Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5143
LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94 (https://dejure.org/1995,5143)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.02.1995 - 6 Sa 236/94 (https://dejure.org/1995,5143)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 6 Sa 236/94 (https://dejure.org/1995,5143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach Auflösung eines technischen Kundendiensts und Übertragung der Funktion auf eine Drittfirma - Kein Betriebsübergang nach § 613a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsübergang; Kaufhausunternehmen; Technischer Kundendienst; Kundendienstarbeiten; Drittunternehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 2275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 14.04.1994 (veröffentlicht u.a. in NZA 1994, 545 ff.) einen Betriebsübergang auch dann bejaht, wenn es sich lediglich um eine Funktionsübernahme durch eine Drittfirma handele.

    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.04.1994 - Rs - C 392/92 - (DB 1994, 1417 ff.) kann der Kläger nichts herleiten.

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Betriebsstillegung und Betriebsübergang schließen einander aus (BAG, AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969 zu A III 1 der Gründe; BAG vom 18.02.1993 - 2 AZR 518/92 -, zu B II 2c bb der Gründe - nicht veröffentlicht - Beschluss vom 27.07.1994 - 7 ABR 37/93 -).

    Vielmehr hängt es von der Eigenart des jeweiligen Betriebs ab, welche Betriebsmittel für seine Fortführung wesentlich sind (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluss vom 27.07.1994 - 7 ABR 37/93 -).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.1994 - 2 Sa 525/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Im Interesse-einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten sind allerdings die letztinstanzlichen Gerichte im Sinne von Artikel 177 Abs. 3 EWG -Vertrag gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden oder aber die zu entscheidende gemeinschaftsrechtliche, Frage dem Gerichtshof erneut vorzulegen (BGH, Urteil v. 21.04.1994 - I ZR 31/92 - im Ergebnis ebenso: LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.1994 in DB 1995, 275 mit zustimm. Anm. Schiefer).
  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Dies ergibt sich zumindest aus den Entscheidungen des EuGH vom 18.03.1985 -, Rs. 24/85 -, vom 07.02.1985 - Rs. 186/83 - und vom 12.11.1.992 - Rs - C 209/91-30 -.
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Im Interesse-einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten sind allerdings die letztinstanzlichen Gerichte im Sinne von Artikel 177 Abs. 3 EWG -Vertrag gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden oder aber die zu entscheidende gemeinschaftsrechtliche, Frage dem Gerichtshof erneut vorzulegen (BGH, Urteil v. 21.04.1994 - I ZR 31/92 - im Ergebnis ebenso: LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.1994 in DB 1995, 275 mit zustimm. Anm. Schiefer).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium dafür, ob es sich um einen Übergang eines Unternehmens oder Unternehmensteils im Sinne der Richtlinie handelt (EuGH, Urteil vom 19.05.1992 - Rs - C 29/91 -, Slg. 1992, I - 3189, Rdn. 23).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Dies ergibt sich zumindest aus den Entscheidungen des EuGH vom 18.03.1985 -, Rs. 24/85 -, vom 07.02.1985 - Rs. 186/83 - und vom 12.11.1.992 - Rs - C 209/91-30 -.
  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Dies ergibt sich zumindest aus den Entscheidungen des EuGH vom 18.03.1985 -, Rs. 24/85 -, vom 07.02.1985 - Rs. 186/83 - und vom 12.11.1.992 - Rs - C 209/91-30 -.
  • ArbG Hamburg, 04.07.1994 - 21 Ca 392/93

    Arbeitsrecht; Betriebsübergang durch bloße Funktionsnachfolge

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Der EuGH orientiert sich ausschließlich am Schutzzweck der Norm und legt dabei einen gänzlich entmaterialisierten Betriebsbegriff (so ArbG Hamburg, Urteil vom 04.07.1994 in DB 1994, 1424) zugrunde.
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, "von Amts wegen" zu überprüfen, ob hinsichtlich eines vom gekündigten Arbeitnehmer nicht benannten anderen Arbeitnehmers die soziale Auswahl durch den Arbeitgeber richtig getroffen worden ist oder nicht (BAG vom 08.08.1985, NZA 1986, 619; vom 24.03.1984, AP Nr. 12 zu § 12 KSchG 1969 "Betriebsbedingte Kündigung" zu B III 2 c der Gründe; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rdn. 677 m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 518/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche bzw. hilfsweise

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. Februar 1995 - 6 Sa 236/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Auf der selben Linie argumentiert das LAG Düsseldorf (Beschl. vom 28.08.1995, DB 95, 2275), wenn es ausführt, dass der Kläger in der Disposition seiner Arbeitszeit angesichts des im Vertrag (!) festgelegten zeitlichen Rahmens nicht im wesentlichen frei sei.
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Auf der selben Linie argumentiert das LAG Düsseldorf (Beschl. vom 28.08.1995, DB 95, 2275), wenn es ausführt, dass der Kläger in der Disposition seiner Arbeitszeit angesichts des im Vertrag (!) festgelegten zeitlichen Rahmens nicht im wesentlichen frei sei.
  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

    Ob § 613 a BGB europarechtskonform dahin auszulegen ist, daß die Übertragung materieller oder immaterieller Betriebsmittel nicht erforderlich ist und ein Betriebsübergang auch in einer bloßen Funktionsnachfolge liegen kann (so ausdrücklich: ArbG Hamburg, Urteil v. 04.07.1994 - DB 1994, 1424; LAG Hamm, Urteil v. 24.01.1995 - DB 1995, 881 mit ablehnender Anmerkung v. Schiefer; Zwanziger, DB 1994, 2621; ders., DB 1995, 1331; ausdrücklich ablehnend: LAG Düsseldorf, Urteil v. 09.11.1994 - DB 1995, 275; LAG Düsseldorf, Urteil v. 22.08.1995 - ZIP 1995, 1922; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.02.1995 - DB 1995, 2275; Loritz, Anm. zu EuGH AP Nr. 106 zu § 613 a BGB; Blomeyer, Anm. zu EuGH EzA § 613 a BGB Nr. 114; Buchner, DB 1994, 1417; Henssler, NZA 1994, 913; vgl. auch Gaul, AuR 1995, 119; Wendeling-Schröder, AuR 1995, 126; Heither, RdA 1996, 96; Kohte, Anm. zu BAG, Beschluß v. 27.06.1995 - BB 1996 1504, 1506; BAG, Vorlagebeschluß v. 21.03.1996 - NZA 1996, 869), konnte jedoch für den vorliegenden Fall offen bleiben.
  • LAG Hessen, 25.01.1996 - 5 Sa 1104/95

    Betriebsübergang: Wahrung der Identität - Begriff der Einheit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht