Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1941
VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88 (https://dejure.org/1988,1941)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.1988 - 6 S 866/88 (https://dejure.org/1988,1941)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 6 S 866/88 (https://dejure.org/1988,1941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 857
  • VBlBW 1988, 189
  • VBlBW 1988, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1987 - A 13 S 659/87

    Keine Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren nach rechtskräftiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88
    Hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe verspätet entschieden, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage auch dann, wenn ein rechtskräftiges klagabweisendes Urteil erster Instanz vorliegt, der Zeitpunkt, zu welchem das Verwaltungsgericht über den Antrag hätte entscheiden können und müssen (gegen VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.07.1987 - A 13 S 659/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97

    Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussichten in der Hauptsache im

    Hat das Verwaltungsgericht über einen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erst zusammen mit dem die Instanz abschließenden Urteil entschieden, kommt es im Beschwerdeverfahren für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt an, in dem das Verwaltungsgericht über den Antrag hätte entscheiden können und müssen (wie VGH Bad-Württ, Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, VBlBW 1988, 189).

    Dem steht nicht entgegen, daß die Beklagte zu 1 gegen das der Klage ganz überwiegend stattgebende Urteil Berufung nicht eingelegt hat, weshalb das Urteil inzwischen rechtskräftig ist (s. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1986 - 11 S 767/86 -, VBlBW 1987, 296 m.w.N.; vgl. auch den Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, VBlBW 1988, 189; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 166 Rdnr. 14).

    Maßgebend ist dann für die rechtliche Beurteilung durch das Beschwerdegericht dieser frühere Zeitpunkt (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1990, NVwZ 1991, 595; OVG Greifswald, Beschluß vom 7.11.1995, DVBl. 1996, 114 jew. m.w.N.; a.A. Kopp, a.a.O., Rdnr. 11 m.w.N.).

    Dem 6. Senat ist deshalb darin zuzustimmen, wenn er in der verspäteten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (gegen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1987 - A 13 S 659/87 -, VBlBW 1988, 188) eine Beeinträchtigung der prozessualen Rechtsstellung des Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Kostentragungspflicht, gesehen hat (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97

    Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages -

    Der Beurteilung der Erfolgsaussichten ist hier der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozeßkostenhilfeantrags zugrunde zu legen, die schon bei dessen vollständiger Einreichung am 22.5.1990 gegeben war, und nicht der hier vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Erkenntnisstand bei der tatsächlichen Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nach Durchführung einer Beweisaufnahme zur Hauptsache und des darauf beruhenden Erlasses eines klagabweisenden Urteils (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1995 - 6 S 139/95 -, vom 9.2.1988, VBlBW 1988, 189 und vom 13.2.1997 - 2 S 116/97).

    Trägt ein Gericht, das über einen Prozeßkostenhilfeantrag zu entscheiden hat, dem Beschleunigungsgebot - und sei es auch aus Gründen der Überlastung - nicht hinreichend Rechnung, so kann dies keinen sachlichen Grund bilden, um den Anspruch des Antragstellers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.) zu schmälern und ihn schlechter zu stellen als im Falle einer rechtzeitigen Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.12.1990, DVBl. 1991, 1322, m. zahlreichen Nachweisen auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen unterschiedlichen Auffassungen).

  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Die Funktion der Prozesskostenhilfe erfordert es nicht nur, dass das Gericht unverzüglich über ein Prozesskostenhilfegesuch entscheidet, damit die Partei rechtzeitig, insbesondere vor dem Entstehen weiterer Kosten weiß, ob und in welchem Umfang sie Prozesskostenhilfe erwarten kann, sondern muss auch dazu führen, dass Prozesskostenhilfe ggf. auch dann noch zu bewilligen ist, wenn das Gericht - aus welchem Grund auch immer - die Entscheidung verzögert hat, inzwischen ggf. sogar ein klagabweisendes - u.U. wie hier auch bereits rechtskräftig gewordenes - Urteil ergangen oder das Verfahren anderweitig abgeschlossen ist, jedoch im Zeitpunkt der Entscheidungsreife hinreichende Erfolgsaussichten bestanden haben (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 9.2.1988, VBlBW 1988, S. 189; Schoch pp., a.a.O., Rdz. 57; Sodann/Ziekow, a.a.O., Rdzn. 65 und 160; a.A. nur Zöller, a.a.O., Rdz. 47).
  • BVerfG, 16.01.2001 - 2 BvR 902/00

