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   LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07   

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https://dejure.org/2008,9422
LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07 (https://dejure.org/2008,9422)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07 (https://dejure.org/2008,9422)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 6 Sa 1354/07 (https://dejure.org/2008,9422)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Grundrechtskollision; Koalitionspluralität; Unterlassungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 9 Abs. 3 GG, §§ 823, 1004 BGB
    Grundrechtskollision; Koalitionspluralität; Unterlassungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen faktisch behindernde Maßnahmen einer konkurrierenden Koalition vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionspluralismus; Verwendung unlauterer Mittel sowie Absicht der Existenzvernichtung einer gegnerischen Koalition als ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 823 § 1004
    Unbegründeter Anspruch einer Gewerkschaft auf Unterlassung der Auszahlung restlicher Fondsmittel durch Arbeitgeberin aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung mit konkurrierender Gewerkschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft wegen Sondervereinbarung des Arbeitgebers mit konkurrierender Koalition? ? Aus Koalitionspluralismus folgt Erfordernis der Erheblichkeit einer Behinderung der Tätigkeit ? Zwischen Betätigungs- und Abwehrrecht konkurrierender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1979
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
    So ist anerkannt, dass im gewerkschaftlichen Konkurrenzkampf die Mitgliederwerbung einer konkurrierenden Gewerkschaft hingenommen werden muss, solange sie nicht mit unlauteren Mitteln erfolgt oder auf die Existenzvernichtung der gegnerischen Koalition gerichtet ist (BAG, Urteil vom 31.05.2005 - 1 AZR 141/04, NZA 2005, 1357).

    Zur Betätigungsfreiheit gehört auch das Recht einer Koalition, ihre Schlagkraft durch Maßnahmen mit dem Ziel der Mitgliedererhaltung und der Mitgliederwerbung zu stärken (vgl. BAG vom 31.05.2005 - 1 AZR 141/04 - , NZA 2005, 3019).

    Die Grenzen der Mitgliederwerbung liegen dort, wo sie mit unlauteren Mitteln erfolgt oder auf die Existenzvernichtung der konkurrierenden Koalition gerichtet ist (vgl. BAG vom 31.05.2005 - 1 AZR 141/04, NZA 2005, 3019 m. w. N.).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
    Mit dem Bundesarbeitsgericht (grundlegend Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98, NZA 1999, 887) ist davon auszugehen, dass sich eine Koalition gegen rechtswidrige Eingriffe in ihre von Artikel 9 Abs. 3 GG gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit mit Hilfe von Unterlassungsklagen wehren kann.

    Er erstreckt sich vielmehr auf alle Verhaltensweisen, die koalitionsspezifisch sind (vgl. BVerfG vom 24.04.1996 - 1 BvR 712/86, AP Nr. 2 zu § 57a HAG; BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98, NZA 1999, 887).

    Geht es ausschließlich um Rechte einzelner Arbeitnehmer, so müssen diese selbst tätig werden (BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98, NZA 1999, 887).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
    Dabei kann letztlich offen bleiben, ob die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen der Beklagten und der Streitverkündeten nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.1967 zur Unzulässigkeit von tarifvertraglichen Differenzierungsklauseln (GS 1/67, BAGE 20, 175) unwirksam ist, zumal die Differenzierung bei den Unterstützungsleistungen der Höhe nach intransparent ist, in keinem sachlichen Zusammenhang mit den Gewerkschaftsbeiträgen steht und ebenso wie der Ausschluss vom Vorruhestand mehr als einen milden Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausübt.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
    Er erstreckt sich vielmehr auf alle Verhaltensweisen, die koalitionsspezifisch sind (vgl. BVerfG vom 24.04.1996 - 1 BvR 712/86, AP Nr. 2 zu § 57a HAG; BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98, NZA 1999, 887).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
    Sollte es im Einzelfall zu Nachteilen für Mitglieder des Klägers kommen, die sich koalitionsrechtlich nicht mehr rechtfertigen lassen (vgl. zu denkbaren Rechtfertigungsgründen BAG vom 09.05.2007 - 4 AZR 275/06, AUR 2007, 210), so müsste der einzelne Arbeitnehmer seinen Leistungsanspruch gegen die Beklagte geltend machen, die möglicherweise bei dem Mittelverwalter Rückgriff nehmen könnte.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
    Sollte es im Einzelfall zu Nachteilen für Mitglieder des Klägers kommen, die sich koalitionsrechtlich nicht mehr rechtfertigen lassen (vgl. zu denkbaren Rechtfertigungsgründen BAG vom 09.05.2007 - 4 AZR 275/06, AUR 2007, 210), so müsste der einzelne Arbeitnehmer seinen Leistungsanspruch gegen die Beklagte geltend machen, die möglicherweise bei dem Mittelverwalter Rückgriff nehmen könnte.
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    LAG Köln 17. Januar 2008 - 6 Sa 1354/07 - DB 2008, 1979; Ulber/Strauß DB 2008, 1970, 1971 f.; Franzen RdA 2008, 304, 305; kritisch dagegen - allerdings nur für qualifizierte Differenzierungsklauseln - Greiner DB 2009, 398, 401).
  • LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 285/12

    Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher

    Als Gestaltungsmöglichkeit kommen auch schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien in Betracht (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - aaO, Rdnr. 42; LAG Köln 17. Januar 2008 - 6 Sa 1354/07 - DB 2008, 1979; ErfK/Dieterich, 13. Aufl., GG, Art. 9 Rdnr. 34; Greiner, DB 2009, 398 [402]; Greiner/Suhre, NJW 2010, 131 [134]; Brecht-Heitzmann/Gröls, NZA-RR 2011, 505 [508]).
  • LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 134/12

    Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher

    Als Gestaltungsmöglichkeit kommen auch schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien in Betracht (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - aaO, Rdnr. 42; LAG Köln 17. Januar 2008 - 6 Sa 1354/07 - DB 2008, 1979; ErfK/Dieterich, 13. Aufl., GG, Art. 9 Rdnr. 34; Greiner, DB 2009, 398 [402]; Greiner/Suhre, NJW 2010, 131 [134]; Brecht-Heitzmann/Gröls, NZA-RR 2011, 505 [508]) .
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