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   LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14   

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https://dejure.org/2015,38321
LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14 (https://dejure.org/2015,38321)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14 (https://dejure.org/2015,38321)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2015 - 6 Sa 1328/14 (https://dejure.org/2015,38321)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 EFZG; § 4 Abs. 1 EFZG; § 5 Abs. 1 EFZG; § 133 BGB; § 157 BGB; § 305 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; PflegeArbbV § 2 Abs. 1
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der Pflegearbeitsbedingungsverordnung (PflegeArbbV); Unwirksame arbeitsvertragliche Ausschlussfrist bei Erfassung des zwingend geregelten Mindestentgelts

  • IWW

    §§ 64, ... 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 EFZG, § 5 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1 EFZG, § 9 AEntG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 11 AEntG, § 5 Nr. 1 und 2 AEntG, § 5 Satz 1 Nr. 1 AEntG, § 5 Satz 1 Nr. 2 AEntG, § 2 EFZG, § 615 BGB, § 3 EFZG, §§ 3, 4 EFZG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 AEntG, §§ 11, 13 AEntG, § 134 BGB, §§ 202, 267 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, §§ 288, 286 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der Pflegearbeitsbedingungsverordnung (PflegeArbbV); Unwirksame arbeitsvertragliche Ausschlussfrist bei Erfassung des zwingend geregelten Mindestentgelts

  • hensche.de

    Ausschlussfrist: Mindestlohn, Mindestlohn: Ausschlussfrist

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Mindestentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; arbeitsvertragliche Ausschlussfrist; Beweiswert; Entgeltfortzahlung; Erschütterung; Mindestentgelt; Unwirksamkeit - Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, die auch Ansprüche auf Mindestentgelt erfasst, ist nicht teilbar und insgesamt ...

  • rechtsportal.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der Pflegearbeitsbedingungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Anhaltspunkte für die Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut ( BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 18 ).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht dies bei Ausschlussklauseln im Hinblick auf unabdingbare Ansprüche aus Vorsatzhaftung nach §§ 202, 267 Abs. 3 BGB unter Hinweis auf die klare Gesetzeslage für möglich gehalten hat ( BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 ), lässt sich das auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen.

    Das Bundesarbeitsgericht führt in der genannten Entscheidung zur Begründung aus, dass die Parteien bei der Vereinbarung einer Ausschlussfrist vor allem an laufende Entgeltansprüche denken würden, nicht aber an vertragliche oder deliktische Ansprüche wegen Personenschäden ( BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22 ).

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Der Vertrag enthält über die persönlichen Daten der Klägerin, deren Arbeitszeit und die Stundenvergütung hinaus keine individuellen Besonderheiten ( BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 14 ).

    Das wäre mit dem Zweck der §§ 305 ff. BGB nicht vereinbar ( BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 20 ).

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaß in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat ( BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 22 ).

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Danach ließe sich zwar vertreten, dass das Mindestentgelt für alle Stunden geschuldet wird, für die dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob hierfür tatsächlich eine Gegenleistung erbracht wird oder ausnahmsweise ein Vergütungsanspruch ohne Arbeitsleistung gegeben ist ( BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14 - Rn. 18 ).

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.05.2015 ( 10 AZR 191/14 - Rn. 19 ) darauf hingewiesen, der Begriff der Mindestentgelte im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 1 AEntG sei einheitlich auszulegen unabhängig davon, ob ein innerstaatlicher Sachverhalt oder ein Sachverhalt mit Auslandsbezug zu entscheiden sei.

    Der Anspruch der Klägerin auf Entgeltfortzahlung in Höhe des Mindestentgeltes ergibt sich mithin nicht unmittelbar aus der PflegeArbbV, sondern aus §§ 3, 4 EFZG, wobei das Mindestentgelt nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen ist ( BAG 13. Mai 2014 - 10 AZR 191/14 - Rn. 22; im Ergebnis ebenso zur PflegeArbbV: BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15 ).

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    An der Wirksamkeit der PflegeArbbV bestehen keine Zweifel (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 12 ).

    Anknüpfungspunkt für das Mindestentgelt ist mithin ein bestimmter Eurobetrag in Relation zu einer bestimmten Zeiteinheit ( BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 14 ).

    Der Anspruch der Klägerin auf Entgeltfortzahlung in Höhe des Mindestentgeltes ergibt sich mithin nicht unmittelbar aus der PflegeArbbV, sondern aus §§ 3, 4 EFZG, wobei das Mindestentgelt nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen ist ( BAG 13. Mai 2014 - 10 AZR 191/14 - Rn. 22; im Ergebnis ebenso zur PflegeArbbV: BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15 ).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33 ).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Danach fallen unter den darin verwendeten Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die die Vertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben ( BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 17 ).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Diese hätte zur Voraussetzung, dass der Vertrag infolge der durch die Unwirksamkeit entstandenen Lücke einer Vervollständigung bedarf, was nur anzunehmen ist, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bieten würde ( BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 39 ).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Wer die Möglichkeit nutzt, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen ( BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 30 ).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Das ergibt sich bereits aus der Lebenserfahrung (LAG Hamm 10. September 2003 - 18 Sa 721/03 - Rn. 85; BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - Rn. 13 ).
  • LAG Hamm, 10.09.2003 - 18 Sa 721/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung der Beweiskraft einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
    Das ergibt sich bereits aus der Lebenserfahrung (LAG Hamm 10. September 2003 - 18 Sa 721/03 - Rn. 85; BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - Rn. 13 ).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. September 2015 - 6 Sa 1328/14 - teilweise aufgehoben.
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Dies können Umstände im Zusammenhang mit der Bescheinigung selbst und durch das Verhalten des Arbeitnehmers vor oder während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit sein (LAG Niedersachsen, U. v. 17.9.2015 - 6 Sa 1328/14 - juris Rn. 33).
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