Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 17.12.2010

Rechtsprechung
   LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10   

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https://dejure.org/2010,6520
LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,6520)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.03.2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,6520)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. März 2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,6520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigenbedarf, Kündigung, eigener Haustand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 573 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BGB
    Eigenbedarf, Kündigung, eigener Haustand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs für ein volljähriges Kind; Notwendigkeit der Darlegung der konkreten Wohnverhältnisse zur Zeit der Kündigung bei Darlegung des Kündigungsgrundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarf für ein volljähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenbedarf für erstmalige Hausstandsgründung eines volljährigen Kindes

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    LG Bonn schraubt Umfang an formelle Begründungspflicht einer Eigenbedarfskündigung zurück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs: Wie muss die bisherige Wohnsituation dargestellt werden? (IMR 2010, 1111)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Hamburg, 15.12.2006 - 316 S 122/06

    Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung: Notwendige Begründung bei Kündigung

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Soweit einzelnen Entscheidungen tatsächlich eine abweichende Meinung entnommen werden kann (vgl. etwa LG Göttingen NJW-RR 1990, 592; LG Hamburg WuM 2007, 457), überzeugen diese Entscheidungen jedenfalls in der Sache nicht.

    Die Revision war mit Rücksicht auf die Urteile des Landgerichts Göttingen, NJW-RR 1990, 592, und des Landgerichts Hamburg, WuM 2007, 457, zuzulassen, da noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, in welchem Umfang in einer Eigenbedarfskündigung die bisherigen Wohnverhältnisse des begünstigten Kindes des Vermieters darzustellen sind.

  • LG Göttingen, 07.02.1990 - 5 S 129/89
    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Soweit einzelnen Entscheidungen tatsächlich eine abweichende Meinung entnommen werden kann (vgl. etwa LG Göttingen NJW-RR 1990, 592; LG Hamburg WuM 2007, 457), überzeugen diese Entscheidungen jedenfalls in der Sache nicht.

    Die Revision war mit Rücksicht auf die Urteile des Landgerichts Göttingen, NJW-RR 1990, 592, und des Landgerichts Hamburg, WuM 2007, 457, zuzulassen, da noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, in welchem Umfang in einer Eigenbedarfskündigung die bisherigen Wohnverhältnisse des begünstigten Kindes des Vermieters darzustellen sind.

  • AG Bonn, 05.11.2009 - 202 C 58/09

    Miete,Kündigung,Eigenbedarf,Gründe

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 202 C 58/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Berlin, 03.02.2009 - 65 S 303/08

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Nicht entscheidend ist daher die hiervon abzugrenzende - und in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz der Beklagten vom 08.03.2010 erörterte - Frage, inwieweit es Sache der Mieter wäre, über die Geeignetheit der Alternativwohnung für sich selbst zu entscheiden (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1220; LG Berlin NJW-RR 2009, 1527).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Nicht entscheidend ist daher die hiervon abzugrenzende - und in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz der Beklagten vom 08.03.2010 erörterte - Frage, inwieweit es Sache der Mieter wäre, über die Geeignetheit der Alternativwohnung für sich selbst zu entscheiden (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1220; LG Berlin NJW-RR 2009, 1527).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 U 149/08

    Pflichten des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Denn vorliegend geht es darum, ob überhaupt eine Anbietpflicht besteht (vgl. ausführlich OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 228).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur Umstände, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eintreten, bei der Beurteilung des Eigenbedarfs berücksichtigt werden können (BGH NJW 2006, 220).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Zunächst ist festzuhalten, dass es grundsätzlich Sache des Vermieters ist, welche Wohnung er für die Befriedigung seines Eigenbedarfs heranzieht; es reicht insoweit aus, dass der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraums für sich oder eine der im Gesetz genannten Personen hat (BGH NJW 2005, 2395 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbieten muss (BGH NJW 2009, 1141).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20883
LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,20883)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,20883)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,20883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückforderung überbezahlter Versorgungsrente in der Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Anstalt in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) auf Rückzahlung überbezahlter Versorgungsrenten und Betriebsrenten; Verjährung des Anspruchs der VBL auf Rückzahlung überbezahlter Versorgungsrenten und Betriebsrenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 53
    Anspruch der Anstalt in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) auf Rückzahlung überbezahlter Versorgungsrenten und Betriebsrenten; Verjährung des Anspruchs der VBL auf Rückzahlung überbezahlter Versorgungsrenten und Betriebsrenten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06

    Rückforderung von überzahlten VBL-Renten: Einschränkungen bei Kleinstbeträgen und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Die Mitteilungen der Beklagten sind keine Verwaltungsakte und erwachsen demgemäß auch nicht in Bestandskraft (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2007 - 6 S 38/06).

    Dabei kann bei Gewährung von geringfügigen Leistungen grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Geld für eine Verbesserung der Lebensführung ausgegeben wurde und mithin ein Verbrauch vorliegt (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2008 - 6 S 48/07 bei einer Überzahlung von monatlich 12, 37 EUR; LG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2007 - 6 S 38/06 bei einer Überzahlung von monatlich 52, 61 EUR).

