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   LG Bonn, 05.03.2009 - 6 S 84/08   

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https://dejure.org/2009,26676
LG Bonn, 05.03.2009 - 6 S 84/08 (https://dejure.org/2009,26676)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.03.2009 - 6 S 84/08 (https://dejure.org/2009,26676)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. März 2009 - 6 S 84/08 (https://dejure.org/2009,26676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines zur Mietminderung berechtigenden Mangels durch fehlende Wärmedämmung von Verteilerbalken in einem Abstellraum; Mangel der Mietsache aufgrund eines lediglich erfüllten Normwerts nach der DIN 4109 i.R.e. Trittschalldämmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus LG Bonn, 05.03.2009 - 6 S 84/08
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06 - führen die Beklagten weiter aus, wenn ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet werde, hätte unter Berücksichtigung des Alters des Gebäudes auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein erhöhter Schallschutz eingehalten werden müssen.

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs überzeugen, wonach die DIN 4109 lediglich vor unzumutbaren Belästigungen schützen soll, während der Erwerber einer Wohnung in aller Regel eine Ausführung erwarte, die einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard entspricht; die DIN 4109 sei von vornherein nicht geeignet, als anerkannte Regeln der Technik zu gelten, soweit es um die Einhaltung des üblichen Komfortstandards oder eines Zustands gehe, in dem die Bewohner "im Allgemeinen Ruhe finden" (Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06 -).

  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03

    Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung

    Auszug aus LG Bonn, 05.03.2009 - 6 S 84/08
    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03 - führen nicht zu einer abweichenden Bewertung betreffend die Anforderungen an den Trittschallschutz.

    Denn angesichts des überschrittenen Grenzwerts hinsichtlich der Trittschalldämmung steht fest, dass der Trittschallschutz nicht ausreichend und die Wohnung folglich mit einem Mangel behaftet ist (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03 -).

  • AG Bonn, 27.02.2008 - 10 C 288/06

    Wohnraummiete, Minderung, Schallschutz

    Auszug aus LG Bonn, 05.03.2009 - 6 S 84/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 10 C 288/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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