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   LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05   

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https://dejure.org/2007,20923
LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05 (https://dejure.org/2007,20923)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 05.01.2007 - 6 S 605/05 (https://dejure.org/2007,20923)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 6 S 605/05 (https://dejure.org/2007,20923)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 96 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05
    b) Die Darlegungs- und Beweislast für die Berechtigung des Aufschlages wegen konkreter unfallbedingter Mehrleistungen trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Geschädigte (BGH vom 14.02.2006, Az.: VI ZR 126/05).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen höheren Tarif - unter Umständen auch einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif - rechtfertigen (BGH a.a.O., Az.: VI ZR 126/05).

    Kriterien für die Zugänglichkeit sind (BGH a.a.O., Az.: VI ZR 126/05):.

    So ist bereits nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (a.a.O., VI ZR 126/05) er nicht bereits deshalb von der Erkundigungspflicht entbunden, weil ihm durch das Mietwagenunternehmen ein maßgeschneiderter Tarif angeboten wurde.

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05
    Vergleiche zuletzt BGH vom 09.05.2006, Az.: VI ZR 117/05 m.w.N.

    Unfallbedingte Mehrleistungen des Mietwagenunternehmens sind in diesem Fall offenbar lediglich bei konkretem Anfall berücksichtigungsfähig (BGH, a.a.O., Az.: VI ZR 117/05).

    e) Anhand dieser Feststellungen ist nach Auffassung der Kammer der Zuschlag generell mit 20 % zu bemessen, sofern nicht nach der zuletzt ergangenen Entscheidung des BGH vom 09.05.2006, Az.: VI ZR 117/05, bei Verwendung einer Einheitsliste Vergleichsmaßstab grundsätzlich der Normaltarif ist und Aufschläge nur dann vorzunehmen sind, wenn Aufschläge im konkreten Fall in Anspruch genommene Leistungen betreffen (im entschiedenen Fall die Vorfinanzierungskosten).

  • LG Chemnitz, 03.08.2006 - 6 S 1648/04
    Auszug aus LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05
    So liegen ein Gutachten des XXX vom 05.04.2006 (Verfahren mit dem Az.: 6 S 1648/04), ein Gutachten des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers XXX vom 24.04.2006 (Verfahren mit dem Az.: 6 S 3777/04) sowie diverse - gleichlautende- Gutachten des XXX, beispielsweise vom 09.06.2006 (Verfahren mit dem Az.: 6 S 2442/04) vor.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05
    Bei der Schadensabrechnung insoweit hat der BGH mehrfach auf die Möglichkeit der Schätzung nach § 287 ZPO (hierbei sei der Tatrichter "besonders freigestellt - ggf. nach Beratung durch einen Sachverständigen verwiesen (vgl. die Urteile vom 19.04.2005, Az.: VI ZR 37/04 bzw. 23.11.2004, Az.: VI ZR 357/03).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Chemnitz, 05.01.2007 - 6 S 605/05
    Bei der Schadensabrechnung insoweit hat der BGH mehrfach auf die Möglichkeit der Schätzung nach § 287 ZPO (hierbei sei der Tatrichter "besonders freigestellt - ggf. nach Beratung durch einen Sachverständigen verwiesen (vgl. die Urteile vom 19.04.2005, Az.: VI ZR 37/04 bzw. 23.11.2004, Az.: VI ZR 357/03).
  • AG Krefeld, 09.05.2008 - 7 C 438/07

    Ersatz von Mietwagenkosten des Geschädigten durch den Schädiger bzw.

    Hält sich aber wie hier der der Klägerin berechnete Tarif bereits im Rahmen des örtlichen Normaltarifs für Selbstzahler, kommt es auf die zwischen den Parteien weiterhin streitige Frage, ob der Klägerin ein noch günstigerer Tarif nach ihren individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten zugänglich war, nicht mehr an (s. auch LG Chemnitz, Urt. vom 05.01.2007, 6 S 605/05, zit. nach juris).

    Es mag sein, dass sich zwischen dem Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 und demjenigen von 2006 eine Preissteigerung ergibt, die so erheblich ist, dass dies darauf hindeuten könnte, dass dafür nicht allein Marktgegebenheiten verantwortlich sind (so LG Dortmund, Urt. vom 14.06.2007, 4 S 129/06, NZV 2008, 93, zit. nach juris; LG Chemnitz, Urt. vom 05.01.2007, 6 S 605/05, NZV 2008, 96, zit. nach juris).

