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   VGH Baden-Württemberg, 21.09.1983 - 6 S 861/83   

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https://dejure.org/1983,2588
VGH Baden-Württemberg, 21.09.1983 - 6 S 861/83 (https://dejure.org/1983,2588)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.1983 - 6 S 861/83 (https://dejure.org/1983,2588)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 1983 - 6 S 861/83 (https://dejure.org/1983,2588)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 249
  • VBlBW 1984, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Die Übergabe nur einer Ausfertigung des Verwaltungsakts genügt nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Urteil vom 8. Juli 1958 - BVerwG 5 C 51/56 - <DÖV 1958, 715/716>; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 1983 - 6 S 861/83 - <VBlBW 1984, 114>) nicht für eine sowohl gegenüber der Klägerin als auch gegenüber ihrem Ehemann wirksame Zustellung.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 8 S 3669/88

    Zustellung eines an Ehegatten gerichteten Verwaltungsaktes; Störer bei

    Übergabe bedeutet, daß das zuzustellende Schriftstück in den ausschließlichen Verfügungsbereich und alleinigen Besitz des Empfangsberechtigten gelangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7.1958, DÖV 58, 715 u.v. 13.2.1976, DÖV 76, 353, in dem Bedenken gegen die Zustellung der vorliegenden Art geäußert werden; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.9.1983 -- 6 S 861/83 --, v. 13.2.1985 -- 3 S 3198/84 --, v. 16.7.1987 -- 2 S 1763/86 --, v. 30.3.1988 -- 2 S 1858/86 -- u.v. 29.9.1988 -- 3 S 2976/87 --; HessVGH, Beschl. v. 5.11.1964, ESVGH 15, 92; OVG RhPf., Urt. v. 29.4.1974, DÖV 1974, 414 u. BayVGH, Urt. v. 19.5.1971, BayVBl. 71, 390 u.v. 8.1.1982, KStZ 1982, 217).

    Standen somit der Widerspruchsbehörde zwei Zustellungsmöglichkeiten zu Gebote, so hätte sie deutlich zum Ausdruck bringen müssen, daß sie eine Zustellung an den Bevollmächtigten vornehmen will, damit gewährleistet ist, daß der Zustellungsempfänger auch erkennt, die Zustellung in seiner Eigenschaft als Vertreter entgegenzunehmen (vgl. auch Urt. des 6. Sen. v. 21.9.1983 -- 6 S 861/83 --).

  • OLG Stuttgart, 10.08.1993 - 10 U (Baul) 273/92

    Schutzwürdiges Interesse des Umlegungsausschusses, seine im Widerspruchsverfahren

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 3 S 2976/87

    Zustellung einer Abbruchsanordnung an Eheleute; Bezeichnung der Adressaten;

    Außerhalb des besonders formstrengen Abgabenrechts hat der fehlende Vorname der Ehefrau für die Verwaltungsgerichte, soweit ersichtlich, auch noch keine Rolle gespielt (vgl. etwa Urt. des 6. Senats des erk. Gerichtshofs vom 21.9.1983 NVwZ 1984, 249, das diese Frage nicht erwähnt).

    Nun hat zwar der 6. Senat des erkennenden Gerichtshofs mit Urteil vom 21.9.1983 (NVwZ 1984, 249) verlangt, daß jedenfalls dann, wenn der die Zustellung Bewirkende mangels vorgelegter Vollmacht nur von einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht ausgeht, bei Zustellung an den Adressaten (zugleich) als Vertreter eines anderen die Vertreterstellung hervorgehoben werden muß, weil nur dann sichergestellt ist, daß der Adressat bemerkt, daß die Zustellung nicht oder nicht nur an ihn persönlich als Betroffenen gerichtet ist.

  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Dagegen wird als nicht nach § 189 ZPO heilbarer Mangel gerade der Fehler angesehen, dass das Gericht eine Entscheidung in einer Sache, an der mehrere Beteiligte vertreten sind, die nicht einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben, nur einem Beteiligten eine Ausfertigung zukommen lässt (Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzer, VwGO, Stand Feb. 2007, § 56 Rdnr. 74; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 1983 - 6 S 861/83 -, NVwZ 1984, 249; OVG Berlin, Urteil vom 12. Juni 1985 - 2 B 129.83 -, NVwZ 1986, 136).
  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08

    Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen

    Dagegen wird als nicht nach § 8 VwZG heilbarer Mangel gerade der Fehler anzusehen sein, dass die Behörde eine Entscheidung in einer Sache, an der mehrere Beteiligte vertreten sind, die nicht einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben, nur einem Betroffenen zukommen lässt (Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Feb. 2007, § 56 Rdnr. 74; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.1983 - 6 S 861/83 -, NVwZ 1984, 249; OVG Berlin, Urteil vom 12.06.1985 - 2 B 129.83 -, NVwZ 1986, 136).
  • OVG Berlin, 12.06.1985 - 2 B 129.83

    Rechtswidrigkeit eines Heranziehungsbescheides wegen Verjährung der

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  • VG München, 17.10.2013 - M 11 K 13.398

    Nachbarklage

    Aus dem Schreiben vom 23. Juli 2012 an den Kläger zu 2) geht nicht hervor, dass die Bekanntgabe der Baugenehmigung an ihn auch als Vertreter für den Kläger zu 1) erfolgen sollte (vgl. VGH Mannheim, B.v. 21.9.1983 - 6 S 861/83 - NVwZ 1984, 249).
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