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   LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13   

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https://dejure.org/2014,30779
LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13 (https://dejure.org/2014,30779)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 23.07.2014 - 6 Sa 200/13 (https://dejure.org/2014,30779)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 200/13 (https://dejure.org/2014,30779)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Deshalb findet eine Kontrolle auf Rechtsmissbrauch statt (BAG 26.09.2002, 2 AZR 636/01; auch arg. aus BAG 20. Juni 2013, 2 AZR 379/12).

    Eine rechtsmissbräuchliche kündigungsbegründende Unternehmerentscheidung kann demnach vorliegen, wenn die unternehmerische(n) Organisationsentscheidungen keinen anderen Sinn erkennen lassen, als die Möglichkeit zu schaffen, bestimmten Arbeitnehmern unter Umgehung kündigungsschutzrechtlicher Normen zu kündigen (arg. aus BAG 26.9.2002, 2 AZR 636/01).

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (ausdr. BAG 26.9.2001, 2 AZR 636/01).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG, 20. Juni 2013, 2 AZR 379/12).

    Demgegenüber steht die durch Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützte unternehmerische Freiheit, welche beinhaltet, das Unternehmen nach eigenem Willen zu organisieren und zu entscheiden, ob überhaupt ein Unternehmen betrieben werden soll, mit welchem Gegenstand dieses betrieben werden soll sowie mit welchen personellen und materiellen Ressourcen und in welcher Organisationsform (ähnlich BAG 20. Juni 2013, 2 AZR 379/12).

    Deshalb findet eine Kontrolle auf Rechtsmissbrauch statt (BAG 26.09.2002, 2 AZR 636/01; auch arg. aus BAG 20. Juni 2013, 2 AZR 379/12).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 879/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Die Hauptanträge sind mit Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2013 (8 AZR 879/11) rechtskräftig entschieden.

    Das steht aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2013 (8 AZR 879/11) fest.

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Eine Schikane i.S. des § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung i. S. des § 242 BGB liegt vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (BGH 9. Juli 2007, II ZR 95/06).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Auf die zugelassene Revision der Beklagten hin hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.02.2013 (8 AZR 877/11) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 14.11.2011 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts, soweit sie sich gegen die Abweisung der Hauptanträge gerichtet hatte, zurückgewiesen und im Übrigen die Sache zur Entscheidung über den Hilfsantrag die Wirksamkeit der Kündigung betreffend zurückverwiesen.
  • LAG Thüringen, 16.05.2012 - 4 Sa 56/11
    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    (a. A. Thüringer LAG, 16. Mai 2012, 4 Sa 56/11).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Hat der Betriebsrat zu einer Kündigungsabsicht innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG keine Stellung genommen, so führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Arbeitgeber bereits am letzten Tag der Äußerungsfrist die Kündigung gefertigt und auf den Weg an den zu kündigenden Arbeitnehmer gebracht hat, wenn er sicherstellt, dass er den tatsächlichen Zugang noch verhindern kann, sollte sich der Betriebsrat wider Erwarten doch noch zu Kündigungsabsicht äußern (BAG 8. April 2003, 2 AZR 515/02).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13
    Art. 12 Abs. 1 GG schützt den Arbeitnehmer vor willkürlichen Verlust des Arbeitsplatzes, was bei der Auslegung kündigungsrechtlicher Normen und der vorzunehmenden Bewertungen im Rahmen dessen zu berücksichtigen ist (BVerfG 27. Januar 1998 -1 BvL 15/87).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 593/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 200/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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