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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06 (https://dejure.org/2007,4411)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06 (https://dejure.org/2007,4411)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2007 - 6 Sa 2102/06 (https://dejure.org/2007,4411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Hochschule; Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitsstelle wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln; Folgen des Fehlens einer Entscheidung ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7
    Sachgrundlose Befristung bei fehlender Entscheidung eines Haushaltsgesetzgebers über bestimmte Verwendung von Haushaltsmitteln - keine Geltung der Befristungsregelung für Hochschule mit eigenem Haushaltsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 479
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Vielmehr muss der Arbeitgeber, wenn sich die Prognose im Nachhinein als unzutreffend erweist, im Einzelnen darlegen, dass die tatsächliche Entwicklung auf Grund unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Vertragsschluss prognostiziert (BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04 - BAGE 112, 187 = NZA 2005, 401 zu III 2 b, aa der Gründe), was die Beklagte jedoch nicht getan hat.

    Diese Grundsätze neben § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG weiterhin heranzuziehen, ist deshalb möglich, weil § 14 Abs. 1 Satz 2 keine abschließende Regelung enthält (BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04 - BAGE 112, 187 = NZA 2005, 401 zu III 2 b, aa der Gründe).

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Dass sich die Beklagte mit ihrer Verurteilung zur vorläufigen Weiterbeschäftigung des Klägers nicht befasst hat, war unschädlich, weil es sich dabei um einen sog. Folgeanspruch handelt, dessen Bestand von der Stattgabe des Feststellungsantrages abhängt (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96 zu B I 1 der Gründe).

    Dabei können nur solche zusätzlichen Umstände ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, die ihn auch im streitlos bestehenden Arbeitsverhältnis zur vorläufigen Suspendierung des Arbeitnehmers berechtigten (BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96 zu B III der Gründe).

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Jedoch wurde auch bereits für § 57b Abs. 2 Nr. 2 HRG a.F. entsprechend dem allgemeinen Haushaltsbefristungsprivileg davon ausgegangen, dass diese Mittel in einem staatlichen Haushalt von einem Gesetzgeber ausgewiesen worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 342/95 - AP HRG § 57b Nr. 7 im Tatbestand und zu 2 b der Gründe; KR/Lipke, 5. Aufl. 1998, § 57b HRG R 13).

    Danach genügt eine befristete Zweckbestimmung der ausgewiesenen Mittel nicht, sondern muss der Haushalts(gesetz)geber zugleich auch die Form einer befristeten Beschäftigung bestimmen (LAG Köln, Urteil vom 06.06.2005 - 2 Sa 211/05 - ZTR 2005, 655; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 342/95 - AP HRG § 57b Nr. 7 zu 2 b der Gründe).

  • LAG Köln, 06.06.2005 - 2 Sa 211/05

    Haushaltssperre, Befristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Danach genügt eine befristete Zweckbestimmung der ausgewiesenen Mittel nicht, sondern muss der Haushalts(gesetz)geber zugleich auch die Form einer befristeten Beschäftigung bestimmen (LAG Köln, Urteil vom 06.06.2005 - 2 Sa 211/05 - ZTR 2005, 655; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 342/95 - AP HRG § 57b Nr. 7 zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    2.1.4.1.1.2 Die Entstehungsgeschichte des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG spricht für einen gesetzgeberischen Willen, diese Norm i.S.d. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 57b Abs. 2 Nr. 2 HRG a.F. auszulegen (BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 536/92

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen geplanter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Tatsächlich ist es dann ja auch zu einer solchen Verlängerung gekommen, weshalb die Beklagte sich nicht auf eine tatsächliche Vermutung berufen konnte, die Prognose ausreichend sorgfältig und fundiert erstellt zu haben (dazu BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 7 AZR 536/92 - ZTR 1994, 117 zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Vielmehr ist erforderlich, dass die Haushaltsstelle von vornherein nur für eine genau bestimmte Zeitdauer bewilligt ist und sie anschließend fortfallen soll (BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 7 AZR 542/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 229 zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Selbst wenn man es für ausreichend zu erachten hätte, wenn der Haushaltsplan einer unterstaatlichen Einrichtung staatlicher Genehmigung bedarf (so zum früheren § 216 Abs. 2 AFG LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 - LAGE BGB § 620 Nr. 60 zu I 4 b, dd der Gründe), träfe dies für den Haushalt der Beklagten nicht zu.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Dies jedenfalls dann, wenn ein Gericht für Arbeitssachen auf eine entsprechende Befristungsklage hin gleichzeitig feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Befristung nicht aufgelöst ist, ohne dass besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19 B II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.10.1993 - 8 Sa 1153/93

