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   LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08   

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LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 (https://dejure.org/2009,530)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 (https://dejure.org/2009,530)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 (https://dejure.org/2009,530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kik zahlte sittenwidrige Löhne

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    5,20 EUR / Stunde ist im Einzelhandel sittenwidrig!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einzelhandel: 5,20 EUR Stundenlohn ist sittenwidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    5,20 Euro Stundenlohn für Verkäuferin zu wenig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrig niedriger Lohn: - Einzelhandels-Discounter zahlt einer Arbeitnehmerin 5,20 Euro die Stunde

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Textildiscounter Kik zahlte sittenwidrige Löhne

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € ist sittenwidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LAG: Vergütung in Höhe von 5,20 € im Einzelhandel ist sittenwidrig - Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 ist sittenwidrig - Urteil gegen Textildiscounter Kik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, der Wert der Leistung des Arbeitnehmers nach ihrem objektiven Wert zu beurteilen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99).

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72; BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98).

    Zur Feststellung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung kann nach dem Bundesarbeitsgericht nicht auf einen bestimmten Abstand zwischen dem Arbeitsentgelt und dem Sozialhilfesatz abgestellt werden (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; krit. Peter in Peter/Kempen/Zachert, Die Sicherung tariflicher Mindeststandards, 108, die in dem sozialrechtlichen Abstandsgebot aus § 22 Abs. 4 BSHG bzw. nun § 28 Abs. 4 SGB XII eine Wertentscheidung des Gesetzgebers dahin sieht, dass das Erwerbseinkommen oberhalb der Sozialhilfe liegen müsse).

    Deshalb ergeben sich aus den in § 850c ZPO festgesetzten Pfändungsgrenzen keine Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03).

    Unabhängig davon, wie das Arbeitsentgelt zu bemessen ist, das den Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern soll, kommt Art. 4 ESC für die in den Mitgliedsländern tätigen Arbeitnehmer nach dem Bundesarbeitsgericht kein verbindlicher Rechtscharakter zu (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03).

    Nach dem Bundesarbeitsgericht ist Ausgangspunkt für die Feststellung des Wertes der Arbeitsleistung die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).

    Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrages danach nicht zu beanstandende Vergütung könne durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).

    Eine Entgeltvereinbarung kann zum Zeitpunkt ihres Abschlusses noch wirksam sein, jedoch im Laufe der Zeit, wenn sie nicht an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, gegen die guten Sitten verstoßen (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).

  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).

    Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gerade bei besonders niedrigen Vergütungen auch eine geringere Abweichung ganz wesentlich darüber entscheiden könne, ob aus einem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Stundenentgelt eine auskömmliche Lebensgrundlage gezogen werden könne (LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).

    Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt an individuellen Umständen und kann schon deshalb nicht in die Vergleichsbetrachtung eingestellt werden (ähnl. LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Zu den maßgebenden Normen zählen die Wertungen des Grundgesetzes sowie einfachgesetzliche Regelungen (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05; BAG 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02).

    Bei arbeitsvertraglichen Vergütungsabreden ist jedoch auf den jeweils streitgegenständlichen Zeitraum abzustellen (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05; ErfKomm/Preis, § 612 BGB Rn. 3).

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96).

    Daher sind nur die "Vorteile", die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für die Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, der Wert der Leistung des Arbeitnehmers nach ihrem objektiven Wert zu beurteilen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99).

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72; BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98).

  • ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08

    Lohnwucher; sittenwidriger Lohn; auffälliges Verhältnis zwischen Leistung und

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 - werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Dortmund hat der Klage mit Urteil vom 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 - weitgehend stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Dies ist gegeben, wenn der begünstigte Vertragsteil die wirtschaftlich schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil benutzt oder wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt, sowie wenn er sich grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche schließt (BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88).

  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05; BAG 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02).
  • LAG Hamburg, 17.04.2008 - 1 Sa 10/07

    Bemessung der Entgeltansprüche einer Arbeitnehmerin bei Nichtigkeit der zwischen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
    In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).
  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

  • BGH, 30.06.1987 - KZR 7/86

    Ausschließlichkeitsvereinbarung - Fuhrunternehmer - Lastzug - Überlassung

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 244/88

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Einzelhandels - Nachprüfung

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 345/03

    Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung - Kroatien

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06

    Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages -

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 190/87

    "Künstlerverträge"; Sittenwidrigkeit eines Künstlervertrages

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 76/06

    Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2008 - 5 Sa 6/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns im Bäckerhandwerk

  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 96/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschußg

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 150/95
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 63/90

    Inhaltskontrolle von Preisabreden

  • BGH, 17.11.1992 - X ZR 12/91

    Inhaltskontrolle von Preisbareden beim Werkvertrag

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

    Nach Auffassung der Kammer kann ein diskriminierender und deshalb rechtlich unzulässiger Stundenlohn nicht als "verkehrsüblich" maßgeblich für eine Sittenwidrigkeitsprüfung herangezogen werden (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, Streit 2009, 107).

    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).

    Es sind nur die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen oder wucherähnlichen Geschäft zufließen, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für den Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, aaO; BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1166).

    Wer diese Umstände hinnimmt und ausnutzt, beutet entweder die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche der Mitarbeiter oder alles zusammen aus (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Nach Auffassung der Kammer kann ein diskriminierender und deshalb rechtlich unzulässiger Stundenlohn nicht als "verkehrsüblich" maßgeblich für eine Sittenwidrigkeitsprüfung herangezogen werden (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, Streit 2009, 107).

    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).

    Es sind nur die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen oder wucherähnlichen Geschäft zufließen, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für den Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, aaO; BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1166).

  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard KohtejurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".S. Text: "§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher.(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard KohtejurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln"., 309 Nr. 7 59S.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard KohtejurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15

    Rentenversicherungspflicht eines freien Mitarbeiters; Abgrenzung von abhängiger

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 -, juris).

    Bei der damit anzunehmenden Nichtigkeit der Entgeltabrede wegen Lohnwuchers ist die übliche und nicht etwa die niedrigste zulässige Arbeitsvergütung zu gewähren, das heißt im Ergebnis also regelmäßig die Tarifvergütung (Landesarbeitsgericht Hamm, U.v. 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 -, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14

    Vertragliche Ausschlussfrist bei sittenwidrigem Lohn - Lohnwucher - üblicher Lohn

    Erfasst die Ausnahmeregelung der Ausschlussfrist Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, erfasst sie nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch die aus §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 2 iVm 138 BGB resultierenden Primäransprüche zum Schutz des Arbeitnehmers (LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08, juris).
  • ArbG Brandenburg, 30.04.2014 - 5 Ca 1191/13

    Entgeltanspruch einer Psychologin i. P. für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr

    Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind für den hier einschlägigen Tätigkeitsbereich nicht ersichtlich (siehe hierzu auch LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, 6 Sa 1284/08 Rn. 136 unter Bezugnahme auf Bepler in: Festschrift Richardi, 2009, S. 189, 203; zustimmend Däubler/Zwanziger, TVG, 3. Aufl. 2012, § 4 Rn. 1136 und Kohte, jurisPR-ArbR 6/2014 Anm. C, wonach Ansprüche bei Sittenwidrigkeit nicht durch Ausschlussfristen begrenzt werden sollen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2010 - 5 Sa 121/10

    Lohnwucher, Missverhältnis (auffälliges), Tarifvertrag, Branchentarifvertrag,

    Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass es dem darlegungs- und beweispflichtigen Arbeitnehmer mangels öffentlich zugänglicher statistischer Daten regelmäßig schwer fallen oder überhaupt nicht gelingen wird, das verkehrsübliche Lohnniveau im betreffenden Wirtschaftsgebiet schlüssig darzulegen (vgl. LAG Hamm Urt. v. 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 -, zit. n. Juris).
  • LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14

    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

    a) Soweit der Kläger sich für die Begründung seiner Ansprüche auf die Zahlung der üblichen Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB beruft, da er die Ansicht vertritt, die vereinbarte Vergütung sei sittenwidrig gem. § 138 BGB kommt das Eingreifen von Ausschlussfristen nicht in Betracht (sie nur LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009- 6 Sa 1284/08 -, juris) Ist dem Arbeitgeber aber die Berufung auf Ausschlussfristen verwehrt, so kann auch der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich den Ansprüchen des Klägers nicht entgegenstehen.
  • LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11

    Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Rechtsschutzgleichheit

    f) Wenn tarifliche Vergütungssätze anzuwenden wären, kann sich der Beklagte nicht auf tarifliche Verfallfristen berufen (vgl. LAG Hamm, 18. März 2009, 6 Sa 1284/08, Streit 2009, 107).
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