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   LAG Baden-Württemberg, 31.10.1996 - 6 Sa 10/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11256
LAG Baden-Württemberg, 31.10.1996 - 6 Sa 10/96 (https://dejure.org/1996,11256)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.10.1996 - 6 Sa 10/96 (https://dejure.org/1996,11256)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 6 Sa 10/96 (https://dejure.org/1996,11256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Rechtswirksamkeit der fristlosen Kündigung; Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses; Durchführung privater Telefonate mit dem Geschäftstelefon; Einsatz der Erziehungsmittel des Ausbildenden in zumutbaren Grenzen; Anforderungen an eine Abmahnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

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  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte

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  • ArbG Siegburg, 17.03.2022 - 5 Ca 1849/21

    Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit

    (BAG 10.5.1973, BeckRS 1973, 106862; LAG BW 31.10.1996, NZA-RR 1997, 288; LAG Düsseldorf 15.4.1993, BeckRS 1993, 30975426).
  • ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen

    Strengere Anforderungen als bei erwachsenen Arbeitnehmern sind deshalb gerechtfertigt, weil es sich bei Auszubildenden nicht selten und so auch hier um ältere Jugendliche und Heranwachsende handelt, deren geistige, charakterliche und körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 31. Oktober 1996 6 Sa 10/96 NZA-RR 1997, 288; LAG Köln vom 08. Januar 2003 7 Sa 852/02 LAGE § 15 BBiG Nr. 14 = AR-Blattei ES 400 Nr. 112 = EzA-SD 2003, Nr. 10, 16; APS-Biebl., 2. Aufl. § 15, Rz. 14; Leinemann/Taubert, BBiG, § 15 Rz. 41).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 11 Sa 24/06

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

    Von daher ist eine fristlose Kündigung kurz vor Abschluss der Ausbildung nur noch in Ausnahmefällen zulässig (KR/Weigand, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg Urt. v. 31.10.1996, NZA-RR 1997, 288).
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