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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93 (https://dejure.org/1996,7506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.1996 - 6 S 60/93 (https://dejure.org/1996,7506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 6 S 60/93 (https://dejure.org/1996,7506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zurückweisung eines Sozialhilfebegehrens und Bescheidung eines dagegen eingelegten Widerspruchs mit einem verfahrensfehlerhaften Widerspruchsbescheid - Wahlmöglichkeit des Anspruchstellers zwischen isolierter Anfechtung des Widerspruchsbescheides oder Verpflichtungsklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Dieses Ergebnis entspricht zudem dem sozialhilferechtlichen Grundsatz, daß bei einer auf Gewährung von Sozialhilfe gerichteten Verpflichtungsklage die Zeit bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist, während die Zeit danach in der Regel außer acht zu bleiben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 307, v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216, v. 29.09.1971, BVerwGE 38, 299 u. v. 19.01.1972, BVerwGE 39, 261).

    Grundsätzlich gilt insoweit, daß Sozialhilfebescheide - es sei denn, daß ein längerer Bewilligungszeitraum auch unter Angabe des Endes festgelegt worden ist - nur für den jeweiligen Monat ergehen, wobei die in den nachfolgenden Monaten erfolgten Auszahlungen der Sozialhilfe ihrerseits weitere Verwaltungsakte darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216/217; v. 18.01.1979, BVerwGE 57, 237/239 u. v. 26.09.1991, BVerwGE 89, 81/85 sowie Beschl. des Senats v. 31.01.1994 - 6 S 2419/93 - u. v. 18.04.1994 - 6 S 835/94 -).

    Dies folgt daraus, daß Sozialhilfe keine rentengleiche Dauerleistung zum Gegenstand hat und daher grundsätzlich der fortdauernden Kontrolle nach Art und Höhe der Hilfeleistung bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967 a.a.O. u. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 307/308).

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85

    Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Wird eine Verpflichtungsklage im jeweiligen Fall erhoben, so hat die damit beantragte Aufhebung eines Widerspruchsbescheids insofern nur unselbständige Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 - 5 C 23.85 -, FEVS 35, 309/312, NVwZ 1987, 320 u. v. 19.05.1987 - 1 C 13.84 -, NVwZ 1987, 893/894), als der Bescheid - ungeachtet ihm anhaftender Rechtsfehler - nur dann aufzuheben ist, wenn sich der Verpflichtungsanspruch als begründet erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 a.a.O.).

    Ist dagegen der Verpflichtungsanspruch unbegründet, so ist die Klage in vollem Umfang ungeachtet der Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheids abzuweisen, d.h. der Widerspruchsbescheid ist dann nicht isoliert aufzuheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 a.a.O.).

    Der im Rahmen der erhobenen Verpflichtungsklage gestellte Antrag, die ergangenen Bescheide aufzuheben, ist, wie ausgeführt, unselbständiger Natur und dient nur dazu, den Weg freizumachen, soweit sich das Verpflichtungsbegehren als begründet erweisen sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 6 S 835/94

    Sozialhilfe: zur zeitabschnittsweisen Gewährung und zur entsprechenden Wirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Grundsätzlich gilt insoweit, daß Sozialhilfebescheide - es sei denn, daß ein längerer Bewilligungszeitraum auch unter Angabe des Endes festgelegt worden ist - nur für den jeweiligen Monat ergehen, wobei die in den nachfolgenden Monaten erfolgten Auszahlungen der Sozialhilfe ihrerseits weitere Verwaltungsakte darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216/217; v. 18.01.1979, BVerwGE 57, 237/239 u. v. 26.09.1991, BVerwGE 89, 81/85 sowie Beschl. des Senats v. 31.01.1994 - 6 S 2419/93 - u. v. 18.04.1994 - 6 S 835/94 -).

    Hieraus folgt, daß sich die Ablehnung der Sozialhilfe grundsätzlich nur auf den aktuellen Zeitabschnitt bezieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1983, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 5, S. 12), weshalb auch bei einer bestandskräftigen Ablehnung der Sozialhilfe grundsätzlich für die Zukunft neue Sozialhilfe beantragt werden kann (vgl. LPK-BSHG, 4. Aufl., Anh. Verfahren RdNr. 49; Beschl. des Senats v. 18.04.1994 - 6 S 835/94 - betr. die Bestandskraft eines Hilfeeinstellungsbescheids).

