Rechtsprechung
LG Aachen, 10.10.2008 - 6 S 69/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mehrwertsteuer, Stundenverrechnungssätze, Fachwerkstatt, fiktive Abrechnung, Nutzungsausfalls
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 249
Mehrwertsteuer, Stundenverrechnungssätze, Fachwerkstatt, fiktive Abrechnung, Nutzungsausfalls - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung fiktiver Fahrzeugreparaturkosten i.R.d. Schadensersatzes; Maßgeblichkeit der Totalreparatur als Ziel des Schadensersatzes
- captain-huk.de
Fiktive Schadensabrechnung - Fachwerkstattlöhne sowie Nutzungsausfallentschädigung für Billigreparatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fiktive Schadensabrechnung - Reparaturkosten - Stundenverrechnungssätze
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Stundensätze der Fachwerkstatt auch bei minderwertiger Reparatur
Verfahrensgang
- AG Aachen, 15.02.2008 - 11 C 321/07
- LG Aachen, 10.10.2008 - 6 S 69/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Aachen, 10.10.2008 - 6 S 69/08
Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag (BGH NJW 2003, 2086).Denn er müsste Erkundigungen hinsichtlich der Werkstatterfahrung für die Reparatur der entsprechenden Fahrzeugmarke anstellen und entsprechende Preisangebote einholen (BGH NJW 2003, 2086, 2087).
Bei anderer Sicht würde die dem Geschädigten eröffnete Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eingeschränkt werden (vgl. BGH NJW 2003, 2086).
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus LG Aachen, 10.10.2008 - 6 S 69/08
Maßgeblich ist, dass Ziel des Schadensersatzes die Totalreparation ist und der Geschädigte nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei ist (vgl. BGH VersR 1989, 1056).Maßgeblich ist, dass Ziel des Schadensersatzes die Totalreparation ist und der Geschädigte nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei ist (vgl. BGH VersR 1989, 1056).
- LG Aachen, 23.04.1993 - 5 S 232/92
Auszug aus LG Aachen, 10.10.2008 - 6 S 69/08
Die Erstattung von Stundenverrechnungssätzen einer Vertragswerkstatt, die die ortsüblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze einer autorisierten anerkannten Fachwerkstatt übersteigen, kommt dann nicht in Betracht, wenn der Geschädigte durch Eigenreparatur seines verunfallten Fahrzeuges deutlich macht, dass es ihm auf die im Fall eines Weiterverkaufs realisierbare "Wertschätzung" an einer Reparatur durch eine "Vertragswerkstatt" gerade nicht ankommt (vgl. LG Aachen (5 S 232/92) Schaden-Praxis 1993, 175). - OLG Hamm, 22.04.1996 - 6 U 144/95
Nutzungsausfallentschädigung; Kfz; Ausfallzeit; Entschädigungsbetrag; …
Auszug aus LG Aachen, 10.10.2008 - 6 S 69/08
Dies gilt jedenfalls, wenn der Geschädigte den Unfallschaden tatsächlich in einer kleineren Werkstatt und lediglich behelfsmäßig hat reparieren lassen und auch nicht dargelegt hat, dass er sonst üblicherweise eine Vertragswerkstatt aufzusuchen pflegt (vgl. OLG Hamm RuS 1996, 357).