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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09 (https://dejure.org/2009,19258)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 6 SHa 977/09 (https://dejure.org/2009,19258)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 6 SHa 977/09 (https://dejure.org/2009,19258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit für Beitragsklage gegen Bürgen im Sozialkassenverfahren

  • Judicialis

    AEntG § 1a Satz 1; ; VTV § 27; ; ArbGG § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit für Beitragsklage gegen Bürgen im Sozialkassenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 173/81

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    Diese am Wortsinn orientierte Auslegung stimmt auch mit der Zielsetzung des Gesetzes überein, dem Interesse der Tarifvertragsparteien an einer einheitlichen Auslegung der Tarifverträge und einschlägigen Vorschriften im Wege der Konzentration aller Streitigkeiten bei einem einzigen Gericht Rechnung zur tragen (BAG, Urteil vom 07.10.1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274 = AP ArbGG 1979 § 48 Nr. 1).

    Indem sie Wiesbaden als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche des Klägers gegen Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen den Kläger bestimmt haben, ist ihr Wille deutlich zum Ausdruck gelangt, für sämtliche Ansprüche aus diesem Tarifvertrag den Gerichtsstand am Sitz des Klägers zu begründen, weil allein dies ihrer erkennbaren Interessenlage entspricht, die schon Anlass für die Schaffung der gesetzlichen Ermächtigung in § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ArbGG gewesen war (ebenso zu einer gleich lautenden Klausel in einem anderen Tarifvertrag BAG, Urteil vom 07.10.1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274 = AP ArbGG 1979 § 48 Nr. 1).

  • BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    Nur dann, wenn eine Verweisung wegen krasser Rechtsverletzung offensichtlich unhaltbar ist, kommt eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung in Betracht (vgl. BAG, Beschluss vom 19.03.2003 - 5 AS 1/03 - BAGE 105, 305 = AP ZPO § 36 Nr. 59 zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    Hierfür lässt sich in gleicher Weise an § 8 AEntG anknüpfen, der neben der internationalen auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Streitigkeiten gegen ein Unternehmen begründet, das nach § 1a AEntG für die Erfüllung der tarifvertraglichen Beitragspflicht wie ein Bürge haftet (dazu BAG, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02 - BAGE 102, 343 = AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 82 zu II 1 a und b der Gründe).
  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    Dies umfasst auch Ansprüche gegen Dritte, die gemäß § 3 ArbGG vor den Gerichten für Arbeitssachen als Rechtsnachfolger von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden können, was für Bürgen der Fall ist (dazu Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 3 R 16), da nach Sinn und Zweck des § 3 ArbGG genügt, dass der Dritte die Erfüllung eines arbeitsrechtlichen Anspruchs zusätzlich schuldet (BAG, Urteil vom 23.10.1990 - 3 AZR 23/90 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 18 zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 270/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zurückverweisung bei Klageabweisung als unzulässig

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    3.2.1.4 Aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung erfasst eine tarifvertragliche Gerichtsstandsklausel wie § 27 VTV gemäß § 5 Abs. 4 TVG auch sog. Außenseiter (BAG, Urteil vom 19.03.1975 - 4 AZR 270/74 - BAGE 27, 78 = AP TVG § 5 Nr. 14 zu 3 der Gründe).
  • ArbG Hannover, 17.09.2003 - 12 Ca 472/03

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    Dagegen spricht bereits, dass auch diverse andere Arbeitsgerichte (z.B. ArbG Hannover, Beschluss vom 17.09.2003 - 12 Ca 472/03 - EzAÜG AEntG § 1a Nr. 3) im Anschluss an eine Stimme in der Literatur (Koberski/Asshoff/Hold, AEntG, 2. Aufl. 2002, § 1a R 31) mit näherer Begründung die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Wiesbaden angenommen haben.
  • BAG, 01.03.1984 - 5 AS 5/84

    Verweisungsbeschluß - Arbeitsgericht - Gerichtsbarkeit - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09
    Das Gesuch um eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann auch durch eines der beteiligten Gerichte gestellt werden (BAG, Beschluss vom 01.03.1984 - 5 AS 5/84 - AP ZPO § 36 Nr. 35 zu II 2 der Gründe).
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