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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11 (https://dejure.org/2012,15288)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 6 S 49.11 (https://dejure.org/2012,15288)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 6 S 49.11 (https://dejure.org/2012,15288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anforderungen an die Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung durch einen zentralen Beurteiler

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 80 Abs 1 VwGO, § 123 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt; Konkurrentenstreit; einheitlicher Versetzungstermin 2011; A16-Auswertung; Beurteilungen; einheitlicher Beurteilungsmaßstab; Quervergleich; Beurteilungsermessen; Plausibilisierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11
    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, Rn. 7 ff. bei juris m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Artikel 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, Rn. 24 bei juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11
    Insbesondere ist nicht anzunehmen, dass die Beurteilung des Antragstellers - und die der gesamten Mitbewerber - deshalb fehlerhaft wäre(n), weil der zentrale Beurteiler das ihm eingeräumte Beurteilungsermessen nicht ausgeübt hätte (vgl. dazu schon den Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14

    Rechtswidrigkeit einer nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.".
  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris).

    Sollte die Entscheidung über den Widerspruch der Antragstellerin gegen ihre Nichtauswahl erneut zu ihren Lasten ausgehen, ist der Antragstellerin zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. erneut gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 6 S 49/11 -, juris, RdNr. 45; VG Berlin, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 7 L 112/16 -, juris, vom 08.02.2016 - 28 L 229/15 -, juris, vom 29.12.2015 - 7 L 761/15 -, juris und vom 26.11.2015 - 5 L 206/15 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 2303/16

    Umfang des "Vier-Augen-Prinzips" im Hinblick auf die Erstellung dienstlicher

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt." vgl. hierzu auch schon: Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 47.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 1 B 1861/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlverfahren aufrund fehlerhaft gebildeter

    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Beschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 202/20 -, juris, Rn. 45 f., vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, juris, Rn. 9 bis 11, vom 17. Februar 2015 - 1 B 1327/14 -, juris, Rn. 4 bis 6, und vom 9. März 2010- 1 B 1472/09 -, juris, Rn. 6 f., jeweils m. w. N.; ebenso VG Augsburg, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - Au 2 E 13.491 -, juris, Rn. 17, und Bay. VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998- 7 ZE 98.3115 -, juris, Rn. 31; im Ergebnis ebenso OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15. Juni 2012 - 6 S 49/11 -, juris, Rn. 45, und VG Berlin, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 28 L 46/19 -, juris, Rn. 29, die insoweit jeweils das Vorliegen eines Anordnungsgrundes verneinen.
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

    Dies ist notwendig, aber auch ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Antragstellerin an effektiver Rechtsschutzgewährung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, EA, S. 20).
  • VG Berlin, 30.11.2016 - 26 L 183.16

    Vergabe von Beförderungsdienstposten

    Denn eine Frist von 14 Tagen nach erneuter Auswahl genügt, um ihrem berechtigten Interesse an effektiver Rechtsschutzgewährung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, EA, S. 20).
  • VG Berlin, 10.01.2020 - 28 L 46.19

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhinderung des Bewerbers wegen gebuchter Reise

    Für eine derart weitreichende Anordnung besteht kein Anordnungsgrund, denn es ist der Antragstellerin zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. die erneute Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz zu prüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris Rn. 45).
  • VG Köln, 20.10.2016 - 15 K 6796/15
    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2016 - 6 B 768/16

    Beschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochene

    Der vom Antragsgegner angeführte Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 - 6 S 49.11 - bietet keinen Anlass für eine abweichende Einschätzung.
  • VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderung

    Für eine derart weitreichende Anordnung besteht kein Anordnungsgrund, denn es ist dem Antragsteller zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. die erneute Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz zu prüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris Rn. 45).
  • VG Köln, 30.01.2017 - 15 L 2480/16
  • VG Berlin, 30.06.2016 - 7 L 112.16

    (Kein) Anspruch auf Untersagung der Übertragung des höherwertigen Dienstpostens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 1 A 7/11

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf Kenntnisse anderer Personen bei fehlender

  • VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15

    Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13

  • VG Berlin, 04.08.2015 - 7 L 525.15

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • VG Berlin, 22.06.2012 - 7 L 98.12

    Anspruch auf erneute Entscheidung bei fehlerhafter Auswahlentscheidung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 10 S 53.17

    Fehlerhafte Beförderungsauswahl aufgrund fehlerhafter dienstlicher Beurteilungen

  • VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15

    Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13

  • VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs für die A16-Auswertung zum

  • VG Berlin, 12.03.2014 - 7 L 300.13

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches

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