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   LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08   

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LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08 (https://dejure.org/2008,20978)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2008 - 6 S 65/08 (https://dejure.org/2008,20978)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 6 S 65/08 (https://dejure.org/2008,20978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Feststellungsinteresse zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift bei allgemeiner Erklärung der VBL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift bei allgemeiner Erklärung der VBL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Feststellung der Unverbindlichkeit der Startgutschrift trotz allgemeiner Erklärung der VBL

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feststellung der Unverbindlichkeit der Startgutschrift trotz allgemeiner Erklärung der VBL

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Die Erklärung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Prozess "Insoweit ist die VBL entgegenkommenderweise bereit, die der klagenden Partei auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 VBLS mitgeteilte Startgutschrift nach Maßgabe des vorgenannten BGH-Urteils (hier: BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06) als unverbindlich zu behandeln" lässt das Feststellungsinteresse der klagenden Partei zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift nicht entfallen.

    "Insoweit ist die Beklagte entgegenkommenderweise bereit, die der klagenden Partei auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 VBLS mitgeteilte Startgutschrift nach Maßgabe des vorgenannten BGH-Urteils (hier: BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06) als unverbindlich zu behandeln" (I 123).

    Das hat zur Folge, dass die nach diesen Bestimmungen erteilten Startgutschriften einer ausreichenden Grundlage entbehren und den Wert der bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft der rentenfernen Pflichtversicherten auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Rente nicht verbindlich festlegen (vgl. BGHZ 174, 127-179 = BetrAV 2008, 203-213 = NVwZ 2008, 455-468).

    Eine solche gerichtliche Entscheidung ist auch nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht geboten (vgl. BGHZ 174, 127, 176).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3).

    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346 und allgemein zum Feststellungsinteresse OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05, in OLGR Karlsruhe 2007, 156-157).

  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 19/08

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt (vgl. etwa jüngst die Urteile vom 29. Oktober 2008, Az. IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06, jeweils vollständig abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de) und insbesondere ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 a.a.O.).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 143/06

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt (vgl. etwa jüngst die Urteile vom 29. Oktober 2008, Az. IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06, jeweils vollständig abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de) und insbesondere ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 a.a.O.).
  • BGH, 14.05.2008 - IV ZR 47/05

    Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt (vgl. etwa jüngst die Urteile vom 29. Oktober 2008, Az. IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06, jeweils vollständig abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de) und insbesondere ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 a.a.O.).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05

    Rechtmäßigkeit der jährlichen Anpassung der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Die Umstellung der Dynamisierung gemäß §§ 75 Abs. 2 Satz 1, 39 VBLS von der Anpassung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts entsprechend der Entwicklung der Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger des Bundes (§ 56 VBLS a.F.) auf eine jährliche Anpassung um 1 % des Betrages der Betriebsrente jeweils zum 01. Juli ist, wie nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 - bestätigt hat, wirksam.
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346 und allgemein zum Feststellungsinteresse OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05, in OLGR Karlsruhe 2007, 156-157).
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 12, 308 unter II 4; BAGE 104, 324 unter II 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 59/07, Seite 9).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur

    (Fortentwicklung der Kammerrechtsprechung - LG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2008 - 6 S 65/08).

    Hat die Beklagte in früheren Verfahren vor der Kammer lediglich erklärt, "entgegenkommenderweise" bereit zu sein, zu Gunsten des Klägers die Startgutschrift nach Maßgabe des BGH-Urteils als unverbindlich zu behandeln (vgl. dazu u.a. LG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008.6 S 65/08), lässt sie bei den neueren Schriftsätzen - wohl unter dem Eindruck einer Vielzahl von Entscheidungen der Kammer zum Feststellungsinteresse - lediglich das Wort "entgegenkommenderweise" entfallen.

  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der

    Hat die Beklagte in früheren Verfahren vor der Kammer lediglich erklärt, "entgegenkommenderweise" bereit zu sein, zu Gunsten des Klägers die Startgutschrift nach Maßgabe des BGH-Urteils als unverbindlich zu behandeln (vgl. dazu u.a. LG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008.6 S 65/08), lässt sie bei den neueren Schriftsätzen - wohl unter dem Eindruck einer Vielzahl von Entscheidungen der Kammer zum Feststellungsinteresse - lediglich das Wort "entgegenkommenderweise" entfallen.
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