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   LAG Schleswig-Holstein, 15.05.1998 - 6 Sa 214/97   

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https://dejure.org/1998,5706
LAG Schleswig-Holstein, 15.05.1998 - 6 Sa 214/97 (https://dejure.org/1998,5706)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.05.1998 - 6 Sa 214/97 (https://dejure.org/1998,5706)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 6 Sa 214/97 (https://dejure.org/1998,5706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Arbeitnehmers (Bäcker) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der tariflichen Sonderzuwendung für 1995 in ungekürzter Höhe; Überprüfung des Vorliegens eines zeitweiligen "Ruhens" des Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung einer gekürzten Sonderzuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag - Auslegung - "Ruhen" des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 409
  • NZA-RR 1999, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.05.1998 - 6 Sa 214/97
    Benutzen Tarifvertragsparteien ohne Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, kann davon ausgegangen, werden, dass sie ihn im allgemein anerkannten Sinn verstanden wissen wollen, sofern sich nicht aus dem Tarifwortlaut selbst erkennbar etwas anderes ergibt (BAG, AP Nr. 116, und 119 zu § 1 TVG "Auslegung"; BAG, Urt. vom 10.05.1989, AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG m. w. N.).

    Das gilt auch für, den Begriff des Ruhens in einem Tarifvertrag, solange er keinen Anhaltspunkt dafür enthält, dass nur bestimmte Fälle des Ruhens, z.B. mit den Auswirkungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz , gemeint sein könnten (so BAG, Urt. v. 10.05.1989 in: AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG ).

    Wenn die Tarifvertragsparteien jeglichen Ruhenstatbestand hätten erfassen wollen, wäre diese Absicht besser zu erreichen gewesen, wenn sie lediglich vom Ruhen des Arbeitsverhältnisses ohne die kausale Verknüpfung mit den Worten "kraft Gesetzes oder Vereinbarung" gesprochen hätten (so BAG, AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG unter B II2 b a. E. der Gründe; BAG, AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG unter B II4 b der Gründe).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.05.1998 - 6 Sa 214/97
    Solche können kraft Gesetzes, kraft Vereinbarung oder auf drittem Weg entstehen (dazu BAG, Urt. v. 07.12.1989 in AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG unter B 114 b und c der Gründe).

    Wenn die Tarifvertragsparteien jeglichen Ruhenstatbestand hätten erfassen wollen, wäre diese Absicht besser zu erreichen gewesen, wenn sie lediglich vom Ruhen des Arbeitsverhältnisses ohne die kausale Verknüpfung mit den Worten "kraft Gesetzes oder Vereinbarung" gesprochen hätten (so BAG, AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG unter B II2 b a. E. der Gründe; BAG, AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG unter B II4 b der Gründe).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.05.1998 - 6 Sa 214/97
    Entscheidend ist lediglich, dass zunächst und zwingend die am Tarifwortlaut orientierten Auslegungsmittel des Wortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges zu berücksichtigen sind (BAG, Urt. v. 12.09.84 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG "Auslegung"; ständige Rechtsprechung).
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