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LG Stuttgart, 22.09.1989 - 6 S 63/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 704
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08
Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der …
c) Die Zulässigkeit der Berufung gegen den Beklagten zu 2 und die Beklagte zu 3 kann nicht mit der Begründung unbeantwortet bleiben, die Auslegung im wohlverstandenen Interesse des Klägers ergebe eine erstinstanzliche Klageerhebung beim funktionell unzuständigen Berufungsgericht mit der Folge, dass der verallgemeinerungsfähige Rechtsgedanke des § 506 ZPO entsprechend anzuwenden ist (LG Stuttgart, Urteil vom 22.09.1989 - 6 S 63/89 - NJW-RR 1990, 704; LG Hamburg, Urteil vom 08.09.2000 - 303 S 8/00 -, 303 O 250/00 - NJW-RR 2001, 923). - LG Zweibrücken, 22.02.1994 - 3 S 159/93 Eine entsprechende Anwendung des § 506 ZPO scheidet aus, weil im Berufungsverfahren nach § 523 ZPO die für das Verfahren vor dem LG geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, § 506 ZPO jedoch nur für das Verfahren vor dem AG gilt (aA.: OLG Oldenburg, NJW 1973, 810; LG Hannover, MDR 1985, 329; LG Aachen und LG Stuttgart, NJW-RR 1990, 704;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 39 II 2 b).