    Eingruppierung: Bewährungsaufstieg - Lektorin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06
    Tatsächlich ist es dann ja auch zu einer solchen Verlängerung gekommen, weshalb die Beklagte sich nicht auf eine tatsächliche Vermutung berufen konnte, die Prognose ausreichend sorgfältig und fundiert erstellt zu haben (dazu BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 7 AZR 536/92 - ZTR 1994, 117 zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. März 2007 - 6 Sa 2102/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08

    Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    28 Es kann unentschieden bleiben, ob das in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG geregelte Haushaltsbefristungsprivileg bei einem über haushalts gesetz geberische Entscheidungen hinausgehenden Geltungsbereichsverständnis generellen verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeitsbedenken unterliegt, weil dies letztlich auf eine Selbstermächtigung zu rechtmäßigen arbeitsvertraglichen Befristungsabreden ohne entsprechende Legitimation hinausliefe (so aber [bezogen auf eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Hochschule, die sich selbst einen Haushaltsplan gibt]: LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2007 - 6 Sa 2102/06 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 35 [Revision zugelassen und eingelegt beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 7 AZR 360/07]; offen gelassen für die Bundesagentur für Arbeit: LAG Niedersachsen 17. Oktober 2007 - 15 Sa 535/07 - ZTR 2008, 396; kritisch gleichfalls: LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2007 - 3 Sa 1406/07 - zitiert nach juris [Revision zugelassen und eingelegt beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 7 AZR 162/08]; vgl. auch: Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2004, Rn. 219; auf die besondere Bedeutung des Budgetrechts der Parlamente stellt ab: KR/Lipke, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 221a).

    Im Übrigen dürfte jedenfalls bei bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch den auf den Haushaltsplan bezogenen allgemeinen ministeriellen Genehmigungsvorbehalt (§ 108 Satz 1 BHO) eine unautorisierte Selbstbefugnis zur Schaffung "eigener Befristungsgründe" generell nicht eröffnet sein (insoweit offen gelassen: LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2007, a.a.O., zu 2.1.4.1.1.1 der Gründe).

  • ArbG Cottbus, 05.05.2009 - 6 Ca 89/09

    Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln als Befristungsgrund für ein

    Nach einer Auffassung werden von dieser Vorschrift nur Haushaltsmittel erfasst, die von einem Gesetzgeber in einem förmlichen Haushaltsgesetz ausgewiesen worden sind (LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2007 ­ 6 Sa 2102/06, Juris, Rn. 25; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2007 ­ 3 Sa 1406/07, Juris Leitsatz; Ascheid ­ Backhaus, Kündigungsrecht, 3. Auflage, § 14 Rn. 103).

    Die Entstehungsgeschichte des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG spricht insoweit dafür, dass das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne dieser Vorschriften nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein förmliches Gesetz ausgebracht worden sind (BAG vom 16.10.2008, 7 AZR 360/07, Juris 2. Leitsatz; LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2007 ­ 6 Sa 2102/06, Juris Rn. 25).

    Es wäre mit der Richtlinie aber nicht vereinbar, durch eine Blankettklausel einem (unteren) Normgeber eine normative Ausfüllungsbefugnis hinsichtlich des Sachgrundes zu übertragen (LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2007 ­ 6 Sa 2102/06, Juris Rn. 27; Ascheid ­ Backhaus, Kündigungsrecht, 3. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 103).

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Streitig ist, ob der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG zwingend voraussetzt, dass die Mittel, die für eine befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers vorgesehen sind, in einem staatlichen Haushalt ausgewiesen sein müssen, der von einem Haushaltsgesetzgeber aufgestellt worden ist, oder ob genügt, dass die Mittel im Haushaltsplan einer sonstigen juristischen Person des Öffentlichen Rechts, die über eigene Haushaltskompetenz verfügt, ausgewiesen sind (vgl. zum Streitstand LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, LAGE § 620 BGB Nr. 60, KR-Lipke, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 229, ErfK-Müller-Glöge, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 73, Dörner, Befristeter Arbeitsvertrag, Rdz. 219).

    Im Falle des Obsiegens des Arbeitnehmers im Rahmen der Entfristungsklage überwiegt das aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Interesse an einer vorläufigen Weiterbeschäftigung dann das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung, wenn dem nicht besondere, vom Arbeitgeber darzulegende Umstände entgegen stehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07

    Zur Zulässigkeit einer Befristung nach § 14 Abs 2 S 1 Nr 7 TzBfG bei einer mit

    Danach ist es streitig, ob im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 57 b Abs. 2 Ziff. 2 HRG a. F. der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Ziff. 7 TzBfG auch dann gegeben sein kann, wenn die Mittel nicht aufgrund eines vom Haushaltsgesetzgeber aufgestellten Haushalts ausgewiesen sind, sondern es sich - wie hier - um solche Haushaltsmittel handelt, die auf einem Haushalt einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz beruhen (ablehnend: LAG Berlin-Brandenburg 6 Sa 2102/06 vom 16. März 2007, LAGE Nr. 35 zu § 14 TzBfG unter Verweis auf BAG 7 AZR 342/95 vom 21. April 1996, NZA 96, 1035; vgl. auch KR-Lipke 8. Auflg. TzBfG § 14 Rn. 229; ErfK-MüllerGlöge 7. Auflg. § 14 TzBfG Rn. 96 jeweils m. w. N.).
  • LAG Hamm, 23.04.2009 - 17 Sa 2003/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

    Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z. B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 16.10.2008 a. a. O., LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07; Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 217 a; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 219; a. A. KR/Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rn. 229; ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 72; LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, ZTR 2000, 37).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 15 Sa 1320/08

    TzBfG - Darlegungslast unterstaatlicher Einrichtungen

    Insofern folgt die hiesige Kammer der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06 - nachfolgend: BAG vom 16.10.2008 - 7 AZR 360/07 - a.A. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.08.2008 - 21 Sa 961/08 - Juris, jeweils mit ausführlichen Hinweisen zu Fundstellen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2009 - 7 Sa 1290/09

    Unwirksame Haushaltsmittelbefristung einer Arbeitsvermittlerin mit

    2.2 Es kann dahinstehen, ob sich die Beklagte überhaupt auf den sachlichen Grund der Haushaltsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG stützen kann, weil die Klägerin aus Haushaltsmitteln vergütet wurde, die nicht durch ein Haushaltsgesetz sondern durch einen durch die Bundesregierung genehmigten Haushaltsplan geregelt werden (bejaht von LAG Berlin-Brandenburg vom 20.08.2008 - 21 Sa 961/08; vom 23.01.2009 - 9 Sa 1781/08; vom 16.06.2009 - 16 Sa 355/09; dagegen LAG Berlin-Brandenburg vom 27.05.2009 - 24 Sa 1398/08; LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06 - Lage § 14 TzBfG Nr. 35 bezogen auf eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Hochschule; offen gelassen vom BAG vom 02.09.2009 - 2 AZR 162/08 - DB 2009, 2439 ).
  • LAG Hamm, 27.05.2010 - 17 Sa 777/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung einer Fachassistentin der Arbeitsgemeinschaft

    (2) Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z.B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 18.03.2010 - 7 AZR 843/08, Pressemitteilung Nr. 22/10; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; Arnold-Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 21; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, a.A. KR-Lipke a.a.O. § 14 TzBfG Rn 312; ErfK-Müller-Glöge, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rn 71).
  • LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1006/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit eines Fachassistenten in der

    (2) Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z.B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; Arnold-Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 21; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, a.A. KR-Lipke a.a.O. § 14 TzBfG Rn. 312; ErfK-Müller-Glöge, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 71).
  • LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • LAG Hamm, 14.10.2010 - 17 Sa 670/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • LAG Hamm, 08.06.2009 - 17 Sa 903/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

  • LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • ArbG Essen, 02.04.2008 - 4 Ca 4028/07
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