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   LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05   

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https://dejure.org/2006,5797
LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 (https://dejure.org/2006,5797)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 (https://dejure.org/2006,5797)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 6 Sa 1441/05 (https://dejure.org/2006,5797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter) - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 133, 157 BGB; § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - Vertragsschluss vor dem 01.01.2002 -
    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter) - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregelung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Weihnachtsgratifikation mit "Freiwilligkeitsvorbehalt" ; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Berufungsschrift; Zahlung der Gratifikation unter den Freiwilligkeitsvorbehalt oder ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 133, 157 BGB; § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - Vertragsschluss vor dem 01.01.2002 -
    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter) - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregelung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 307 Abs. 1 Satz 2
    Weihnachtsgratifikation mit Freiwilligkeitsvorbehalt bei vereinbartem Widerruf - Ausschlusses betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt auch bei Widerrufsregelung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Diese Regelung ist für sich genommen vom Wortlaut und nach ihrem Sinn und Zweck eindeutig und erfasst den Anspruch auf Weihnachtsgratifikation, der in 3.2 der arbeitsvertraglichen Vereinbarung geregelt ist (vgl. für den praktisch gleichen Wortlaut BAG vom 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - NZA 2000, 944).

    Ein Anspruch für ein bestimmtes Jahr entsteht erst entweder mit der vorbehaltlosen Zusage, auch in diesem Jahr eine Gratifikation zahlen zu wollen oder mit der tatsächlichen Zahlung der Gratifikation nach Maßgabe des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG vom 12.01.2000, a. a. O.; BAG vom 06.12.1995 - 10 AZR 198/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 187).

    Dazu gehört es auch, dass bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern von der Leistung gänzlich ausgenommen werden (BAG vom 12.01.2000, a. a. O.).

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 109/93 - NZA 1995, 307).

    Die Kammer sieht keine Veranlassung von dieser Rechtsprechung abzuweichen (vgl. BAG vom 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - NZA 1993, 353; BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 109/93 - a. a. O.).

  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Die Kammer sieht keine Veranlassung von dieser Rechtsprechung abzuweichen (vgl. BAG vom 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - NZA 1993, 353; BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 109/93 - a. a. O.).

    Es ist nicht unwillig oder treuwidrig, einen Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen (vgl. BAG vom 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - NZA 1993, 353).

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05

    Unbegründeter Anspruch auf Gratifikation und Urlaubsgeld bei unmissverständlichem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht ohne weiteres mit der Folge der Klauselnichtigkeit belegt (vgl. BAG vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - NZA 2003, 557; vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - NZA 1997, 1007; LAG Düsseldorf vom 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - n. V. , I 1 der Gründe; LAG Düsseldorf vom 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 - n. V., für eine Regelung die "im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt, jederzeit widerruflich ist und auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch begründet").
  • LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04

    Gratifikation, Freiwilligkeitsklausel, AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Der Arbeitgeber ist in der inhaltlichen Ausgestaltung der Sonderzahlung bis zum Auszahlungszeitpunkt frei und dementsprechend auch grundsätzlich berechtigt, die Leistungsgewährung von vorher nicht bekannt gegebenen Gesichtspunkten abhängig zu machen (vgl. LAG Hamm vom 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA RR 2005, 624/625).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht ohne weiteres mit der Folge der Klauselnichtigkeit belegt (vgl. BAG vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - NZA 2003, 557; vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - NZA 1997, 1007; LAG Düsseldorf vom 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - n. V. , I 1 der Gründe; LAG Düsseldorf vom 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 - n. V., für eine Regelung die "im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt, jederzeit widerruflich ist und auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch begründet").
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Um dem Willen und den Interessen der Vertragsparteien angemessen Rechnung zu tragen, wäre zu fragen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Widerrufsklausel bekannt gewesen wäre (BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht ohne weiteres mit der Folge der Klauselnichtigkeit belegt (vgl. BAG vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - NZA 2003, 557; vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - NZA 1997, 1007; LAG Düsseldorf vom 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - n. V. , I 1 der Gründe; LAG Düsseldorf vom 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 - n. V., für eine Regelung die "im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt, jederzeit widerruflich ist und auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch begründet").
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht ohne weiteres mit der Folge der Klauselnichtigkeit belegt (vgl. BAG vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - NZA 2003, 557; vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - NZA 1997, 1007; LAG Düsseldorf vom 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - n. V. , I 1 der Gründe; LAG Düsseldorf vom 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 - n. V., für eine Regelung die "im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt, jederzeit widerruflich ist und auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch begründet").
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
    Nur wenn die Zahlung zugesagt wird, ohne weitere Voraussetzungen des Anspruchs zu benennen, ist im Zweifel davon auszugehen, dass lediglich eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit innerhalb des Bezugszeitraums bezweckt wird (BAG 11.10.1995, NZA 1996, 542; BAG 16.03.1994, NZA 1994, 747, Schaub Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 78 Rdnr. 6 m. w. N.).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Ob in einer solchen Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt (so LAG Hamm 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 - zu II 1.2.4 der Gründe, NZA-RR 2006, 125; LAG Brandenburg 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - zu A II 2 b der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 5; LAG Berlin 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68; LAG Hamm 5. November 2009 - 15 Sa 794/09 - Rn. 47, juris; Hessisches LAG 26. Juli 2010 - 7 Sa 1881/09 - Rn. 26, juris; ArbG Freiburg 9. September 2008 - 10 Ca 3/08 - LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 12; aA LAG Düsseldorf 31. Januar 2006 - 6 Sa 1441/05 - zu II 2 c der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 7) , kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2009 - 2 Sa 470/09

    Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmissverständlichen Weise - gegebenenfalls zu dem Hinweis auf die Freiwilligkeit der Sonderzahlung - kundgetan hat, dass "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 141) oder "nach wiederholter Zahlung erwächst hierauf kein Anspruch" (LAG Hamm 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA-RR 2005, 160) oder "auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird" (BAG 21.01.2009 - 10 AZR 219/08 - EzA § 307 BGB 2002 Nr. 41) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 158; vgl. auch LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 6) in Aussicht gestellt wird.

    Der Hinweis auf die Widerrufbarkeit der Leistung ohne Einhaltung einer Frist diente - ausgehend von dem Verständnis eines verständigen und redlichen Vertragspartners - nur der Stützung des Freiwilligkeitsvorbehalts (vgl. BAG 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125; LAG Düsseldorf 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - LAGE § 305c BGB 2002 Nr. 3; LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 6).

  • LAG Thüringen, 22.03.2007 - 3 Sa 66/07

    Herleitung eines Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus einer

    Durch den Hinweis auf die jederzeitige "Widerrufbarkeit' wird lediglich klargestellt, dass es dem Arbeitgeber jährlich freigestellt ist, die bislang freiwillig gewährte Zahlung nicht mehr zu erbringen, sie also zu "widerrufen' (BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; LAG Berlin 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 - juris; LAG Sachsen-Anhalt 14.03.2006 - 8 Sa 377/05 - juris; jeweils zu Freiwilligkeitsvorbehaltsklauseln zu freiwilligen Leistungen, die nicht den Austausch von Hauptleistungspflichten betreffen und auf die ausdrücklich kein Rechtsanspruch bestehen soll, mit dem Annex "widerruflich', LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - juris: Bestätigung der vorgenannten Entscheidungen in Abgrenzung zur eigenen abweichenden Klausel; zu einer Klausel mit völlig abweichenden Wortlaut: LAG Düsseldorf 30.11.2005 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 - juris).
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