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   LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08   

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LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08 (https://dejure.org/2008,2945)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2008 - 6 Sa 148/08 (https://dejure.org/2008,2945)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2008 - 6 Sa 148/08 (https://dejure.org/2008,2945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 5 BGB
    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang; Angabe der Identität eines Betriebserwerbers mit Namen und Anschrift im Informationsschreiben für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Unterrichtungspflichten i. S. v. § 613a Abs. 5 BGB; Ansehung der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613 a Abs. 5 BGB
    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613 a Abs. 5, 6
    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Verletzung der Unterrichtungspflicht seitens der Arbeitgeberin durch unzureichende Angaben zur Identität der Betriebserwerberin - Erforderlichkeit eines Hinweises auf selbständige Neugründung bei Ausgliederung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen von Siemens zurückgewiesen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Siemenstag bei Landesarbeitsgericht Düsseldorf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1695
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Betriebsteilübergang - Wartezeit - treuwidrige Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    (Im Anschluss an BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 -).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. zusammenfassend BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - NZA 2007, 682; Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - NZA 2006, 1268).

    bb) Soweit die Beklagte sich darauf berufen hat, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - die Anschrift für die Identifizierung nur bei ausländischen Firmen verlangt hat, vermochte dies die Berufungskammer dem Urteil nicht zu entnehmen.

    Dem Arbeitnehmer müssen vielmehr jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - a. a. O. Rdn. 29).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. zusammenfassend BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - NZA 2007, 682; Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - NZA 2006, 1268).

    cc) Soweit die Beklagte sich des Weiteren darauf beruft, dass die Klägerin ja im Nachhinein durch Lohnabrechnungen, die sie beispielhaft vorgelegt hat (Bl. 449 d. A.) über die Adresse des Betriebsübernehmers informiert war, so ist zwar richtig, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - a. a. O. Rdn. 48) davon auszugehen ist, dass die Unterrichtung auch - entgegen dem reinen Wortlaut - nach dem Betriebsübergang erfolgen kann und die Widerspruchsfrist erst dann zu laufen beginnt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es nicht erforderlich, dass die wirtschaftlichen Gründe mitgeteilt werden, jedoch ergibt sich aus der Entscheidung vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - a. a. O. Rdn. 32, dass erläutert werden muss, wie etwa die Ausgliederung eines Geschäftsbereichs durchgeführt wird.

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - JURIS Rdn. 32).
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Es kann hier offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments eines Verwirkungstatbestandes beginnt, ob ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. vom Zeitpunkt der positiven Kenntnis der Umstände, die zur Ausübung des Widerspruchsrechts geführt haben, wobei für letzteres spricht, dass von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten nicht gesprochen werden kann, wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte gar nicht erkennen konnte (BAG vom 12.12.2006 - 9 AZR 747/06 - NZA 2007, 398).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06

    Berufungen von Siemens zurückgewiesen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Zusammenfassend bleibt dennoch festzustellen, dass der Verkauf des Geschäftsbereichs mit ca. 3.000 Arbeitnehmer an eine neu gegründete und mit einem Stammkapital von 50.000,00 EUR ausgestattete "Tochtergesellschaft" der C. Corporation eines konkreten Hinweises auf die Neugründung bedurft hätte, zumal diese Firma zum Zeitpunkt des Informationsschreibens noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war (so auch LAG N. im Urteil vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 -).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. zusammenfassend BAG vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - NZA 2007, 793 unter Hinweis auf Literatur und Rechtsprechung).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2256/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    6 Sa 1809/07 6 Sa 2199/07 6 Sa 2256/07 6 Sa 148/08.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 639/02

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08
    Die wirtschaftliche Teileinheit hat ihre Identität gewahrt und der Bereich hatte auch schon bei der Beklagten die Qualität eines Betriebsteils im Sinne der Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 639/02 - BAG vom 14.08.2007 - 8 AZR 8048/06 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts und auch die Rechtsprechung des EuGH).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2199/07
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    c) Unter den gegebenen Umständen kann dahin gestellt bleiben, ob das Fehlen einer Anschrift des Sitzes der Betriebsübernehmerin einen widerspruchsrelevanten Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 BGB beinhaltet und ob insoweit eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angezeigt wäre (s. hierzu ausführlich LAG München - 4 Sa 1181/07 sowie LAG Düsseldorf vom 29.4.2008 - 6 Sa 148/08).
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 961/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    c) Unter den gegebenen Umständen kann dahin gestellt bleiben, ob das Fehlen einer Anschrift des Sitzes der Betriebsübernehmerin einen widerspruchsrelevanten Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 BGB beinhaltet und ob insoweit eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angezeigt wäre (s. hierzu ausführlich LAG München - 4 Sa 1181/07 sowie LAG Düsseldorf vom 29.4.2008 - 6 Sa 148/08).
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 960/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    c) Unter den gegebenen Umständen kann dahin gestellt bleiben, ob das Fehlen einer Anschrift des Sitzes der Betriebsübernehmerin einen widerspruchsrelevanten Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 BGB beinhaltet und ob insoweit eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angezeigt wäre (s. hierzu ausführlich LAG München - 4 Sa 1181/07 sowie LAG Düsseldorf vom 29.4.2008 - 6 Sa 148/08).
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    c) Unter den gegebenen Umständen kann dahin gestellt bleiben, ob das Fehlen einer Anschrift des Sitzes der Betriebsübernehmerin einen widerspruchsrelevanten Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 BGB beinhaltet und ob insoweit eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angezeigt wäre (s. hierzu ausführlich LAG München - 4 Sa 1181/07 sowie LAG Düsseldorf vom 29.4.2008 - 6 Sa 148/08).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2008 - 6 Sa 345/08

    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

    Dies hat die Kammer bereits in mehreren Verfahren durch Urteile vom 29.04.2008 - u.a. 6 Sa 148/08 - festgestellt.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2199/07
    6 Sa 1809/07 6 Sa 2199/07 6 Sa 2256/07 6 Sa 148/08.
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