Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 1998/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegenüber einem Arbeitnehmer auf Ersatz eines an einem Firmenwagen verursachten Schadens; Überlassung eines Fahrzeugs für eine Privatfahrt; Versäumung der zweimonatigen Klagefrist ab Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitnehmer
- Judicialis
TVG § 4 Abs. 4 Satz 1
- RA Kotz
Schadensersatzansprüche wg Firmenwagenbeschädigung gegen Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRTV § 15 Nr. 1; RTV (Bodenverleger) § 12 Abs. 1
Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitgebers bei Versäumung tariflicher Ausschlussfrist - Unfall mit Firmenwagen während eines erlaubten privaten Abstechers bei Rückkehr von auswärtigem Einsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Dienstwagen - Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt
- doczz.fr (Leitsatz)
Ausschlussfrist, Geltungsbereich, Schadensersatz
- streifler.de (Kurzinformation)
Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.08.2006 - 14 Ca 3455/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 1998/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1027
- NZA-RR 2007, 424 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 6 Sa 75/18
Haftung des Arbeitnehmers bei zur privaten Nutzung überlassenem Firmenwagen
Ereignet sich ein Unfall auf der Heimfahrt von der Arbeit - oder auf der Fahrt zur Arbeit -, liegt keine betriebliche Tätigkeit vor, bei der aufgrund der Übernahme des Betriebsrisikos durch den Arbeitnehmer eine Haftungserleichterung gerechtfertigt sein könnte; bei derartigen Fahrten mit einem auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeug sind die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn hierüber nichts Besonderes vertraglich festgehalten ist, nicht anders zu beurteilen als wenn sich der Arbeitnehmer das Fahrzeug von einem anderen Dritten geliehen hätte, um seine Arbeit aufnehmen zu können (vgl. LAG Köln 15. September 1998 - 13 Sa 367/98 - Rn. 15, vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 1998/06 - Rn. 11, jeweils zitiert nach juris).