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   LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01, 6 Sa 527/02   

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LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01, 6 Sa 527/02 (https://dejure.org/2002,58764)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01, 6 Sa 527/02 (https://dejure.org/2002,58764)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. März 2002 - 6 Sa 2314/01, 6 Sa 527/02 (https://dejure.org/2002,58764)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit einer Kündigung und Erfolg einer Kündigungsschutzklage seitens des Arbeitnehmers; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines sog. Verzugslohns; Anforderungen an die Verwirkung des Rechtes ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Weitergehende anderweitige berufliche Tätigkeit begründet aber eine Anrechnungspflicht gemäß § 615 S. 2 BGB ( BGH, Urteil vom 09.10.2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 zu 3 d.Gr.).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Ist vorgesehen, dass Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis innerhalb bestimmter Frist geltend zu machen sind, andernfalls sie verfallen, so kann eine solche Frist für Ansprüche des Arbeitnehmers, die vom Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses abhängen, durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden ( BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56 zu 2 a d.Gr.).
  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Der Durchsetzung der streitigen Gehaltsansprüche stand entgegen, dass der Kläger seine sich analog § 74c Abs. 2 HGB ergebende Verpflichtung zur Auskunft über die Höhe seines anderweitigen Erwerbs nicht erfüllt hat, was von der Beklagten zu 2 zum Anlass genommen worden ist, ein dadurch gemäß § 320 Abs. 1 S. 1 BGB begründetes Zurückbehaltungsrecht (dazu BAG, Urteil vom 16.05.1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6 = AP GewO § 133f Nr. 23 zu III 4 d.Gr.) mit Schriftsatz vom 12. April 2001, S. 14, ausdrücklich auszuüben.
  • LAG Köln, 18.12.1992 - 14 Sa 977/91

    Auskunftsanspruch: Durchsetzung von Ansprüchen auf Gleichbehandlung am

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Ein solcher Anspruch ergibt sich im Wege ergänzender Vertragsauslegung gemäß § 157 BGB , andernfalls dem darüber nicht informierten Arbeitnehmer die Geltendmachung eines Anspruchs auf Gleichbehandlung mit seinen Kollegen nicht möglich ist (LAG Köln, Urteil vom 18.12.1972 - 14 Sa 977/91 - BB 1993, 583 [LS]).
  • LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 91/98

    Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Der Arbeitgeber braucht sich nicht jede steuerrechtliche Anerkennung von Aufwand als Werbungskosten oder Betriebsausgaben auch arbeitsrechtlich als zwischenverdienstmindernd entgegenhalten zu lassen (Urteil der Kammer vom 26.03.1999 - 6 Sa 91/98 u. 187/99 - zu 2.2.3 d.Gr.).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Vielmehr bleibt ihm dann nur, entsprechend § 259 Abs. 2 BGB die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen ( BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28 = AP BGB § 615 Nr. 52 zu II 1 c, bb d.Gr.).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Die in der Kündigungsschutzklage gegen die Beklagte zu 1 liegende Geltendmachung entfaltete auch gegenüber der Beklagten zu 2 Wirkung, weil zu den Rechten und Pflichten, in welche der Betriebs(teil)erwerber gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB eintritt, auch solche Gegebenheiten gehören, die als Tatbestandsmerkmale für spätere Rechtsfolgen von Bedeutung sind ( BAG, Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 zu II 3 c d.Gr.).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Ist dieses auf zwei voneinander unabhängigen Erwägungen gestützt, müssen beide angegriffen werden (BGH, Urteil vom 15.06.1993 - IX ZR 111/92 - NJW 1993, 3073 [BGH 15.06.1993 - XI ZR 111/92] zu I 2 c d.Gr.).
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Es müssen mithin Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmoment zusammenkommen ( BAG, Urteil vom 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 ZVK Nr. 32 zu 6 d.Gr.).
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 11/77

    Ansprüche des Betriebsrats - Ersatz von Aufwendungen - Verwirken von Ansprüchen

    Auszug aus LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
    Außerdem muss sich der Schuldner aufgrund dessen darauf eingerichtet haben, dass keine Forderung mehr gegen ihn gestellt werde, so dass ihm die Erfüllung des Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 01.02.1957 - 1 AZR 478/54 - BAGE 3, 347 = AP KSchG § 13 Nr. 5; Beschluss vom 14.11.1978 - 6 ABR 11/77 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 39 zu II 2 d.Gr.).
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 478/54
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Neuvergabe eines Bewachungsauftrags -

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1996 - 24 U 76/95
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

  • LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04

    Betriebsstilllegung; nachträglicher Betriebsübergang; Massenentlassung;

    Das Arbeitsverhältnis des Klägers bestand zur Beklagten zu 1 weiter, wie durch inzwischen rechtskräftiges Urteil der Kammer vom 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01 und 527/02 - festgestellt wurde.
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