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LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 6 Sa 1113/08 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2008 - 6 Sa 1113/08 (https://dejure.org/2008,22795)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruchs eines freien Mitarbeiters gegen seinen Arbeitgeber wegen Doppelversicherung in der Krankenversicherung (privat und gesetzlich) auf Grund einer Scheinselbstständigkeit; Auswirkungen einer erst rückwirkenden Anmeldung zur gesetzlichen ...
- Judicialis
BOrgG § 6 Abs. 1; ; BOrgG § 7 Abs. 4; ; EFZG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.04.2008 - 38 Ca 17369/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 6 Sa 1113/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 11.11.2005 - 6 U 79/05
Krankenversicherung: Rückwirkende Kündigung eines privaten …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 6 Sa 1113/08
Nichts anderes kann gelten, wenn der Arbeitnehmer diese Kosten nicht endgültig selbst getragen, sondern aufgrund einer privaten Krankenversicherung erstattet bekommen hat und wegen Versäumung der zweimonatigen Frist zur rückwirkenden Kündigung gemäß § 178h Abs. 2 Satz 1 VVG (dazu KG, Urteil vom 11.11.2005 - 6 U 79/05 - VersR 2006, 689 zu II der Gründe;… vgl. auch Ralph Kramer, Die Scheinselbständigkeit und ihre individualrechtlichen Folgen, 1998, S. 206) eine Rückabwicklung dieses Versicherungsverhältnisses nicht mehr erreichen kann und eine solche Rückabwicklung anders als in dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall auch nicht vom Privatversicherer vorgenommen worden ist. - BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04
Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 6 Sa 1113/08
Abgesehen davon, dass die Klägerin dem Hinweis der Beklagten nicht entgegengetreten ist, sie habe ihre Erkrankung und spätere Gesundung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den psychischen Belastungen im Verhältnis zur Beklagten erklärt, wäre es Sache der Klägerin gewesen, näher darzulegen, dass ihrer erneuten Krankschreibung am 10. August 2008 eine andere Krankheit als zuvor zu Grunde gelegen habe (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 5 AZR 389/04 - BAGE 115, 203 = AP EntgeltFG § 3 Nr. 25 zu I 6 der Gründe). - BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99
Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 6 Sa 1113/08
Nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber mit einer Abrechnung auf etwaige Einwendungen gegen streitig gewordene Ansprüche verzichten will (BAG, Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 508/99 - BAGE 96, 344 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 27 zu I 2 b der Gründe).