Rechtsprechung
LG Hannover, 11.05.2011 - 6 S 87/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hannover, 06.10.2020 - 558 C 9324/19
Überraschende und unwirksame Garantiebedingungen für eine …
Denn dem Interesse der Beklagten an der Prüfung des ihr angezeigten Garantiefalls und der erforderlichen Reparaturkosten wird durch die Bestimmungen über die Untersuchung der beschädigten Teile durch einen Beauftragten in § 5.10 und über die Vorlage eines detaillierten Kostenvoranschlags in § 5.9 hinreichend Rechnung getragen (vgl. LG Hannover, Urt . v. 11.05.2011 - 6 S 87/10, juris Rn . 32). - LG Neubrandenburg, 25.06.2014 - 1 S 74/12
Heizkostenabrechnung aus Rohrwärme VDI-Richtlinie 2077
Daher war nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen vor Änderung der HeizKV in Gebäuden mit sehr geringen Erfassungsraten die Abrechnung allein nach Fläche vorzunehmen, da die abgelesenen Werte nicht dem Verbrauch der Nutzer entsprachen (so etwa LG Schwerin, Urteil vom 07.12.2011, Az.: 6 S 87/10; LG Neubrandenburg, Urteil vom 07.11.2010, Az.: 12 S 9/10 m.w.N.).Dies lässt sich auch aus der zur alten Fassung der Heizkostenverordnung ergangenen Rechtsprechung (LG Schwerin, Urteil vom 07.12.2011, Az.: 6 S 87/10; LG Neubrandenburg, Urteil vom 07.11.2010, Az.: 12 S 9/10 m.w.N.) herleiten, dass zumindest derjenige schutzbedürftig ist, dessen Heizkostenabrechnungen in Rohrwärmefällen unbillige Höhen erreichten.