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beigeladene im

    Dementsprechend erkennen die Fachgerichte und das Schrifttum überwiegend Fälle an, in denen Prozesskostenhilfe trotz einer für den Antragsteller nachteiligen Veränderung der Sach- oder Rechtslage unter Zugrundelegung der Erfolgsaussichten in einem früheren Zeitpunkt rückwirkend zu bewilligen ist, obwohl das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers im Entscheidungszeitpunkt keinen Erfolg mehr verspricht (vgl. Bayerischer VGH, NVwZ-RR 1997, S. 501 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NWVBl 1992, S. 72 ; VGH Baden-Württemberg, FamRZ 1988, S. 857 f.; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1991, S. 595 m.w.N.; aus dem Schrifttum: Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl. 1998, § 166 Rn. 40; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl. 2000, § 166 Rn. 14a).
  • VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TP 1065/91

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei zwischenzeitlicher Erledigung

    Daraus wird teilweise der Schluß gezogen, daß maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozeßkostenhilfeantrags ist (OVG Bremen, Beschluß vom 13. September 1988 -- 1 B 39/88 -- NVwZ-RR 1989, 585; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9. Februar 1988 -- 6 F 866/88 -- VBlBW 1988, 189).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    In dieser Frage schließt sich der Senat zumindest für den vorliegenden Sachverhalt der Auffassung an, daß es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Prozeßkostenhilfeantrag entscheidungsreif geworden ist, und nicht auf denjenigen der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31. Oktober 1984, VBlBW 1985, 134, vom 10. Juli 1986, VBlBW 1987, 296 und vom 09. Februar 1988, VBlBW 1988, 189; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986, aaO; OVG Münster, Beschluß vom 05. Oktober 1984, aaO; OVG Bremen, Beschluß vom 13. September 1988, aaO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 114 Anm. 7 B; vgl. auch Blümler, MDR 1983, 96, 99; Schneider, MDR 1977, 619, 620; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31. März 1987, VBlBW 1987, 296, 297 und vom 10. Juli 1987, VBlBW 1988, 188; BayVGH, Beschluß vom 04. Dezember 1986, BayVBl 1988, 93; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 18. Oktober 1988 - 12 E 48/88 - Umdr.
  • OVG Hamburg, 09.04.2001 - 4 So 18/01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein gerichtskostenfreies Verfahren bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Sachsen, 17.05.2001 - 5 BS 23/01

    Zeitpunkt für die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage; Maßgeblichkeit des

    Für die Frage, ob eine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. von § 114 ZPO hat, ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrages maßgebend (SächsOVG, Beschl. v. 5.7.2000 - 1 BS 88/00 und Beschl. v. 20.4.2001 - A 4 E 114/00; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.5.1998, NVwZ 1998, 1098 und Beschl. v. 9.2.1988, VBlBW 1988, 189; BayVGH, Beschl. v. 27.1.2000, BayVBl 2001, 251 und Beschl v. 6.8.1996, NVwZ-RR 1997, 501; OVG NW, Urt. v. 16.2.1993 - 14 E903/91.A - zitiert nach juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 13.12.1990, NVwZ 1991, 595; OVG Bremen, Beschl. v. 13.9.1988, NVwZ-RR 1989, 585; Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 166 RdNr. 40; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 166 RdNr. 14a; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 166 RdNr. 7; Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 166 RdNr. 53; Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: Juli 2000, § 166 RdNr. 153; jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1990 - 11 E 70/89

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung;

    Das Gegenargument des VGH Baden-Württemberg (Beschluß vom 09. Februar 1988, VBlBW 1988, 189), der Rechtsschutzsuchende habe einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe, wenn die Voraussetzungen für ihre Gewährung vorlägen, greift nicht durch.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 6 S 1970/93

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beim Bezug laufender Sozialhilfeleistungen

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Senat dann zugelassen, wenn das Verwaltungsgericht nicht ordnungsgemäß, insbesondere verspätet über das Prozeßkostenhilfegesuch entschieden hat (vgl. Beschl. v. 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, VBlBW 1988, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1991 - A 16 S 335/91

    Zur Nachweispflicht bei einem Prozeßkostenhilfeantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90

    Rechtsschutzbedürfnis für Prozeßkostenhilfeantrag

  • OLG Bamberg, 04.11.1988 - 7 WF 102/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht