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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03   

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https://dejure.org/2004,6698
LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03 (https://dejure.org/2004,6698)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03 (https://dejure.org/2004,6698)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 Sa 2035/03 (https://dejure.org/2004,6698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Eigenkündigung; Anfechtung der Eigenkündigung wegen widerrechtlicher Drohung des Arbeitgebers; Androhung "arbeitsrechtlicher Konsequenzen"; Fälschung der Zeiterfassungsliste; Umdeutung einer Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 140; ; BGB § 616; ; BGB § 616 Satz 1; ; BGB § 622 Abs. 2 Ziffer 2; ; BGB § 626; ; KSchG § 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 140 § 622 Abs. 2 Ziffer 2
    Umdeutung der außerordentlichen in ordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 251
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03
    Die Berufungskammer geht unter Zugrundelegung der vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung (BAG Urteil vom 04.12.1997 in NZA 98, 420 ff) jedenfalls davon aus, dass sich derjenige, der eine unwirksame Erklärung abgibt, nicht auf die Unwirksamkeit seiner erklärten außerordentlichen Kündigung zu seinen Gunsten berufen kann, sondern lediglich der jeweilige Empfänger.

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist für die Beklagte deshalb zugelassen worden, weil bisher ersichtlich höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob eine wegen Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksame außerordentliche Arbeitnehmerkündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann oder ob hierbei die Grundsätze anzulegen sind, die das Bundesarbeitsgericht für die Entscheidung aufgestellt hat, wo sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes beruft (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 und vom 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - , und vom 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 -).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03
    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist für die Beklagte deshalb zugelassen worden, weil bisher ersichtlich höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob eine wegen Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksame außerordentliche Arbeitnehmerkündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann oder ob hierbei die Grundsätze anzulegen sind, die das Bundesarbeitsgericht für die Entscheidung aufgestellt hat, wo sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes beruft (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 und vom 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - , und vom 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 -).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03
    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist für die Beklagte deshalb zugelassen worden, weil bisher ersichtlich höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob eine wegen Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksame außerordentliche Arbeitnehmerkündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann oder ob hierbei die Grundsätze anzulegen sind, die das Bundesarbeitsgericht für die Entscheidung aufgestellt hat, wo sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes beruft (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 und vom 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - , und vom 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

    Die Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen (BAG 12.03.2009 EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 8; LAG RhlPf 22.04.2004 NZA-RR 2005, 251), ihr hat i.d.R. eine Abmahnung vorauszugehen (BAG 12.03.2009 EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 8; 17.01.2002 EzA § 628 BGB Nr. 20; LAG Köln 29.03.2006 - 2 Sa 1571/05, EzA-SD 21/06 S. 8 LS; s.a. BSG 6.2.2003 - B 7 AL 72/01 R, EzA-SD 4/03, S. 16 LS), die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist anzuwenden und es hat eine umfassende Interessenabwägung stattzufinden.
  • LAG München, 17.05.2006 - 10 Sa 971/05

    Weihnachtsgeld - Rückzahlungsanspruch - Treu und Glauben

    Ist die außerordentlich Kündigung der Beklagten unwirksam, ist auch im Fall einer Arbeitnehmerkündigung davon auszugehen, dass diese gem. § 140 BGB in eine wirksame ordentliche Kündigung umzudeuten ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz NZA-RR 2005, 251), die das Arbeitsverhältnis der Parteien dann aber gem. § 4 Abs. 1 MTV frühestens zum 31.03.2004 beendet haben kann.
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