Rechtsprechung
LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für die Fälle der Verkehrsunfallflucht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB 2008 E 8.2
Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für die Fälle der Verkehrsunfallflucht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsunfallflucht des Versicherungsnehmers - Arglist?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verkehrsunfallflucht des Versicherungsnehmers begründet nur bei Vorliegen von Indizien arglistige Obliegenheitsverletzung
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Eine Verkehrsunfallflucht begründet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung
Verfahrensgang
- AG Rheinbach, 09.03.2012 - 5 C 27/11
- LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Offenburg, 23.08.2011 - 1 S 3/11
Zapfsäule beschädigt und dann weggefahren - vorsätzliche Unfallflucht
Auszug aus LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Die Kammer schließt sich hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen von Arglist für die Fälle der Verkehrsunfallflucht der überzeugend begründeten Auffassung des LG Offenburg (Urteil vom 23.08.2011, 1 S 3/11, Schaden-Praxis 2011, 406) an. - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Arglist verlangt neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung zwar keine Bereicherungsabsicht; erforderlich ist aber - über den bloßen Vorsatz hinausgehend -, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (…LG Offenburg aaO, BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/07 - juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 02.01.1985 - IVa ZR 18/84 - juris Rn. 12;… LG Saarbrücken, Urt. v. 01.10.2010 - 13 S 75/10 - juris Rn. 14). - BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Nach der Rechtsprechung kann der Versicherungsnehmer diesen Beweis praktisch nur so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Ausmaß aufstellt, die der Versicherer dann ebenfalls zu widerlegen hat (BGH, Urteil v. 04.04.2001, IV ZR 63/00; LG Offenburg Schaden-Praxis 2011, 406).
- BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Arglist verlangt neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung zwar keine Bereicherungsabsicht; erforderlich ist aber - über den bloßen Vorsatz hinausgehend -, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (LG Offenburg aaO, BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/07 - juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 02.01.1985 - IVa ZR 18/84 - juris Rn. 12;… LG Saarbrücken, Urt. v. 01.10.2010 - 13 S 75/10 - juris Rn. 14). - LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der …
Auszug aus LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Arglist verlangt neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung zwar keine Bereicherungsabsicht; erforderlich ist aber - über den bloßen Vorsatz hinausgehend -, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (…LG Offenburg aaO, BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/07 - juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 02.01.1985 - IVa ZR 18/84 - juris Rn. 12; LG Saarbrücken, Urt. v. 01.10.2010 - 13 S 75/10 - juris Rn. 14). - OLG Brandenburg, 30.03.2012 - 4 U 95/11
Sachenrecht: Leitungsdienstbarkeit für ein Energieversorgungsunternehmen; …
Auszug aus LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Soweit das OLG Naumburg (Urteil v. 21.06.2012, 4 U 95/11) der Auffassung sein sollte, dass ohne Weiteres bei jedem Verkehrsunfall, bei dem sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine alkohol- bzw. betäubungsmittelbedingte oder anderweitig bedingte Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers spricht, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
- LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress
So hat der Bundesgerichtshof in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 (IV ZR 97/11, juris Rz 32) ausgeführt, dass der Kausalitätsgegenbeweis nicht zwingend den Nachweis erfordert, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen ist (…so auch schon LG Offenburg Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 3/11, juris; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).Arglist verlange neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und über den bloßen Vorsatz hinausgehend vielmehr, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolge und wisse, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen könne (so auch schon LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris; LG Offenburg…, Urt. vom 23.08.2011, 1 S 3/11, juris;… vgl. zur Arglist bei einem Unfallversicherungsvertrag: BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/0, juris Rn. 9).
Wie bereits die 6. Kammer des LG Bonn in ihrem Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - überzeugend ausgeführt hat, findet die "Gleichschaltung" der Voraussetzungen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 VVG und der Arglist gemäß § 28 Abs. 3 S. 2 VVG keine Stütze im Gesetz.
Mit dieser gesetzlichen Abstufung wäre es nicht vereinbar, die Voraussetzungen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung einerseits und der arglistigen Obliegenheitsverletzung andererseits pauschal gleichzusetzen, ohne die Entscheidung von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängig zu machen (LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).
- LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12
Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes …
(Anschluss LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 08.08.2011, Az. 8 T 5263/11;… LG Offenburg, Urt. v. 23.08.2011, Az. 1 S 3/11; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012, Az. 6 S 63/12;… entgegen LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010, Az. 20 S 7/10).Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Offenburg, ZfSch 2013, 36; LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, Az. 6 S 63/12; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.08.2011, Az. 8 T 5263/11).
