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   LAG Berlin, 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02   

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https://dejure.org/2003,14493
LAG Berlin, 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02 (https://dejure.org/2003,14493)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02 (https://dejure.org/2003,14493)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. April 2003 - 6 Sa 2262/02 (https://dejure.org/2003,14493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Begründung der Berufung gegen Arbeitsgerichtsurteil; Zulassung von Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln; Schuldhaft verspätetes Vorbringen ; Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits ; Geltendmachung einer Aufrechnungserklärung in der ...

  • Judicialis

    BGB § 394; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 850 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessaufrechnung in der Berufungsinstanz; Haftungsprivileg für eine arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02
    Dies lässt sich auf eine arbeitnehmerähnliche Person, die als freier Dienstnehmer eigenverantwortlich auftritt und keinem Direktionsrecht ihres Auftraggebers unterliegt, allenfalls dann übertragen, wen sie über ihre wirtschaftliche Abhängigkeit hinaus im Einzelfall einem Arbeitnehmer vergleichbar in dem vom Arbeitgeber organisierten Bereich tätig werden muss (MünchArbR/Blomeyer, 2. Aufl., 2000, § 59 R 68; BGH, Urteil vom 07.10.1969 - VI ZR 223/97 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 51 zu II 2b, aa der Gründe).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02
    Im Falle seines Bestreitens bleibt es Aufgabe des Gerichts, eine Verzögerung durch zumutbare prozessleitende Maßnahmen zu vermeiden (BGH, Urteil vom 12.07.1979 - VII ZR 284/78 - BGHZ 75, 138 zu 3 d der Gründe), was keiner Anregung der verspätet vortragenden Partei bedarf, die deshalb auch nichts dazu vorzutragen braucht.
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02
    2.1.3.2.2.2 Als arbeitnehmerähnliche Person konnte der Kläger nicht in den Genuss des für Arbeitnehmer inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Haftungsprivilegs aufgrund innerbetrieblichen Schadensausgleichs kommen (dazu grundlegend BAG, Beschluss vom 27.09.1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 zu C der Gründe).
  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 285/89

    Invalidität vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02
    2.1.3.4.1 Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist von Amts wegen zu beachten, wobei allerdings vom Pfändungsschutz genießenden Gläubiger die Voraussetzungen für seine Reichweite darzulegen sind (BAG, Urteil vom 14.08.1990 - 3 AZR 285/89 - AP BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 10 zu IV 2 a, cc der Gründe).
  • LAG Hessen, 02.04.2013 - 13 Sa 857/12

    Arbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie

    Dann erscheint es geboten, dem "Arbeitgeber" genauso wie bei seinen Arbeitnehmern das Risiko von Fehlleistungen in gewissem Umfang analog § 254 Abs. 1 BGB zuzurechnen (BGH vom 07. Oktober 1969, - VI ZR 223/97 -, AP Nr. 51 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; LAG Berlin vom 11. April 2003 - 6 Sa 2262/02 -, zitiert nach juris; Fandel/Hausch, a. a. O., Randziffer 314; MüKO ArbR/Blomeyer, 2. Auflage 2000, § 59 Rdz 68 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 17 Sa 565/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Im Falle des Bestreitens sei es Aufgabe des Gerichts, eine Verzögerung durch prozessleitende Maßnahmen zu vermeiden, was keiner Anregung der verspätet vortragenden Partei bedürfe, die deshalb auch nichts vorzutragen brauche (LAG Berlin 11.04.2003 - 6 Sa 2262/02 - Rdnr. 11, juris).
  • LAG Nürnberg, 06.08.2015 - 5 Sa 476/13

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich - arbeitnehmerähnliche Person

    Dann erscheint es geboten, dem Arbeitgeber genauso wie seinen Arbeitnehmern das Risiko von Fehlleistungen in gewissem Umfang analog § 254 Abs. 1 BGB zuzurechnen (siehe hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht vom 02.04.2013, 13 Sa 857/12 zitiert nach juris sowie LAG Berlin vom 11.04.2003, 6 Sa 2262/02 zitiert nach juris).
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