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Allerdings fehlt es für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids u. U. am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Widerspruchsentscheidung gebundener Natur ist, also nicht im Ermessen/Beurteilungsermessen der Behörde steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45).

    Unabhängig davon würde aber ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids deshalb fehlen, weil, wie ausgeführt, die Anerkennung der begehrten Unterkunftskosten nicht im Ermessen des Trägers der Sozialhilfe steht, sondern bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 RegelsatzVO gewährt werden muß (zum Rechtsschutzbedürfnis vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45 u. OVG RhPf., Urt. v. 25.10.1983 - 6 A 17/83 -, AS 19/267).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Allerdings fehlt es für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids u. U. am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Widerspruchsentscheidung gebundener Natur ist, also nicht im Ermessen/Beurteilungsermessen der Behörde steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45).

    Unabhängig davon würde aber ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids deshalb fehlen, weil, wie ausgeführt, die Anerkennung der begehrten Unterkunftskosten nicht im Ermessen des Trägers der Sozialhilfe steht, sondern bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 RegelsatzVO gewährt werden muß (zum Rechtsschutzbedürfnis vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45 u. OVG RhPf., Urt. v. 25.10.1983 - 6 A 17/83 -, AS 19/267).

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Begehrt der Kläger dagegen eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids, so hat eine Klagstattgabe zur Folge, daß der Erstbescheid in der Schwebe bleibt und nicht in Bestandskraft erwächst (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1984, BVerwGE 70, 196/197).

    Letztlich kann diese Frage aber deshalb offenbleiben, weil im vorliegenden Fall jedenfalls der Widerspruchsbescheid nicht auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruht (zum Erfordernis des "Beruhens" eines Verfahrensfehlers vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1984, BVerwGE 70, 196/197 u. 200; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 79 RdNr. 7; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 79 RdNr. 13 f), denn es besteht keine Möglichkeit, daß ohne den Verfahrensverstoß eine für die Klägerinnen günstigere Entscheidung hätte ergehen können (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 16.11.1982, ZfSH/SGB 1984, 23/24; BayVGH, Urt. v. 02.08.1988, BayVBl. 1989, 757/758; OVG Saarlouis, Urt. v. 10.03.1988, FEVS 38, 190/198 sowie Kopp a.a.O., § 79 RdNr. 14a m.w.N.).

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Dieses Ergebnis entspricht zudem dem sozialhilferechtlichen Grundsatz, daß bei einer auf Gewährung von Sozialhilfe gerichteten Verpflichtungsklage die Zeit bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist, während die Zeit danach in der Regel außer acht zu bleiben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 307, v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216, v. 29.09.1971, BVerwGE 38, 299 u. v. 19.01.1972, BVerwGE 39, 261).

    Dies folgt daraus, daß Sozialhilfe keine rentengleiche Dauerleistung zum Gegenstand hat und daher grundsätzlich der fortdauernden Kontrolle nach Art und Höhe der Hilfeleistung bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967 a.a.O. u. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 307/308).

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Unter wiederholenden Verfügungen sind rechtsunverbindliche Wiederholungen bereits ergangener Verwaltungsakte ohne selbständigen Regelungsinhalt zu verstehen, also Meinungsäußerungen, die - anders als Zweitbescheide - keine Verwaltungsakte darstellen und daher auch nicht Gegenstand einer Verpflichtungsklage sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1961, BVerwGE 13, 99/102 f u. Beschl. v. 18.05.1955, Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 VwGO Ziff. 1 Nr. 18 u. v. 12.10.1988, Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 99).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Grundsätzlich gilt insoweit, daß Sozialhilfebescheide - es sei denn, daß ein längerer Bewilligungszeitraum auch unter Angabe des Endes festgelegt worden ist - nur für den jeweiligen Monat ergehen, wobei die in den nachfolgenden Monaten erfolgten Auszahlungen der Sozialhilfe ihrerseits weitere Verwaltungsakte darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216/217; v. 18.01.1979, BVerwGE 57, 237/239 u. v. 26.09.1991, BVerwGE 89, 81/85 sowie Beschl. des Senats v. 31.01.1994 - 6 S 2419/93 - u. v. 18.04.1994 - 6 S 835/94 -).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93
    Grundsätzlich gilt insoweit, daß Sozialhilfebescheide - es sei denn, daß ein längerer Bewilligungszeitraum auch unter Angabe des Endes festgelegt worden ist - nur für den jeweiligen Monat ergehen, wobei die in den nachfolgenden Monaten erfolgten Auszahlungen der Sozialhilfe ihrerseits weitere Verwaltungsakte darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216/217; v. 18.01.1979, BVerwGE 57, 237/239 u. v. 26.09.1991, BVerwGE 89, 81/85 sowie Beschl. des Senats v. 31.01.1994 - 6 S 2419/93 - u. v. 18.04.1994 - 6 S 835/94 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1983 - 6 A 17/83
  • VGH Bayern, 02.08.1988 - 5 B 88.1024
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84

    Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88

    Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

  • BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89

    Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im

  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1009/00

    Nachträgliche Bewilligung und Umfang von Hilfe zum Lebensunterhalt und

    Es ist deshalb nicht Sache des Verwaltungsgerichts, den Hilfefall (auf Dauer) unter Kontrolle zu halten (BVerwG, Urt. v. 16.01.1986, NVwZ 1987, 412; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1997, NVwZ-RR 1998, 657, und v. 14.02.1996 - 6 S 60/93 - VG Freiburg, Urt. v. 21.09.2000 - 4 K 2680/99 - Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG - LPK-BSHG -, 5. Aufl. 1998, Anhang III RdNrn. 85 ff.).

    Von einem solchen Bescheid, der eine gerichtliche Überprüfung für den gesamten Regelungszeitraum eröffnen würde, könnte wegen seines Ausnahmecharakters und wegen seiner weitreichenden, oftmals auch belastenden Wirkungen für den Hilfeempfänger nur dann ausgegangen werden, wenn die Behörde auf diesen besonderen Regelungsinhalt ausdrücklich, möglichst im Tenor ihrer Entscheidung, hinweist, was hier nicht der Fall ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.1996, a.a.O.; LPK-BSHG, a.a.O., Anhang III RdNr. 87).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten auf die örtlichen Verhältnisse, also auf den Wohnungsmarkt im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (so BVerwG, Urt. v. 01.10.1998, NJW 1999, 1127, und v. 30.05.1996, NJW 1996, 3427) bzw. auf den Wohnort des Hilfeempfängers (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.1996 - 6 S 60/93 - sowie Beschl. v. 15.11.2000, a.a.O., und v. 26.03.1999 - 7 S 2218/98 -), abzustellen.

    Bei der weiteren Ermittlung der tatsächlichen örtlichen Mietpreissituation sind nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts, dessen Aufgabe es (lediglich) ist, die Führung eines menschenwürdigen Daseins zu ermöglichen, die Wohnungen im unteren Bereich der mittleren Qualität auf dem örtlichen Wohnungsmarkt in den Blick zu nehmen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.1996, a.a.O., sowie Beschl. v. 15.11.2000 und v. 26.03.1999, jew. a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5371/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides

    Sollte das Begehren der Kläger als allein auf die Gewährung der erstrebten Leistungen gerichtet aufzufassen sein, käme es auf die von ihnen aufgeworfene Frage nicht an, weil im Rahmen der dann als statthaft anzusehenden Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) der etwaigen Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheides wegen fehlender Zuständigkeit des Beklagten keine Bedeutung zukäme (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.2.1986 - 5 C 23.85 -, FEVS 35, 309; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.2.1996 - 6 S 60/93 -, juris).

    Zwar kann ein Widerspruchsbescheid nach § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO alleiniger Gegenstand einer Anfechtungsklage sein, wenn und soweit er unter Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift zustande gekommen ist und auf dieser Verletzung beruht (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 11.10.1984 - 5 C 144/83 -, BVerwGE 70, 69 = FEVS 34, 89; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.2.1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 5381/00

    Asylbewerberleistungsgesetz, Widerspruchsbescheid, isolierte Anfechtungsklage,

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1984 - 5 C 144.83 -, BVerwGE 70, 69 = FEVS 34, 89; VGH Bad-Württ., Urteil vom 14. Februar 1996 - 6 S 60/93 -, juris.
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