Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11510
LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,11510)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.05.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,11510)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,11510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Raubkopien während der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines System- und Netzwerkbetreuers wegen rechtswidrigen Kopierens von Musik- und Audiodateien

  • hensche.de

    Fristlose Kündigung, Abmahnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; ZPO § 286
    Außerordentliche Kündigung; private Nutzung von Dienstrechnern; Herstellen von Videodateien

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines System- und Netzwerkbetreuers wegen rechtswidrigen Kopierens von Musik- und Audiodateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Raubkopieren im Gericht - fristlose Kündigung

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung - Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien"

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung für Raubkopierer ist wirksam

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung - Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz Raubkopien herstellt, ist außerordentliche Kündigung gerechtfertigt

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Die Herstellung von Raubkopien am Dienst-PC rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raubkopien am Dienstrechner - Kündigung wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer am Dienstrechner Raubkopien zieht, gefährdet seinen Arbeitsplatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Raubkopien am Dienstrechner - Kündigung wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LAG zur Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien" - Außerordentliche Kündigung wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 129
  • K&R 2016, 697
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens bei dem Bundesarbeitsgericht 2 AZR 85/15.

    Auf die von dem Landesarbeitsgericht für das beklagte Land zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - die vorgenannte Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt zurückverwiesen.

    Darüber hinaus stellt die zweckwidrige Verwendung von Datenträgern, die auf Kosten des beklagten Landes bestellt wurden, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 32).

    Die Kammer wendet die von dem Bundesarbeitsgericht im vorangegangenen Revisionsverfahren 2 AZR 85/15 aufgestellten Rechtssätze auf den vorliegenden Einzelfall an.

  • ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13

    Herstellung von "Raubkopien" auf dem Dienstrechner als Kündigungsgrund - Private

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB - abgeändert.
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - 4 Sa 10/14

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung - rechtswidrige Verwendung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16
    Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2014 - 4 Sa 10/14 - die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle zurückgewiesen.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16) sind die Voraussetzungen dieser Norm in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30649
LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30649)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.07.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30649)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 1 Nr 3 InsO, § 209 Abs 2 Nr 2 InsO, § 209 Abs 2 Nr 3 InsO
    Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung

  • IWW

    § 17 KSchG, § ... 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 102 BetrVG, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO, § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, § 61 Satz 1 InsO, § 61 Abs. 1 InsO, § 209 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 61 InsO, § 85 SGB IX, § 113 Satz 2 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzugslohnansprüche der freigestellten Arbeitnehmerin als Neumasseforderung bei unterlassener Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzugslohn; Dauerschuldverhältnis; Freistellung; Insolvenz; Kündigung; Masseunzulänglichkeit; Neumasseforderungen; Verbindlichkeit, aufgezwungene

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzugslohnansprüche der freigestellten Arbeitnehmerin als Neumasseforderung bei unterlassener Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohnansprüche einer freigestellten Arbeitnehmerin als Neumasseforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG München, 21.07.2005 - 4 Sa 243/05

    Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Es sei mit dem LAG München (21. Mai 2005 - 4 Sa 243/05 -, zitiert nach juris) davon auszugehen, dass er als Insolvenzverwalter nicht zu einer prophylaktischen Nachkündigung bei schwebendem Kündigungsschutzprozess über eine frühere Kündigung verpflichtet sei, außer, wenn die frühere Kündigung als evident unwirksam angesehen werden müsse.

    Auch die Entscheidung des LAG München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - stehe ua. deshalb nicht entgegen, weil die Entscheidung die Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 Satz 1 InsO betreffe, die von der vorliegend relevanten Frage des Entstehens von Neumasseverbindlichkeiten zu trennen sei.

    Außerdem habe es zu Unrecht angenommen, dass die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 -, die sich nicht nur auf eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters beziehe, einschlägig sei, nachdem die Kündigung vom 23. August 2012 jedenfalls angesichts der Vornahme einer Massenentlassungsanzeige überhaupt nicht evident unwirksam gewesen sei.

    Die Kammer vermochte im Übrigen eine Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zur von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - (zitiert nach juris) bereits deshalb nicht zu erkennen, weil vorliegend - anders als dort - die Frage der Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen seiner Haftung nach § 61 Satz 1 InsO nicht Streitgegenstand und vor diesem Hintergrund dieselbe Rechtsfrage nicht betroffen ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, zitiert nach juris).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Die Ansprüche erhalten dadurch nicht den Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO; dies folgt insbesondere nicht aus § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, der den Masseverbindlichkeiten iSd. Abs. 1 Nr. 2 auch diejenigen aus einem Dauerschuldverhältnis gleichstellt, soweit der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit für die Insolvenzmasse die Gegenleistung in Anspruch genommen hat (BAG 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40 -, zitiert nach juris) .

    Eine Freistellung verhindert lediglich die Rechtsfolge des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, nicht jedoch die des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 27. zitiert nach juris; 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40 -, aaO; Windel in: Jaeger InsO 5. Aufl. § 209 Rn. 60, mwN).

    Vor diesem Hintergrund waren allenfalls die Ansprüche der freigestellten Klägerin nach Ausspruch der bereits vor Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit erfolgten Kündigungen bis zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Kündigung iSd. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO sonstige Masseverbindlichkeiten iSd. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. BAG 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40, aaO).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Mit dem Begriff des "Könnens" iSd. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist ein rechtliches Können gemeint (vgl. BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 35, zitiert nach juris).

