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   LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15   

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https://dejure.org/2017,35497
LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15 (https://dejure.org/2017,35497)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2017 - 6 Sa 196/15 (https://dejure.org/2017,35497)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2017 - 6 Sa 196/15 (https://dejure.org/2017,35497)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergeltung einer Tarifanwendung aus betrieblichen Übung nach Betriebsübergang; Ausschluss eines Tarifwechsels bei inkongruenter Tarifbindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 3
    Weitergeltung einer im Wege der betrieblichen Übung vereinbarten Tarifanwendung

  • rechtsportal.de

    Weitergeltung einer Tarifanwendung aus betrieblichen Übung nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklauseln lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit - bei deren genereller Verwendung - zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 18).

    Auf diese Weise sind deren Regelungen mit der sich aus dem Charakter als Gleichstellungsabrede ergebenden Maßgabe Inhalt des Arbeitsvertrages der Klägerin geworden (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 19).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgten Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 21).

    Danach enthält der Arbeitsvertrag eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des BAT-O, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 22).

    Diese Wortauslegung würde den Sinn der Gleichstellungsabrede, nämlich die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, seien sie Gewerkschaftsmitglied oder nicht, ins Gegenteil verkehren und war so von den Parteien nicht gewollt, sie verstößt gegen die erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 21).

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Dieses konkludente Angebot der Beklagten hat die Klägerin gemäß § 151 BGB angenommen (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00, Rn. 63).

    Die Gleichstellung umfasst daher auch eine Tarifänderung (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00, Rn. 64).

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, auf beim Veräußerer vertraglich begründete Rechte und Pflichten Einfluss zu nehmen (BAG 17.11.2010 - 4 AZR 391/09, Rn. 23).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt die Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden Tarifvertrages durch einen anderen Tarifvertrag nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB die kongruente Tarifgebundenheit des neuen Inhabers und des Arbeitnehmers voraus (so BAG 09.04.2008 - 4 AZR 164/07, Rn. 19).
  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Die Feststellungsklage ist als sog. Elementenfeststellungsklage zulässig (BAG 26.08.2015 - 4 AZR 719/13, Orientierungssatz Ziff. 1).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Diese Gleichstellungsabrede ist anders formuliert als die Gleichstellungsabrede in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2002 zur Tarifwechselklausel (4 AZR 467/01, dort Rn. 8).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15
    Anders als in dem von dem Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.11.2012 zu beurteilenden Fall (4 AZR 85/11, Rn. 3, 30), bei dem im Vertrag weder auf einen konkreten Tarifvertrag oder auf Tarifverträge eines bestimmten Arbeitgebers verwiesen wurde, noch eine bestimmte Branche, Fläche oder Region genannt war, ist hier aus den §§ 5 und 7 des Vertrages vom 01.07.1991/10.07.1991 und aus der vorher am 01.04.1991 abgeschlossen Regelung ein klarer Bezug auf den BAT-O zu erkennen.
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. August 2017 - 6 Sa 196/15 - aufgehoben.
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