Rechtsprechung
LG München I, 12.01.2012 - 6 S 742/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankheitskostenversicherung - Tarifwechsel unter Vereinbarung Beibehaltung des Selbstbehalts
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Bei einem Tarifwechsel kann der Versicherer mit Blick auf die Mehrleistung im Zieltarif einen generellen Leistungsausschluss in Form des bisherigen Selbstbehalts verlangen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 13.12.2010 - 233 C 20697/10
- LG München I, 12.01.2012 - 6 S 742/11
- BGH, 12.09.2012 - IV ZR 28/12
Papierfundstellen
- VersR 2012, 714
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07
Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 6 S 742/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es unerheblich, ob die erforderliche Einwilligung des Gegners nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für eine Fristverlängerung in der beantragten Weise vorgelegen hat, denn auch ohne sie ist eine bewilligte Fristverlängerung wirksam (BGH NJW-RR 2008, 1162). - LG Hildesheim, 20.11.2009 - 7 S 102/09
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: Risikozuschlag bei Herabsetzung …
Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 6 S 742/11
Für den Risikozuschlag hat das Landgericht Hildesheim (VersR 2010, 753) dies entsprechend entschieden. - BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97
Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung
Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 6 S 742/11
Hierunter fällt auch die Risikoeinstufung, die der Versicherer aufgrund des von ihm überprüften Gesundheitszustandes des Versicherten bei Beginn des Vertrages als für die Erhebung eines Risikozuschlags maßgebend festgelegt hat (BVerwGE 108, 325).
- OLG Koblenz, 15.07.2013 - 5 U 471/13
Haftung eines 12-jährigen Schülers für Verletzungen eines Mitschülers durch …
Dieser müsse sich auch auf den Verletzungserfolg erstrecken (BGH VersR 2012, 714).