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   LG Münster, 13.07.2010 - 06 S 70/09   

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LG Münster, 13.07.2010 - 06 S 70/09 (https://dejure.org/2010,13580)
LG Münster, Entscheidung vom 13.07.2010 - 06 S 70/09 (https://dejure.org/2010,13580)
LG Münster, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 06 S 70/09 (https://dejure.org/2010,13580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Schutz einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle der Tarife eines Energieversorgers im Rahmen von § 315 BGB aufgrund von Gaspreiserhöhungen bei mehreren Anbietern eines Produkts auf dem liberalisierten Strommarkt; Einstufung nachträglicher Erhöhungen der ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Billigkeitskontrolle von Tariferhöhungen auf dem liberalisierten Strom- und Gasmarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 315
    Anforderungen an den Schutz einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle der Tarife eines Energieversorgers im Rahmen von § 315 BGB aufgrund von Gaspreiserhöhungen bei mehreren Anbietern eines Produkts auf dem liberalisierten Strommarkt; Einstufung nachträglicher Erhöhungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Münster, 13.07.2010 - 6 S 70/09
    Zwar ist die nachträgliche einseitige Änderung der Tarife von Energieversorgern für Strom und Gas (hier ab 2005) als Ausübung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts anzusehen und unterfällt damit zunächst der Kontrolle des § 315 BGB (BGH VIII ZR 36/06; VIII ZR 138/07).

    Wie der BGH ausgeführt hat, sind die Zivilgerichte keine Instanz zur Kontrolle am Markt verlangter Preise, weshalb der Anwendungsbereich des § 315 BGB und die zivilgerichtliche Kontrolle von Energiepreisen bewusst durch den Gesetzgeber eingeschränkt worden sind (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 23).

    Wendet sich ein Vertragspartner gegen einseitige Leistungsbestimmungen der anderen Partei, so kann er mit dem Unbilligkeitseinwand nur durchdringen, wenn er innerhalb angemessener Zeit eine gerichtliche Prüfung herbeiführt (vgl. BGH VIII ZR 36/06, VIII ZR 138/07).

  • LG Köln, 08.10.2008 - 90 O 31/08

    Anspruch eines Energieversorgungsunternehmens auf Zahlung von Lieferungen aus

    Auszug aus LG Münster, 13.07.2010 - 6 S 70/09
    Die Kammer hält es daher für geboten, den Anwendungsbereich des § 315 BGB dahingehend einzuschränken, dass eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nur stattfindet, wenn eine Vertragspartei aufgrund einer überlegenen Stellung der anderen Partei des Schutzes vor einer Ausnutzung von deren Gestaltungsmacht bedarf (so auch LG Köln 90 O 31/08; LG Mühlhausen 3 O 1132/06).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus LG Münster, 13.07.2010 - 6 S 70/09
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich auch aus dem Urteil des BGH vom 28.03.2007 (VIII ZR 144/06) nicht unmittelbar eine andere Bewertung.
  • LG Mühlhausen, 04.03.2008 - 3 O 1132/06
    Auszug aus LG Münster, 13.07.2010 - 6 S 70/09
    Die Kammer hält es daher für geboten, den Anwendungsbereich des § 315 BGB dahingehend einzuschränken, dass eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nur stattfindet, wenn eine Vertragspartei aufgrund einer überlegenen Stellung der anderen Partei des Schutzes vor einer Ausnutzung von deren Gestaltungsmacht bedarf (so auch LG Köln 90 O 31/08; LG Mühlhausen 3 O 1132/06).
  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12

    Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem

    Noch weitergehend will ein Teil der Rechtsprechung der Instanzgerichte bereits die Möglichkeit einer Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB ausschließen, wenn der Kunde die Möglichkeit hatte, Gas von einem anderen Anbieter zu beziehen (LG Kiel, ZNER 2004, 401 Rn. 21; LG Magdeburg, RdE 2005, 22, 23; LG Mühlhausen, RdE 2008, 215, 216; LG Köln, Urteil vom 4. Februar 2009 - 90 O 35/08, juris Rn. 8; LG Münster, Urteil vom 13. Juli 2010, ZNER 2010, 609; vgl. auch LG München II, RdE 2007, 323, 324; LG Frankenthal RdE 2010, 73).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2010 - 2 U 94/10

    Strombelieferungsvertrag: Kartellrechtliche und zivilrechtliche

    Soweit sich die Klägerin auf ein mit der Berufungsbegründung vorgelegtes Urteil des LG Münster vom 13.07.2010 (6 S 70/09) beruft, verkennt sie, dass dort eine völlig andere Konstellation zugrunde lag, nämlich ein Rückforderungsprozess des Kunden gegen den Versorger auf teilweise Rückzahlung bereits gezahlter Entgelte.
  • AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10

    Zur Preisanpassung im Rahmen von Gaslieferungsverträgen; Billigkeitskontrolle

    Dies ist jedoch im Fall des liberalisierten Gasmarktes nicht der Fall, da sich der Gasbezugskunde jederzeit vom Vertrag lösen und mit einem anderen Anbieter kontrahieren kann (vgl. LG Münster, Urteil v. 13.07.2010, AZ.: 6 S 70/09).
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   LG Chemnitz, 23.09.2009 - 6 S 70/09   

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LG Chemnitz, Entscheidung vom 23.09.2009 - 6 S 70/09 (https://dejure.org/2009,42708)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 23. September 2009 - 6 S 70/09 (https://dejure.org/2009,42708)
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