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   LG Köln, 30.10.2008 - 6 S 403/07   

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https://dejure.org/2008,23428
LG Köln, 30.10.2008 - 6 S 403/07 (https://dejure.org/2008,23428)
LG Köln, Entscheidung vom 30.10.2008 - 6 S 403/07 (https://dejure.org/2008,23428)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 6 S 403/07 (https://dejure.org/2008,23428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Anspruchs auf Unterlassung von Ruhestörungen; Kriterien für die Bemessung des Umfangs von Geräuschimmissionen; Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung; Hinnahme von höheren Grenzwerten für Lärm und entsprechende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 226/16

    Wohnraummiete: Rücksichtnahmepflicht bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung;

    Diese sind hierbei jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Dauer und Zeit der verursachten Geräuschemissionen, des Alters und des Gesundheitszustands des Kindes sowie der Vermeidbarkeit der Emissionen etwa durch objektiv gebotene erzieherische Einwirkungen oder durch zumutbare oder sogar gebotene bauliche Maßnahmen (z.B. BayObLG, NJW-RR 1994, 598, 599; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 3377 f. [jeweils WEG-Sachen]; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 89, 91; LG Berlin [Zivilkammer 62], WuM 1999, 329; LG München I, NJW-RR 2005, 598; LG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 6 S 403/07, juris Rn. 6 ff.).
  • AG München, 01.06.2017 - 281 C 17481/16

    Nachbarlärm hat Grenzen

    Im Rahmen dessen müssen zwar auch das Interesse der Allgemeinheit an einer kinderfreundlichen Umgebung, das die Bewohner zu einer gesteigerten Duldung von Lärmeinwirkungen von Kindern zwingt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 Wx 233/08; LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07) und die Tatsache, dass der aufgrund des natürlichen Spiel- und Bewegungstriebes der Kinder übliche Lärm unvermeidbar ist, berücksichtigt werden (vgl. Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 535 Rn. 405).

    Die geforderte Toleranz gegenüber Lärm von Erwachsenen und Kindern findet aber dort ihre Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozial adäquat ist (vgl. LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07).

    Es obliegt nämlich den Eltern, innerhalb ihrer Aufsichtspflicht (vgl. auch § 14 Nr. 2 WEG) dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere in den Ruhezeiten Geräusche, die das sozialadäquate Maß übersteigen, nicht produziert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 Wx 233/08; LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07).

  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 282/16

    WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren

    Dieser Ausdruck hat ebenso Eingang in die Gerichtspraxis gefunden (vgl. LG Köln, Urt. v. 30.10.2008 - 6 S 403/07 = BeckRS 2009, 04995), um dem wertausfüllungsbedürftigen Ausdruck der wesentlichen Beeinträchtigung Rechnung zu tragen.
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