, 04.05.2006 - 6 S 4/06
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW 1993, 2369; NJW-RR 1996, 857 (858) jeweils m.w.N.).Versicherungsrechtliche Überlegungen können allenfalls insoweit berücksichtigt werden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 857 (858) m.w.N.).
- AG Aachen, 16.12.2005 - 84 C 501/05
Umfang der Erstattungspflicht einer Rechtsschutzversicherung für aufgebrachte …
Auszug aus LG Aachen, 04.05.2006 - 6 S 4/06
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Dezember 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 84 C 501/05 - abgeändert und - wie folgt - neu gefasst:. - BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus LG Aachen, 04.05.2006 - 6 S 4/06
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 537).
- LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09
Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer …
In der Rechtsprechung ist auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2006 (NJW 2006, 1281) im Einzelfall umstritten, ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB wirksam und auf außergerichtliche Vergleiche/Erledigungen ohne Kostenregelung anwendbar ist (vgl. etwa LG Hagen NJW-RR 2008, 478 und zuvor schon LG Aachen, Urteil v. 16.12.2005 - 6 S 4/06 - LG München I RuS 2008, 512 und VersR 2009, 254; aA LG Hamburg VersR 2009, 1529; grundlegend: Schneider, VersR 2004, 301ff; Heither NJW 2008, 2743ff).
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - 6 S 4.06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung; Anspruch auf finanzielle Förderung eines Platzes von schulpflichtigen Kindern in einer privaten Einrichtung ; Anspruch auf Förderung durch ergänzende Betreuungsangebote
- Judicialis
SchulG Berlin § 19 Abs. 6; ; SGB VIII § 5; ; SGB VIII § 24 Abs. 1; ; SGB VIII § 24 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.02.2006 - 3 A 933.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - 6 S 4.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97
Vorrang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gegenüber dem aus Art. 6 Abs. 2 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - 6 S 4.06
Ein solcher Anspruch könnte nur gegeben sein, wenn er - anders als hier - aus einfachem Recht folgen würde (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1997 - BVerwG 8 B 24/97 -, Buchholz 415.1 Nr. 140). - BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99
Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - 6 S 4.06
Ein subjektives Recht dieser Kinder folgt daraus nicht (so auch BVerwGE 110, 320, 324 zu einer früheren, in der hier maßgeblichen Regelung jedoch unveränderten Fassung des § 24 SGB VIII).
- VG Freiburg, 17.01.2008 - 4 K 624/07
Anspruch auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahmebeiträgen für die Förderung in …
21 Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen Kindern über drei Jahren einerseits, die gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII einen Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung haben und bei denen ein Erlass- bzw. Übernahmeanspruch in der Regel ("soll"), das heißt außer in atypischen Sondersituationen, nur noch von der (wirtschaftlichen) Zumutbarkeit der Belastung abhängig ist (… vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.09.1998, a.a.O. ), und Kindern unter drei Jahren andererseits, für die nach den §§ 24 Abs. 2 bis 6 und 24a SGB VIII kein subjektiver Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung und in Kindertagespflege besteht, sondern bei denen die öffentlichen Träger allein die objektivrechtlich Pflicht haben, ein bedarfsgerechtes Angebot an solchen Plätzen vorzuhalten ( vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O.; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 12.04.2006 - 6 S 4/06 - VG München…, Beschluss vom 06.09.2007, a.a.O.; Stähr, in: Hauck, SGB VIII, Stand: Sept. 2007, Bd. 2, § 90 RdNr. 19c ).