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 233/90

    Klage eines kommunalen Versorgungsverbands und Träger einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Januar 1998 (IV ZR 214/96 = NVersZ 1999, 45 - 46; VersR 1998, 477 - 478 = NJW-RR 1998, 1425/1426 = BGHR VBLS § 70 Rückzahlung 1, vgl auch Urteil vom 18.09.1991 - IV ZR 233/90 - NJW-RR 1992, 25) entschieden, dass wenn die Satzung einer Zusatzversorgungskasse unter Abänderung des gesetzlichen Bereicherungsrechts bestimmt, dass Beträge zurückzuzahlen sind, die aufgrund von Erhöhungen der gesetzlichen Rente zu viel geleistet wurden, diese Bestimmung auch anzuwenden ist, wenn die Überzahlung auf einer fehlerhaften EDV-Eingabe der gesetzlichen Rente durch die Versorgungskasse beruht.

    Einschlägige Verjährungsvorschrift ist die zweijährige Verjährungsvorschrift des § 12 Abs. 1 VVG a.F. bzw. die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.1994, IV ZR 283/92, NJW-RR 1994, 859; BGH, Urteil vom 18.09.1991, IV ZR 233/90, NJW-RR 1992, 25 ff.).

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Die Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG / § 195 BGB beginnt für die Forderung des beklagten Versicherers mit Kenntnis der die Forderung begründenden Umstände zu laufen (§ 199 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 19.01.1994, IV ZR 117/93, NJW-RR 1994, 410 ff.).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Indizien dafür, dass die Beklagte das angebliche Schreiben doch erhalten hat, sind weder vorgetragen, noch ersichtlich (Zum Indizienbeweis im Zusammenhang mit verlorengegangener Post: BFH, Urt. v. 14.03.1989, VII R 75/85, BFHE 156, 66 ff., sub II.3).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96

    Rückforderungsanspruch einer Zusatzversorgungskasse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Januar 1998 (IV ZR 214/96 = NVersZ 1999, 45 - 46; VersR 1998, 477 - 478 = NJW-RR 1998, 1425/1426 = BGHR VBLS § 70 Rückzahlung 1, vgl auch Urteil vom 18.09.1991 - IV ZR 233/90 - NJW-RR 1992, 25) entschieden, dass wenn die Satzung einer Zusatzversorgungskasse unter Abänderung des gesetzlichen Bereicherungsrechts bestimmt, dass Beträge zurückzuzahlen sind, die aufgrund von Erhöhungen der gesetzlichen Rente zu viel geleistet wurden, diese Bestimmung auch anzuwenden ist, wenn die Überzahlung auf einer fehlerhaften EDV-Eingabe der gesetzlichen Rente durch die Versorgungskasse beruht.
  • BGH, 09.03.1994 - IV ZR 283/92

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Versorgungsanstalt des Bundes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Einschlägige Verjährungsvorschrift ist die zweijährige Verjährungsvorschrift des § 12 Abs. 1 VVG a.F. bzw. die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.1994, IV ZR 283/92, NJW-RR 1994, 859; BGH, Urteil vom 18.09.1991, IV ZR 233/90, NJW-RR 1992, 25 ff.).
  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 S 48/07

    VBL: Rückforderung überbezahlter Rentenleistungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Dabei kann bei Gewährung von geringfügigen Leistungen grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Geld für eine Verbesserung der Lebensführung ausgegeben wurde und mithin ein Verbrauch vorliegt (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2008 - 6 S 48/07 bei einer Überzahlung von monatlich 12, 37 EUR; LG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2007 - 6 S 38/06 bei einer Überzahlung von monatlich 52, 61 EUR).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Es besteht auch keine Vermutung für den Zugang eines formlos versendeten Schreibens, denn Postsendungen können verloren gehen oder falsch zugestellt werden (vgl. BVerfG NJW 1974, 133; BGH vom 27. Mai 1957, Az: II ZR 132/56, BGHZ 24, 308 ff., sub I.2; KG Berlin WRP 1990, 415; Zöller, ZPO, vor § 284, Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Das Gericht hat aber im Rahmen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Anlehnung an die Grundsätze des § 48 VwVfG eine Gesamtabwägung aller zu berücksichtigenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1985, IVa ZR 153/83).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10
    Es besteht auch keine Vermutung für den Zugang eines formlos versendeten Schreibens, denn Postsendungen können verloren gehen oder falsch zugestellt werden (vgl. BVerfG NJW 1974, 133; BGH vom 27. Mai 1957, Az: II ZR 132/56, BGHZ 24, 308 ff., sub I.2; KG Berlin WRP 1990, 415; Zöller, ZPO, vor § 284, Rn. 31 m.w.N.).
  • RG, 26.08.1943 - II 39/43

    1. Ist bei einem Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache die

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