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   LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11   

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LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11 (https://dejure.org/2012,30226)
LAG München, Entscheidung vom 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11 (https://dejure.org/2012,30226)
LAG München, Entscheidung vom 21. August 2012 - 6 Sa 1149/11 (https://dejure.org/2012,30226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Befristung bei fehlendem Nachweis der Schriftform; unbefristetes Arbeitsverhältnisses einer Oberärztin bei Aushändigung eines beiderseits unterzeichneten Originals

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    TzBfG § 14 Abs. 4, § 17; WissZeitVG § 2
    Befristungsabrede, Schriftform, Namenszeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Befristung bei fehlendem Nachweis der Schriftform; unbefristetes Arbeitsverhältnisses einer Oberärztin bei Aushändigung eines beiderseits unterzeichneten Originals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Dagegen verstieße es, mutete man dem Arbeitnehmer gegen seinen Willen und ohne besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers an einer Freistellung für längere Zeit zu, im Arbeitsverhältnis nur seine Vergütung entgegenzunehmen, ohne sich in seinem Beruf betätigen zu können (BAG v. 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 4.6. 1964 - 2 AZR 310/63, EzA § 626 BGB Nr. 5; BAG v. 26.5. 1977 - 2 AZR 632/76, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 19.8. 1976 - 3 AZR 173/75, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 1).

    Für das gekündigte Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist hatte das Bundesarbeitsgericht zunächst im Urteil vom 26.5.1977 (aaO.) nur bei offensichtlich rechtsunwirksamer oder rechtsmissbräuchlicher bzw. willkürlicher Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch bejaht, was der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts mit in seinem Beschluss vom 27.2.1985 (aaO.) auch für den Fall einer nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung ausgedehnt hatte.

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 514/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Der Austausch wechselseitiger Erklärungen genügt, anders als bei § 127 BGB , nicht (BAG v. 26.7. 2006 - 7 AZR 514/05, ZTR 2007, 45).

    Bei mehreren inhaltlich identischen Urkunden ist es ausreichend, wenn die Partei nur die jeweils für die andere bestimmte Urkunde unterzeichnet (BAG v. 26.6. 2006 - 7 AZR 514/05, ZTR 2007, 45; BGH v. 14.7. 2004 - XII ZR 68/02, NJW 2004, 2962 ).

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Dieses ist nicht allein im streng juristischen Sinne, sondern auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen (BGH v. 31.1. 1963 - III ZR 117/62, BGHZ 39, 60 , unter Rz. 14 ff. [juris]).

    Es müssen somit beide Parteien, wenn auch ggf. nur in geringem Umfang, der jeweils anderen Vertragspartei entgegenkommen (BGH v. 31.1. 1963, aaO., unter Rz. 13 [juris]; Palandt/Sprau, BGB , 70. Aufl., § 779 Rz. 9).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Dagegen verstieße es, mutete man dem Arbeitnehmer gegen seinen Willen und ohne besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers an einer Freistellung für längere Zeit zu, im Arbeitsverhältnis nur seine Vergütung entgegenzunehmen, ohne sich in seinem Beruf betätigen zu können (BAG v. 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 4.6. 1964 - 2 AZR 310/63, EzA § 626 BGB Nr. 5; BAG v. 26.5. 1977 - 2 AZR 632/76, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 19.8. 1976 - 3 AZR 173/75, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 1).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Dagegen verstieße es, mutete man dem Arbeitnehmer gegen seinen Willen und ohne besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers an einer Freistellung für längere Zeit zu, im Arbeitsverhältnis nur seine Vergütung entgegenzunehmen, ohne sich in seinem Beruf betätigen zu können (BAG v. 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 4.6. 1964 - 2 AZR 310/63, EzA § 626 BGB Nr. 5; BAG v. 26.5. 1977 - 2 AZR 632/76, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 19.8. 1976 - 3 AZR 173/75, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 1).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Dagegen verstieße es, mutete man dem Arbeitnehmer gegen seinen Willen und ohne besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers an einer Freistellung für längere Zeit zu, im Arbeitsverhältnis nur seine Vergütung entgegenzunehmen, ohne sich in seinem Beruf betätigen zu können (BAG v. 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 4.6. 1964 - 2 AZR 310/63, EzA § 626 BGB Nr. 5; BAG v. 26.5. 1977 - 2 AZR 632/76, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 19.8. 1976 - 3 AZR 173/75, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 1).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Dagegen verstieße es, mutete man dem Arbeitnehmer gegen seinen Willen und ohne besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers an einer Freistellung für längere Zeit zu, im Arbeitsverhältnis nur seine Vergütung entgegenzunehmen, ohne sich in seinem Beruf betätigen zu können (BAG v. 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 4.6. 1964 - 2 AZR 310/63, EzA § 626 BGB Nr. 5; BAG v. 26.5. 1977 - 2 AZR 632/76, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG v. 19.8. 1976 - 3 AZR 173/75, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 1).
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Vielmehr obliege es allein dem Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag dieser Norm entsprechend zu konkretisieren (BAG v. 19.5. 2010 - 5 AZR 162/09, NZA 2010, 1119 ).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Bei mehreren inhaltlich identischen Urkunden ist es ausreichend, wenn die Partei nur die jeweils für die andere bestimmte Urkunde unterzeichnet (BAG v. 26.6. 2006 - 7 AZR 514/05, ZTR 2007, 45; BGH v. 14.7. 2004 - XII ZR 68/02, NJW 2004, 2962 ).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 21.08.2012 - 6 Sa 1149/11
    Eine rückwirkende Vertragsaufhebung kommt zwar in Betracht, allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis außer Vollzug gesetzt war (BAG v. 10.2. 1998 - 8 AZR 324/97, NZA 1999, 422), etwa weil der Arbeitnehmer (längere Zeit) keine Arbeitsleistung mehr erbracht hatte (BAG v. 17.12.2009 - 6 AZR 242/09, NJW 2010, 1100 ).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 287/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung - Klageverzicht -

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

  • BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67

    Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. August 2012 - 6 Sa 1149/11 - aufgehoben.
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