  • LG Bonn, 25.04.2007 - 5 S 197/06

    Mietwagen - Schwacke Mietwagenliste 2006

    Die vom Beklagten im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 26.03.2007 unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 05.01.2007 - 6 S 605/05 - gegen die Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreis-Spiegels 2006 erhobenen Bedenken teilt die Kammer nicht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2007 - 8 O 861/07

    Weitere Urteile - 130 Prozent und sechs Monate Behaltefrist

    Nachdem gegen die neue Liste vermehrt Einwendungen vorgebracht worden sind, sie sei zu hoch (z.B. Richter, VersR:2007, 620; LG Chemnitz, Urt.v. 5.1.2007, 6 S 605/05) oder zu tief (so regelmäßig in den hiesigen Schriftsätzen der anmietenden Parteien) angesetzt, hat sich das erkennende Gericht als Einzelrichter (Urt. v. 17.4.2007, 8 O 10615/06) und in der Kammer(Urt.v. 25.4.2007, 8 S 1686/07) zur Anwendbarkeit der neuen Schwacke-Liste ausdrücklich geäußert und diese bejaht.
  • LG Bonn, 24.05.2007 - 5 S 197/06

    Pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif bei der Vermietung von

    Die vom Beklagten im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 26.03.2007 unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 05.01.2007 - 6 S 605/05 - gegen die Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreis-Spiegels 2006 erhobenen Bedenken teilt die Kammer nicht.
  • LG Hamburg, 31.10.2008 - 331 O 19/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Erstattung von Mietwagenkosten

    In einem solchen Fall sind unfallbedingte Mehrleistungen des Mietwagenunternehmens nur berücksichtigungsfähig, wenn jene konkret angefallen sind (vgl. BGH vom 09.05.2006, Az. VI ZR 117/05, Juris Rn. 8; Landgericht Chemnitz vom 05.01.2007, Az. 6 S 605/05, Juris Rn. 15 und 38).
  • AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08

    Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag

    Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum zum Teil die Auffassung vertreten wird, dass die Schwacke-Liste 2006 keine geeignete Schätzgrundlage darstelle (so LG Erfurt, Urt. v. 23.8.2007 - 1 S 102/07; LG Chemnitz Urt. v. 5.1.2007 - 6 S 605/05, DAR 2007, 336, 338; LG Dortmund, ZfS 2007, 565 ff. [aber Aufschlag von 2 % jährlich auf den Normaltarif nach Schwacke 2003]; Reitenspiess , DAR 2007, 345, 347; Richter , VersR 2007, 620, 621 ff.; Heß/Buller , NJW-Spezial 2007, 255 f.; Buller , NJW-Spezial 2008, 169; and.
  • LG Bonn, 21.09.2007 - 18 O 174/07
    Der von der Beklagten beabsichtigte Schluss, die durch den Schwacke- Automietpreisspiegel 2006 ausgewiesenen Preissteigerung seien durch die Autovermieter zielbewusst im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten erfolgt, lässt sich daher nicht ziehen (vgl. dazu auch LG Bonn Urt. v. 21, 06.2007 - 9 O 110/07 - ; a.A. LG Chemnitz Urt. v. 05.01.2007 - 6 S 605/05 -).
  • LG Flensburg, 16.09.2008 - 1 S 90/07
    Die dort angegebenen Preise seien verzerrt, weil die nach 2003 erstellten Mietpreisspiegel durch Wunschangaben der befragten Firmen in ihrer Preisbildung nicht mehr nur rein marktwirtschaftliche Aspekte wiederspiegelten (unter Hinweis auf LG Chemnitz, DAR 2007, 336 ff. und Richter, VersR 2007, 620 ff.).
  • LG Bonn, 14.12.2007 - 18 O 330/07
    Der von der Beklagten beabsichtigte Schluss, die durch den Schwacke- Automietpreisspiegel 2006 ausgewiesenen Preissteigerung seien durch die Autovermieter zielbewusst im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten erfolgt, lässt sich daher nicht ziehen (vgl. dazu auch LG Bonn Urt. v. 21.06.2007 - 9 O 110/07 - ; a.A. LG Chemnitz Urt. v. 05.01.2007 - 6 S 605/05 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2008 - 8 S 9530/07
    Im in der zfs abgedruckten Kammer-Urteil finden sich Erwägungen zur Anwendbarkeit dieser Schätzgrundlage und zur Kritik daran, auf die verwiesen wird (explizit zu der hier abgelehnten Auffassung des LG Chemnitz DAR 2007, 336 vgl. weiter Kammer, Urt. v. 17.4.2007, 8 O 10615/06).
  • AG Bamberg, 13.08.2007 - 5 C 2113/05
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