- AG Neuss, 14.04.2014 - 87 C 4090/13
Nachweis der Arglist im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfalls durch den …
Die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, die gem. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG die vollständige Leistungsfreiheit erst begründet, würde zugleich dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG in allen Fällen der Verkehrsunfallflucht, ungeachtet der Besonderheiten des Einzelfalls, abschneiden (LG Bonn, NJOZ 2013, 1500 mit ausführlicher Begründung).Die "Gleichschaltung" der Voraussetzungen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG und der Arglist gem. § 28 Abs. 3 S. 2 VVG findet keine Stütze im Gesetz, sondern die gesetzliche Systematik spricht gerade entscheidend dagegen (LG Bonn, NJOZ 2013, 1500 mit ausführlicher Begründung).
Die Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks kann in aller Regel nur auf der Grundlage von Indizien bejaht werden, die sich aus dem vorgetragenen Hergang des Unfalls und des nachfolgenden Verhaltens des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers ergeben (LG Bonn, NJOZ 2013, 1500 mit ausführlicher Begründung).
Die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, die gem. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG die vollständige Leistungsfreiheit erst begründet, würde zugleich dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG in allen Fällen der Verkehrsunfallflucht, ungeachtet der Besonderheiten des Einzelfalls, abschneiden (LG Bonn, NJOZ 2013, 1500 mit ausführlicher Begründung).
Die "Gleichschaltung" der Voraussetzungen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG und der Arglist gem. § 28 Abs. 3 S. 2 VVG findet keine Stütze im Gesetz, sondern die gesetzliche Systematik spricht gerade entscheidend dagegen (LG Bonn, NJOZ 2013, 1500 mit ausführlicher Begründung).
Die Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks kann in aller Regel nur auf der Grundlage von Indizien bejaht werden, die sich aus dem vorgetragenen Hergang des Unfalls und des nachfolgenden Verhaltens des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers ergeben (LG Bonn, NJOZ 2013, 1500 mit ausführlicher Begründung).
- AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15
Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress nach Unfallflucht nicht immer!
Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - juris). - AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
Kein Regress bei einfachem Wegfahren
Vielmehr müssen jedenfalls gewisse Anhaltspunkte dafür bestehen, dass solche Umstände mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorgelegen gelegen haben könnten (Landgericht Bonn, Urteil vom 15. November 2012, 6 S 63/12, Juris Rz. 34). - AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei …
Die strafrechtliche Verurteilung - erst Recht nicht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a StPO - wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, AZ 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, AZ 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11). - AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
Anforderungen an eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht durch den …
Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Duisburg…, Urteil vom 15. März 2013 - 7 S 104/12 -, Rn. 6; LG Offenburg, Urteil vom 23. August 2011 - 1 S 3/11 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. August 2011 - 8 T 5263/11 - LG Bonn, Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 - juris).Insoweit schließt sich das Gericht insbesondere der überzeugenden Argumentation des Landgerichts Bonn (vgl. Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 -, Rn. 30, juris) an, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug genommen wird.
- AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13
Regress, Kausalitätsgegenbeweis
Die strafrechtliche Verurteilung wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11). - LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer …
Die gegen diese Auffassung insbesondere vom LG Bochum (…ZfSch 2014, 215 Rdn. 15 ff., zit. n. juris) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - (NJW 2013, 936) verhält sich konkret lediglich zu einer Unfallflucht im Sinne des § 142 Abs. 2 StGB und bezieht sich nicht auf eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 1 StGB. - AG Frankenthal, 28.02.2017 - 3a C 376/16
Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer bei …
Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass der Versicherungsnehmer oder der lediglich mitversicherte Fahrer, der trotz Kenntnis seiner Verpflichtung eine Unfallstelle verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu treffen, dies stets mit dem Willen macht, in Verfolgung eines gegen den Versicherer gerichteten Zweck auf dessen Willen einzuwirken, gibt es nicht (Anschluss an LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12). - LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21
Zettel an der Windschutzscheibe
- LG Münster, 19.09.2022 - 115 O 21/21
- LG Bonn, 26.05.2017 - 10 O 132/16
- AG Berlin-Mitte, 20.08.2013 - 107 C 3296/12
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei Unfallflucht nach Parkrempler