    Im Interesse der Erhaltung der Masse darf der Insolvenzverwalter es auf keinen Fall versäumen, Dauerschuldverhältnisse mit Anzeige der Masseinsuffizienz zu kündigen, wenn er den Vertragsgegenstand für die Abwicklung des masseunzulänglichen Verfahrens nicht mehr benötigt (BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 Rn. 31, aaO) .

    Grundsätzlich ist für die Frage der frühesten Kündigungsmöglichkeit die objektive Lage entscheidend (vgl. BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 34; 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 254/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Grundsätzlich ist für die Frage der frühesten Kündigungsmöglichkeit die objektive Lage entscheidend (vgl. BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 34; 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Freistellung verhindert lediglich die Rechtsfolge des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, nicht jedoch die des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 27. zitiert nach juris; 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40 -, aaO; Windel in: Jaeger InsO 5. Aufl. § 209 Rn. 60, mwN).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    oktroyierte, aufgezwungene Verbindlichkeiten werden als Altmasseverbindlichkeiten behandelt; Verbindlichkeiten, deren Entstehung der Insolvenzverwalter verhindern konnte, gelten als Neumasseverbindlichkeiten (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris; vgl. die amtliche Begründung zu § 321 RegE-InsO BT-Drucks. 12/2443 S. 220).

    § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO rechtfertigt den Umkehrschluss, dass die bis zum ersten Kündigungstermin entstehenden Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis Altmasseverbindlichkeiten iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12 mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Insolvenzverwalter hat zunächst die (formellen) Voraussetzungen, die andernfalls die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hätten, wie die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG oder die Einholung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung gem. § 85 SGB IX, herbeizuführen (vgl. insgesamt BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 -, Rn. 31, mwN, LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 32, jeweils zitiert nach juris ).

    Verneint er dies und hat er alle erforderlichen formellen Voraussetzungen herbeigeführt, ist er nicht mehr rechtlich gehindert, eine Kündigung auszusprechen (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - Rn. 39, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14

    Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Insolvenzverwalter hat zunächst die (formellen) Voraussetzungen, die andernfalls die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hätten, wie die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG oder die Einholung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung gem. § 85 SGB IX, herbeizuführen (vgl. insgesamt BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 -, Rn. 31, mwN, LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 32, jeweils zitiert nach juris ).

    Nach dem Zweck des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist ausschlaggebend, ob der Insolvenzverwalter im massearmen Insolvenzverfahren für die Begründung der Verbindlichkeiten verantwortlich ist oder ob er die Möglichkeit hatte, ihre Entstehung durch Kündigung des Dauerschuldverhältnisses zu verhindern (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 34, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Die Kammer vermochte im Übrigen eine Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zur von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - (zitiert nach juris) bereits deshalb nicht zu erkennen, weil vorliegend - anders als dort - die Frage der Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen seiner Haftung nach § 61 Satz 1 InsO nicht Streitgegenstand und vor diesem Hintergrund dieselbe Rechtsfrage nicht betroffen ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 2 Sa 123/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Massenentlassung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Dass die Berufungskammer Bedenken hat, ob die Kündigungen des Beklagten im Sinne der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München als evident unwirksam qualifiziert werden können (vgl. LAG Rheinland-Pfalz LAG 20. Februar 2014 - 2 Sa 123/13 - Rn. 86, zitiert nach juris), konnte dahinstehen.
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG schied nach Auffassung der Berufungskammer jedenfalls mangels klärungsbedürftiger Rechtsfrage aus, da eine solche nur dann gegeben ist, wenn sie wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/1114 - Rn. 19; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - Rn. 14, zitiert nach juris) .
  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 76/16

    Insolvenz - Annahmeverzugslohn als Neumasseverbindlichkeit

    Auch aus der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 (4 Sa 243/05 - BeckRS 2009, 68016) folgt nichts anderes (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - juris ; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - BeckRS 2014, 73109).

    Die Voraussetzungen einer Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 ArbGG sind nicht erfüllt (vgl. hierzu ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - juris ).

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75434
LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,75434)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,75434)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,75434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Bestand eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung ist Voraussetzung für einen Erfolg im Kündigungsschutzprozess (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn. 20).

    Hierzu bedarf es vielmehr einer Änderung der Arbeitsverträge und damit einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn. 25).

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, sodass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn. 27).

    Eine enge unternehmerische Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen eines Konzerns erfüllt die Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebes nicht (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn 28).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Insbesondere rechtfertigt ihr Sachvortrag nicht die Würdigung, es finde ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz in einem für den gewöhnlichen Betriebsablauf charakteristischen Umfang statt (vgl. hierzu BAG 18.01.2012 - 7 ABR 72/10 - juris Rn. 36).
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Schließlich gibt es vorliegend auch keine Grundlage für die Annahme, die Beklagten zu 2) und/oder zu 3) wären als weitere Arbeitgeberinnen zu dem mit der Beklagten zu 1) schon bestehenden Arbeitsverhältnis hinzugetreten mit der Folge, dass ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit mehreren Arbeitgebern zustande gekommen wäre (hierzu BAG 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - juris).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Es müssen dann aber an die Darlegung der übrigen für eine unternehmensübergreifende Leitungsstruktur zur Durchführung der arbeitstechnischen Zwecke sprechenden Umstände erhöhte Anforderungen gestellt werden (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 355/89 - juris, Rn. 31).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Die in dem gemeinsamen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer der Unternehmen sind zusammenzurechnen, um zu ermitteln, ob der Schwellenwert des § 23 Abs. 1 KSchG überschritten ist (vgl. BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - juris Rn. 22).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Eine Berufungsbegründung muss gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (BAG 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - NZA 2015, 1408 ).
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