Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 971/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11374
VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 971/93 (https://dejure.org/1995,11374)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.1995 - 6 S 971/93 (https://dejure.org/1995,11374)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 1995 - 6 S 971/93 (https://dejure.org/1995,11374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Angemessene Alterssicherung iSd BSHG § 14 - Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 31.77

    Beiträge des Pflegebedürftigen - Übernahme von Aufwendungen - Alterssicherung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 971/93
    Hiervon geht auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Bestimmung des Begriffs der angemessenen Alterssicherung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG a. F. aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1978, FEVS 26, 409/416 u. v. 22.06.1978, FEVS 26, 441/446), wenn es ausführt, daß eine Alterssicherung dann nicht angemessen sei, wenn die Inanspruchnahme von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nicht überflüssig ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06

    Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10142/08

    Angemessene Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB 8

    Ferner hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend angemerkt, dass es sich bei der gesetzlichen Voraussetzung der "angemessenen Alterssicherung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Ausfüllung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt; diesem steht mithin bei der Auslegung und Anwendung dieses Gesetzesmerkmals kein verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zu (so auch Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Loseblatt, Stand Februar 2008, § 39 Rn. 20d sowie Wiesner, a.a.O. Rn. 32b; so ferner BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 43.01 - BVerwGE 116, 342 [343] = FEVS 54, 5 [6] m.w.N. sowie VGH BW, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93 - juris und BayVGH, Beschluss vom 8. September 1980 - 111 XII 78 - FEVS 31, 464 [467], alle zu § 14 BSHG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht