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   LAG Köln, 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10322
LAG Köln, 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00 (https://dejure.org/2001,10322)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00 (https://dejure.org/2001,10322)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 6 Sa 1310/00 (https://dejure.org/2001,10322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Anhörung eines Arbeitnehmers vor Verdachtskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 626 Abs. 2
    Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1748
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Zwar mag die Frist des § 626 Abs. 2 BGB noch nicht zu laufen beginnen, solange der Arbeitgeber entsprechend zuwartet (vgl. dazu LAG Köln 25. Januar 2001 - 6 Sa 1310/00 -; Hessisches LAG 8. Oktober 1979 - 11 Sa 544/79 -) .
  • ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12

    Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hemmt jedenfalls nicht in jedem Fall die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB (LAG Köln v. 25.1.2001 - 6 Sa 1310/00, BB 2001, 1748; Mennemeyer, Dreymüller, NZA 2005, 382).
  • LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18

    Verdachtskündigung; Tatkündigung; Anhörung des Arbeitnehmers während der

    Die bloße Arbeitsunfähigkeit als solche hemmt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB eben nicht ohne weiteres (ebenso LAG Hessen vom 15.10.2014 - 2 Sa 274/14, juris, Rz. 43 f.; LAG Köln vom 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00, juris, Rz. 8; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203, 2206; Mennemeyer/Dreymüller, NZA 2005, 382, 384).
  • LAG Hamm, 03.11.2005 - 15 Sa 1060/05

    Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer schwerwiegenden

    Unter diesen Voraussetzungen erfüllt die Anhörung des Klägers die Anforderungen, die im Rahmen der Verdachtskündigung an die Aufklärung des Sachverhalts zu stellen sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00 - BB 2001, 1748).
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