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   LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04   

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https://dejure.org/2004,12078
LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04 (https://dejure.org/2004,12078)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04 (https://dejure.org/2004,12078)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2004 - 6 Sa 1378/04 (https://dejure.org/2004,12078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines anteiligen 13. Monatseinkommens im Baugewerbe; Erfordernis der Tarifbindung der Beklagten als einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; NachwG § 2; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Tarifbindung einer aus Mitgliedern des Arbeitgeberverbandes bestehenden ARGE - Auslegung der Erklärung "unter Tarif geht nichts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Mitgliedschaft in einer tarifgebundenen ARGE führt noch nicht zur Tarifbindung des einzelnen Unternehmens

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Mitgliedschaft in einer tarifgebundenen ARGE führt noch nicht zur Tarifbindung des einzelnen Unternehmens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 418/93

    Anspruch auf Freizeitgewährung - Tarifbindung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04
    Etwas anderes hätte sich nur ergeben können, wenn sämtliche Gesellschafter der Beklagten ihre Mitgliedschaft allein in deren Interesse und mit deren Billigung erworben hätten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 418/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Elektrohandwerk Nr. 1 zu A I 2 a, bb der Gründe), was indessen offensichtlich nicht der Fall war.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04
    Dass sämtliche Mitglieder der Beklagten tarifgebunden waren, genügte nicht, weil nicht diese selbst Arbeitgeber des Klägers waren, sondern das Arbeitsverhältnis allein zu der insoweit teilrechtsfähigen Beklagten bestand (zur Teilrechtsfähigkeit einer ARGE BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341 zu A I 2 der Gründe; zur Arbeitgebereigenschaft der Außen- GbR Diller NZA 2003, 401; zur GbR als Arbeitgeber i.S.d. Lohnsteuerrechts bereits BFH Urteil vom 17.02.1995 - VI R 41/92 - BFHE 177, 105 = NZA 1995, 822 zu 1 b, cc der Gründe).
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 41/92

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Arbeitgeber im lohnsteuerlichen

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04
    Dass sämtliche Mitglieder der Beklagten tarifgebunden waren, genügte nicht, weil nicht diese selbst Arbeitgeber des Klägers waren, sondern das Arbeitsverhältnis allein zu der insoweit teilrechtsfähigen Beklagten bestand (zur Teilrechtsfähigkeit einer ARGE BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341 zu A I 2 der Gründe; zur Arbeitgebereigenschaft der Außen- GbR Diller NZA 2003, 401; zur GbR als Arbeitgeber i.S.d. Lohnsteuerrechts bereits BFH Urteil vom 17.02.1995 - VI R 41/92 - BFHE 177, 105 = NZA 1995, 822 zu 1 b, cc der Gründe).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1378/04
    Die Gewährung einzelner tariflicher Leistungen ist zudem nur bei tarifgebundenen Arbeitgebern im Zweifel dahin zu verstehen, dass alle einschlägigen Tarifverträge gelten sollen (dazu BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 zu III 3 der Gründe).
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