Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 6 Sa 1015/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Lohnminderung; Umsatzrückgang als Grund einer betrieblichen Kündigung; Wirksamkeit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- Judicialis
BGB § 119; ; BGB § 121; ; BGB § 124; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BetrVerfG § 102; ; BetrVerfG § 103; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1, 2 § 2
Unwirksame Änderungskündigung zur Lohnkürzung bei Umsatzrückgang in Konzernunternehmen - unzureichende Darlegungen zur wirtschaftlichen Notlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Änderungskündigung zum Zweck der Lohnreduzierung ? Existenzgefährdende wirtschaftliche Lage erforderlich ? Darlegung der Notlage muss einen Zeitraum von mindestens drei Jahren umfassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Änderungskündigung zum Zweck der Lohnreduzierung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.07.2005 - 6 Ca 675/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 6 Sa 1015/05
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 22/07
- ArbG Mainz, 30.07.2009 - 6 Ca 675/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 10 Ta 224/09
Papierfundstellen
- DB 2007, 1761
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 10 Ta 224/09
Rechtsanwaltsvergütung - Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung
Dieses Verfahren (Az. 6 Sa 1015/05) endete mit Urteil vom 20.07.2006.Mit Kostenfestsetzungsantrag vom 09.03.2009 verlangt der Kläger u.a. die Festsetzung einer zweiten Verfahrensgebühr in Höhe von EUR 600, 00 für das Berufungsverfahren 10 Sa 234/08, nachdem bereits EUR 600, 00 für das Berufungsverfahren 6 Sa 1015/05 festgesetzt worden sind.
Zur Begründung führt er aus, die im Berufungsverfahren 6 Sa 1015/05 bereits entstandene Verfahrensgebühr sei auf die erneute Verfahrensgebühr für das Verfahren 10 Sa 234/08 nach Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper nicht anzurechnen.