Rechtsprechung
LG Bonn, 12.11.2015 - 6 S 79/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formelle Wirksamkeit einer auf Grundlage eines geschätzten Wärmeverbrauchs erstellten Heizkostenabrechnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 23.03.2015 - 201 C 324/14
- LG Bonn, 12.11.2015 - 6 S 79/15
- BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 261/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 112/14
Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit einer auf einer Schätzung beruhenden …
Auszug aus LG Bonn, 12.11.2015 - 6 S 79/15
Insoweit bezieht die Klägerin sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14.Dabei verkennt die Kammer nicht, dass der Bundesgerichtshof es in einem im November 2014 entschiedenen Fall (Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14) im Hinblick auf die formelle Ordnungsgemäßheit einer Heizkostenabrechnung für nicht erforderlich gehalten hat, dass der Vermieter erläutert, auf welche Weise er in Fällen der unterbliebenen Verbrauchsablesung die gemäß § 9a Abs. 1 HeizkostenV als Verbrauchswerte dieser Wohnung anzusetzenden Werte im Einzelnen ermittelt hat (BGH, Urt. vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14 - Rn. 17 f., juris).
Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass sich die Kammer im vorliegenden Fall in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14 setzt.
- AG Bonn, 23.03.2015 - 201 C 324/14
Erfolgsaussichten einer Räumungsklage nach fristloser Kündigung wegen Versäumung …
Auszug aus LG Bonn, 12.11.2015 - 6 S 79/15
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.03.2015 (201 C 324/14) wie folgt abgeändert:.Der Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.03.2015 (Az. 201 C 324/14) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Bonn, 12.11.2015 - 6 S 79/15
Der Bundesgerichtshof sieht die Erheblichkeitsgrenze nicht überschritten, wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und zudem die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64-73, Rn. 20 = NJW 2013, 159).
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 16.07.2015 - 6 S 79/15 |
Volltextveröffentlichung
- abmahnung-urheberrechtsverletzung.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)