Rechtsprechung
LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 9/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen wiederholten Eindringens eines behinderten Kindes in eine andere Wohnung; Notwendigkeit einer Abmahnung bei fristloser Kündigung eines Mietverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 11.12.2008 - 5 C 56/08
- LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 9/09
- BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 174/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Bonn, 11.12.2008 - 5 C 56/08
Lärmbelästigung, Kündigung, Miete
Auszug aus LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 9/09
Die Berufung der Beklagten vom 13.01.2009 gegen das am 11.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 5 C 56/08 - wird zurückgewiesen. - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 9/09
Die Kündigung bedurfte auch keiner Abmahnung, da § 573 BGB dies nicht vorsieht und § 543 Abs. 3 BGB auch nicht analog anzuwenden ist (BGH NJW 2008, 508).
- LG Saarbrücken, 12.05.2023 - 10 S 3/23
Wann liegt eine Störung des Hausfriedens vor?
Denn es ergibt sich jedenfalls ein eigenes Verschulden des Beklagten daraus, dass er seinem Sohn den Mitgebrauch der Mietsache weiterhin ermöglicht hat, obwohl Seite ihm dessen vertragswidriges Verhalten bekannt war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - VIII ZR 174/09 - LG Bonn, Urteil vom 4. Juni 2009 - 6 S 9/09;… Tiedemann in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger).
Rechtsprechung
LG Berlin, 07.01.2010 - 6 S 9/09 |
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