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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14 (https://dejure.org/2014,44066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2014 - 6 Sa 202/14 (https://dejure.org/2014,44066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 6 Sa 202/14 (https://dejure.org/2014,44066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 1 AGG, § 3 AGG, § 7 Abs 1 AGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Diskriminierung wegen Behinderung

  • IWW

    § 823 BGB, § ... 15 Abs. 4 AGG, § 8 AGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 7 Abs. 1 MTV, § 2 Ziff. 5 MTV, § 1 AGG, § 33 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG, § 7 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 22 Halbsatz 1 AGG, Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, § 15 Abs. 2 AGG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Diskriminierung wegen Behinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Zahlungsklage eines Spielbankangestellten wegen nicht erfolgter Beförderungen bei unzureichenden Darlegungen zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zur Benachteiligung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zum Recht auf Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zum Recht auf Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderung; Croupier; Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher; Höhergruppierung; Schadensersatz; Spielbank; Vergütungsanteile; Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderungen; Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Zahlungsklage eines Spielbankangestellten wegen nicht erfolgter Beförderungen bei unzureichenden Darlegungen zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zur Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    In diesen Fällen kann von ihm das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 53 mwN, zitiert nach juris).

    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen prozessuales Obsiegen zu verschaffen (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 56 mwN, aaO).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Voraussetzung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ist eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. ein schweres Verschulden des Handelnden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12 - Rn. 34, 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).

    Geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - Rn. 42, aaO).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    § 15 Abs. 2 AGG stellt im Arbeitsrecht eine ausdrückliche materielle Grundlage für die Kompensation immaterieller Schäden dar; eine solche Entschädigung wäre auch von einer dem Wortlaut nach geltend gemachten "Schmerzensgeld"-Forderung umfasst (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Voraussetzung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ist eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. ein schweres Verschulden des Handelnden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12 - Rn. 34, 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Er verbietet die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 72; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42; jeweils zitiert nach juris).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz findet allerdings auch im Bereich des Entgelts Anwendung, wenn der Arbeitgeber die Vergütung nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 74, 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 44; 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 14; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Er verbietet die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 72; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42; jeweils zitiert nach juris).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz findet allerdings auch im Bereich des Entgelts Anwendung, wenn der Arbeitgeber die Vergütung nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 74, 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 44; 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 14; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Für die Vermutungswirkung des § 22 Halbsatz 1 AGG ist es ausreichend, dass ein in § 1 AGG genannter Grund (oder mehrere) ein "Bestandteil eines Motivbündels" ist (sind), das die Entscheidung beeinflusst hat (vgl. im Einzelnen: BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 33 ff., aaO) .

    Besteht eine Benachteiligungsvermutung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 -, Rn. 40, aaO).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Ist dies erfolgt, muss sodann der Arbeitgeber darlegen, wie er den begünstigten Personenkreis abgegrenzt hat und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazugehört (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 37 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Selbst wenn man - wofür angesichts der an der ausgeübten Tätigkeit orientierten tariflichen Vergütungsregelungen der §§ 1, 3 und 4 der Anlage 1 zum TGTV wenig spricht - wegen der Relevanz von Höhergruppierungen für den Tronc-Anteil zu Gunsten des Klägers in der Einräumung dieses Spielraums ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für die Beklagte sehen wollte (vgl. zu Beurteilungspunkten nach den Tarifverträgen für die Arbeitnehmer der Westdeutschen Spielbanken: BAG 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 - Rn. 28; vgl. zum gemischten Punktesystem nach Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern: BAG 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - Rn. 62 ff.; jeweils zitiert nach juris) , stellt der Kläger nicht in Abrede, dass die Beklagte bei seiner Beförderung zum Croupier II im Jahr 1990 das ihr zustehende Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 79/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Selbst wenn man - wofür angesichts der an der ausgeübten Tätigkeit orientierten tariflichen Vergütungsregelungen der §§ 1, 3 und 4 der Anlage 1 zum TGTV wenig spricht - wegen der Relevanz von Höhergruppierungen für den Tronc-Anteil zu Gunsten des Klägers in der Einräumung dieses Spielraums ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für die Beklagte sehen wollte (vgl. zu Beurteilungspunkten nach den Tarifverträgen für die Arbeitnehmer der Westdeutschen Spielbanken: BAG 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 - Rn. 28; vgl. zum gemischten Punktesystem nach Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern: BAG 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - Rn. 62 ff.; jeweils zitiert nach juris) , stellt der Kläger nicht in Abrede, dass die Beklagte bei seiner Beförderung zum Croupier II im Jahr 1990 das ihr zustehende Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14
    Im Hinblick auf diesen Kausalzusammenhang sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 31 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15

    Verneinung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Zuweisung eines mängelbehafteten

    § 15 Abs. 2 AGG stellt im Arbeitsrecht eine ausdrückliche materielle Grundlage für die Kompensation immaterieller Schäden dar; eine solche Entschädigung wäre auch von einer dem Wortlaut nach geltend gemachten "Schmerzensgeld"-Forderung umfasst (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 28.10.2014 - 6 Sa 202/14 - JURIS Rn. 89; BAG 21.02.2013 - 8 AZR 68/12 - JURIS Rn. 19).
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